Lichterfahrten: Irritationen um neue Hürden – Ministerium reagiert

Auch in diesem Jahr soll es wieder mehrere Lichterfahrten durch den Landkreis Stade geben. Foto: Hendrik Hauschild
Seit Tagen sorgen Nachfragen über erschwerte Auflagen für Verdruss unter den Organisatoren der Trecker-Konvois. Der Verkehrsminister schaltet sich ein.
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Landkreis. In den vergangenen Tagen ist in vielen Regionen in Niedersachsen eine Debatte über die beliebten Lichterfahrten entstanden. Diese werden in diesem Dezember auch wieder im Landkreis Stade organisiert. Bis dato waren vier mögliche Touren angekündigt.
In verschiedenen Regionen gebe es jedoch seit vergangener Woche Irritationen über eine angeblich neue Genehmigungspraxis bei solchen Fahrten. Hierzu stellt das Niedersächsische Verkehrsministerium nun explizit klar: an der bisherigen Sach- und Rechtslage hat sich gegenüber den Vorjahren nichts geändert.
Lichterfahrten können weiterhin durchgeführt werden wie in der Vergangenheit auch. Hierbei müssen zwar mit Blick auf die Verkehrssicherheit unverändert bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die Lichterfahrten werden dann aber durch die unteren Verkehrsbehörden auch ermöglicht.
Man nehme die Falschmeldungen dennoch sehr ernst, denn diese Meldungen schürten Verunsicherung vor Ort – und insbesondere der Veranstalter von Lichterfahrten. Zur weiteren Klarstellung stehe das Verkehrsministerium aktuell mit den kommunalen Spitzenverbänden im Austausch.
Straßensperren und Lichterketten: Hier gibt es Verwirrung
„Die Kommunen in sämtlichen Regionen Niedersachsens haben bei den Lichterfahrten stets dafür gesorgt, dass diese verkehrssicher durchgeführt wurden“, sagte Verkehrsminister Olaf Lies (SPD): „Das ist in den vergangenen Jahren klug, mit Augenmaß und mit der entsprechenden Sensibilität gelöst worden und das wird es auch in diesem und den nächsten Jahren so sein. Hier entsteht vor Ort gerade ein neues, modernes Brauchtum und das unterstützen wir ausdrücklich.“
Das Ministerium beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Lichterfahrten:
- Wann sind Lichterfahrten möglich?
Lichterfahrten sind nach Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unverändert erlaubnisfähig und werden im Regelfall auch erlaubt.
- Wer kann in diesem Fall die Lichterfahrten zulassen?
Die Unteren Verkehrsbehörden (in der Regel die Landkreise) können, in Absprache mit Veranstaltern und der Polizei, die Lichterfahrten zulassen.
- Müssen Zäune und Schranken am Straßenrand aufgestellt werden?
Nein. Da es hier aber zu der Praxis Nachfragen aus den Niedersächsischen Kommunen gab, haben wir diese darauf hingewiesen, dass selbstverständlich auch die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss und die Lichterfahrten „abgegrenzt vom restlichen Verkehr“ stattfinden müssen.
Auch das entspricht der bisherigen Praxis und bedeutet, dass nur Fahrzeuge teilnehmen dürfen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind, und der Korso abgetrennt vom fließenden Verkehr fahren muss. Es würde der Verkehrssicherheit zuwider laufen, wenn sich andere Fahrzeuge in den Zug hineindrängeln oder überholen würden oder es Gefährdungen des Publikums gibt.
Je nach den Gegebenheiten vor Ort und Größe der Veranstaltung ist es in der Regel ausreichend, dass bei Lichterfahrten beispielsweise Verwaltungshelfer/Ordner oder die Polizei den Fahrzeugkorso am Kopf und am Ende des Korsos begleiten. Diese Maßnahmen sollen verhältnismäßig sein und den örtlichen Gegebenheiten entsprechen.
Dürfen Lichterketten an Traktoren angebracht werden?
Ja. Grundsätzlich dürfen Lichterketten oder andere Leuchtketten zwar nicht an Fahrzeugen, die sich im Straßenverkehr bewegen, angebracht werden. Das ist im normalen Straßenverkehr beispielsweise und richtigerweise Fahrzeugen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei vorbehalten.
Die Fahrt mit individuell beleuchteten Fahrzeugen – also etwa behangen mit Lichterketten - auf öffentlichen Straßen ist aber nach wie vor möglich, eben etwa in Form eines begleiteten Korsos (so wie oben beschrieben).
Diese Lichterfahrten sind im Landkreis Stade geplant sind
Das Bündnis „Land schafft Verbindung“ ist auch in diesem Jahr wieder dabei, Lichterfahrten durch den Landkreis Stade zu organisieren und teilte online bereits vier Termine mit. Bekannt wurden bereits die Startorte, die geneuen Tourenverläufe befänden sich noch in der Abstimmung::
- Am 7. Dezember startet der Trecker-Konvoi aus Ahlerstedt.
- Am 15. Dezember gibt die Funken-Crew Tostedt als Startpunkt an.
- Am 21. Dezember beginnt Lichterfahrt in Buxtehude.
- Am 22. Dezember startet die Abschlussfahrt aus Apensen.
Mit ihren Lichterfahrten - entstanden aus dem Protest der „Land schafft Verbindung“- Gruppen von 2019 - wollen die Landwirte und die Obstbauern nicht nur erneut Kinderaugen am Straßenrand zum Strahlen bringen, sondern auch ein Zeichen setzen. Schließlich haben die Lichterkonvois einen ernsten Hintergrund: Die Erzeuger fordern mehr Wertschätzung für ihre Arbeit und ihre Produkte. (fe/tip)