TVerwirrung um strenge Lichterfahrten-Regeln: Absage in Hemmoor, Vorfreude in Stade

Die „Funken Crew“ hat im Landkreis Stade bereits drei Startorte und Termine für Trecker-Touren benannt. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Auch eine Klarstellung des Ministeriums verhindert offenbar das Behörden-Chaos um die Lichterfahrten nicht. Es geht um Straßensperren und Führerscheine sowie erste enttäuschte Aufgaben.
Landkreis Stade/Landkreis Cuxhaven. Grundsätzlich dürfen die Lichterfahrten der Landwirte auch in diesem Jahr wieder stattfinden, heißt es von Simone Starke, Sprecherin des Landkreises Cuxhaven. „Allerdings gelten seit diesem November landesweit einheitliche Regelungen“, so Starke weiter. Diese neuen Regelungen erschweren die Organisation der Lichterfahrten erheblich.
Denn die Trecker-Touren seien nicht dem Brauchtum zuzuordnen und keine Angelegenheit des Versammlungsrechts, sondern laut Landkreis Cuxhaven als eine Veranstaltung gemäß Paragraf 29 Abs. 2 StVO (Übermäßige Straßenbenutzung) einzuordnen. Starke erklärt: „Dabei wird die Fahrt mit individuell beleuchteten Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen als möglich betrachtet, allerdings nur auf vom übrigen Fahrzeugverkehr abgegrenzten Streckenabschnitten.“
Außerdem müssen die Teilnehmer im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C sein, also einen Lkw-Führerschein besitzen. Das stellt die Organisatoren vor Probleme.
Ursprüngliche Planung kann nicht umgesetzt werden
Katja Steffens aus Heeßel ist enttäuscht: „Ich hatte viele Zusagen für die diesjährige Lichterfahrt in Hemmoor. Doch jetzt, wo die Teilnehmer einen Lkw-Führerschein benötigen, lohnt es sich nicht mehr. Denn die meisten haben nur einen Traktorführerschein.“
Für Steffens ist es bereits das fünfte Jahr, in dem sie eine Lichterfahrt in ihrem Gebiet plant. „Wir haben es immer irgendwie hinbekommen - trotz der Auflagen. Aber in diesem Jahr ist es so nicht möglich“, bedauert die Landwirtin.
Sie hat sich aber schon eine Alternative überlegt: stehende bunt geschmückte Trecker auf dem Hemmoorer Combi-Parkplatz. „Das ist besser, als es ganz ausfallen zu lassen. Ich habe bereits zehn bis elf Schlepperfahrer, die zugesagt haben. Ich brauche jedoch noch eine Zusage vom Combi-Markt, dass wir den Parkplatz nutzen dürfen, aber ich denke, dass es klappen wird“, zeigt sich Katja Steffens zuversichtlich. Die Alternativveranstaltung soll voraussichtlich am Sonntag, 22. Dezember, stattfinden.

In Hemmoor sollen die Traktoren jetzt zumindest auf einem Parkplatz leuchten. Foto: Potschka
Was die Heeßlerin jedoch verwundert ist, dass die Lichterfahrten im benachbarten Landkreis Stade unter den Auflagen aus dem vergangenen Jahr stattfinden dürfen. Hier reiche es aus, wenn die Teilnehmer im Besitz eines T- oder L-Führerscheins sind.
Unterschiedliche Auflagen bei den Landkreisen
Laut Daniel Beneke, Kreissprecher in Stade, gelten hier die selben Auflagen wie im vergangenen Jahr. „Wenn eine Lichterfahrt beantragt wird, muss diese als Veranstaltung angekündigt werden. Außerdem muss sie ein bestimmtes landwirtschaftliches Thema haben/einen landwirtschaftlichen Zweck erfüllen. Denn nur so reicht es aus, wenn die Teilnehmer einen T- oder L-Führerschein haben“, erklärt Beneke.
Für die Sicherheit der Teilnehmer und Zuschauer ist es allerdings erforderlich, dass die Fahrer der Trecker mindestens 18 Jahre alt sind.
Benekes Antworten decken sich dabei mit denen des Niedersächsischen Verkehrsministers Olaf Lies (SPD). Dieser hatte diese Woche verlauten lassen: Es gebe keine neue Genehmigungspraxis bei solchen Fahrten. In der Regel müssen die Paraden von den Landkreisen als unteren Verkehrsbehörden genehmigt werden.
Diese Lichterfahrten sind im Landkreis Stade geplant sind
Das Bündnis „Land schafft Verbindung“ hatte für den Landkreis Stade und die Region bereits vier Lichterfahrten-Termine benannt. Bekannt wurden bereits die Startorte, die genauen Tourenverläufe befänden sich noch in der Abstimmung, hieß es auch am Freitagabend:
- Am 7. Dezember startet der Trecker-Konvoi aus Ahlerstedt.
- Am 15. Dezember gibt die Funken Crew Tostedt als Startpunkt an.
- Am 21. Dezember beginnt Lichterfahrt in Buxtehude.
- Am 22. Dezember startet die Abschlussfahrt aus Apensen.
In der Whatsapp-Gruppe „Funken Crew“ der Organisatore hieß es dazu in voller Vorfreude: „Der Countdown läuft. Samstag in einer Woche starten wir zu unserer ersten Tour und bringen wieder zahlreiche (Kinder)-Augen zum Leuchten. Wir freuen uns riesig.“
Landkreis Cuxhaven beharrt strengeren Regeln
Im Kreis Cuxhaven beharrt Simone Starke derzeit hingegen darauf, dass seit November dieses Jahres landesweit einheitliche Regelungen gelten. Dass bedeute laut Landkreissprecherin zum Einen, dass die Lichterfahrt bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss. Und zum Anderen, dass für die Fahrt mit land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf einer Lichterfahrt ein Führerschein der Fahrerlaubnisklasse C erforderlich sei, da es sich bei den Lichterfahrten um keinen landwirtschaftlichen Zweck handle.
„Der fehlende landwirtschaftliche Zweck kann auch zur Folge haben, dass Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen (diese Fahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit) aus steuerrechtlichen Gründen nicht an der Lichterfahrt teilnehmen dürfen“, führt Starke aus.
Auch die oppositionelle CDU ist allerdings noch nicht ganz zufrieden mit dem Bekenntnis des Ministers. „Es muss Klarheit her“, sagte der aus dem Kreis Rotenburg stammende CDU-Abgeordnete Marco Mohrmann. Seine Partei habe einen Antrag auf Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses des Landtags gestellt. Das Wirtschaftsministerium sollte ursprünglich am Freitag in dem Ausschuss Stellung nehmen, was jetzt gelte und wie die rechtlichen Unsicherheiten ausgeräumt werden könnten, sagte Mohrmann.
In Cuxhaven sind übrigens laut Marcel Kolbenstetter, Sprecher der Stadt Cuxhaven, bisher keine „Lichterfahrten“ für das Stadtgebiet angemeldet. Darüber hinaus sei auch keine eventuell geplante Veranstaltung bekannt.