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Wintereinbruch

TSchnee: Was im Kreis Stade erlaubt ist und was nicht

Bei Schnee ziehen schon mal die Traktoren Kinder auf Schlitten durchs Dorf. Aber ist der Spaß überhaupt erlaubt?

Bei Schnee ziehen schon mal die Traktoren Kinder auf Schlitten durchs Dorf. Aber ist der Spaß überhaupt erlaubt? Foto: Julian Stratenschulte

In den kommenden Tagen soll es im Kreis Stade weiter schneien. Also ab auf die Schlitten. Aber wo darf in der Region gerodelt werden? Ist ein Schlitten hinterm Trecker legal? Und: Wann Verkehrsschilder im Schnee nicht mehr gelten.

Von Leandra Hanke Mittwoch, 06.12.2023, 09:25 Uhr

Sind die Deiche zum Rodeln freigegeben?

Ob spazieren gehen, Fahrrad fahren oder eben im Winter das Rodeln: Auf den Deichen im Landkreis Stade ist nichts davon offiziell erlaubt. So steht es im Deichgesetz, das es so nur in Niedersachsen gibt. Nur die Benutzung, die dem Deicherhalt dient, ist demnach gestattet. In der Realität sieht man aber jede Menge Kinder bei Schnee mit ihren Schlitten die Deiche herunterrasen. „Wir dulden das Rodeln nur, solange die Grasnarbe, die für den Deichschutz notwendig ist, nicht beschädigt wird“, sagt Oberdeichgräfe Günter Veldmann vom Deichverband Land Wursten. Wenn die Grasnarbe durch das viele Schlittenfahren zu sehr leidet, muss der Spaß unterbunden werden.

Darf man Schlitten hinter dem Trecker oder Auto herziehen?

Immer wieder sieht man Autos oder Traktoren, die hinter sich Schlitten mit Kindern und Jugendlichen ziehen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird dies nicht explizit geregelt, aber nach §24 StVO sind Rodelschlitten keine Fahrzeuge und daher gelten dieselben Vorschriften wie für Fußgänger. Auf Straßen ist das Schlittenfahren also nicht erlaubt, da wie für Fußgänger eine Gehwegpflicht besteht. Falls die Polizei hier ein Auto oder einen Trecker beim Ziehen von Schlitten erwischt, können Bußgelder fällig werden. Nach der StVo könnten dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Allerdings sperren viele Gemeinden Forstwege für den Verkehr in den Wintermonaten, sodass man dort ungestört mit seinem Schlitten fahren kann.

Wie wird mein Schlitten besonders schnell?

Für hohe Geschwindigkeiten bei einem Holzschlitten ist es wichtig, dass die Kufen von Rost befreit sind. Rost bremst nämlich erheblich. Das beste Tuning ist also das Schleifen und Polieren. Mit Schleifpapier (80er-Körnung) lassen sich die Kufen von Rost befreien. Alternativ lässt sich Flugrost meistens auch mit Drahtwolle gut entfernen. Anschließend aufgetragenes Wachs, wie Kerzenwachs, pflegt und lässt den Schlitten besonders schnell werden. Das Wachsen sollte dabei immer in Fahrtrichtung geschehen.

Ist eine Schneeballschlacht legal?

Ein harter Schneeballtreffer im Gesicht kann schon mal wehtun. Und im schlimmsten Fall bedeutet der Wurf mit dem gefrorenen Eis auch eine strafbare Körperverletzung nach §223 Strafgesetzbuch (StGB). Allerdings bleibt der Wurf straflos, wenn beide Seiten der Schneeballschlacht zugestimmt haben. Wer also einen Schneeball wirft, willigt ein, auch selbst beworfen zu werden. Wenn allerdings ein Teilnehmer aussteigt und trotzdem weiter auf ihn geworden wird, kann das eine Strafe nach sich ziehen. Wer Personen mit Schneeballwürfen „überfällt“ und schmerzhaft trifft oder verletzt, macht sich ebenfalls strafbar. Allerdings ist auch ein Überfall straflos, wenn der Schneeball lediglich einen kleinen Schrecken nach sich zieht und nach den Umständen erkennbar ein Spaß war.

Wo kann ich im Langlaufski fahren?

Die meisten Langlauf-Ratgeber geben an, dass für den Loipen-Spaß mindestens 20 Zentimeter Schnee liegen müssen. Bei dem eher leichten Schneefall im Kreis Stade heißt es also für Langlauf-Fans Geduld haben.In den Osterferien 2024 bietet beispielsweise die Sportjugend im Kreissportbund Stade wieder eine Ski- und Snowboard-Freizeit nach Österreich an.

Das Streuen von schädlichen Chemikalien ist im Landkreis verboten. Statt Streusalz sollten lieber umweltfreundliche Mittel wie Lavasplitt, Tongranulate oder Sand verwendet werden.

Das Streuen von schädlichen Chemikalien ist im Landkreis verboten. Statt Streusalz sollten lieber umweltfreundliche Mittel wie Lavasplitt, Tongranulate oder Sand verwendet werden. Foto: dpa

Darf ich vor meiner Haustür Salz streuen?

Das Streuen von schädlichen Chemikalien ist im Landkreis Stade verboten. Statt Streusalz sollten lieber umweltfreundliche Mittel wie Lavasplitt, Tongranulate oder Sand verwendet werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist Streusalz erlaubt, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden konnte. Und dennoch stapeln sich in den Eingangsbereichen von Baumärkten oder in Discountern im Winter die Streusalzsäcke, meist zum Schnäppchenpreis. Auf das Verbot der Salzverwendung weisen in der Regel weder die Lieferfirmen noch die Händler hin. Verbraucher sollten daher aufmerksam sein und zu den alternativen Streumitteln greifen. Wer den Winterdienst übernehmen muss, hängt von der Art der Straße ab: Bei Landstraßen ist das jeweilige Bundesland zuständig, bei Gemeindestraßen die Gemeinde, bei Privatstraßen und Zuwegen von Häusern der private Eigentümer.

Ist E-Scooter im Schnee fahren gefährlich?

Bei starker Schnee- oder Eisglätte empfiehlt der TÜV, auf Fahrten mit Elektrorollern zu verzichten und besser auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. E-Scooter sind wie Fahrräder oder Motorräder einspurige Fahrzeuge und seien daher besonders anfällig für rutschige oder glatte Fahrbahnen. Besonders winterfest seien die Roller, für die es zum Beispiel keine Winterreifen gibt, nicht. Bei Schnee sind Fahrradwege in der Regel oft nur schlecht oder gar nicht geräumt. Oft entstehen Spurrillen durch Radfahrer. Hier ist es besonders schwierig, mit den elektrischen Tretrollern durchzukommen. Im Zweifelsfall heißt es dann: absteigen und schieben. Ferner können E-Scooter-Fahrer in der dunklen Jahreszeit leicht übersehen werden, warnt der TÜV. Daher ist es sinnvoll, eine Signalweste oder ähnliche reflektierende Accessoires zu tragen.

Sind Verkehrsschilder auch verschneit gültig?

Verkehrsschilder müssen so stehen, dass ein rascher und beiläufiger Blick genügt, um die von ihnen ausgehende Regelung klar zu erkennen. Sind sie aber teilweise oder sogar ganz verschneit, kommt die Frage nach der Gültigkeit laut ADAC auf das betreffende Schild an. Ganz klar: Ist es nur leicht verschneit und die Bedeutung bleibt erkennbar, dann ist es weiterhin gültig. Manche Schilder wie etwa das achteckige Stoppschild bleiben auch noch ganz verschneit aufgrund der Form erkennbar. Das gilt aber nicht für alle Schilder - etwa für viele dreieckige Gefahren- sowie runde Verbots- oder Beschränkungszeichen. Werden diese zugeschneit, könne nicht erwartet werden, dass man ihre Bedeutung noch erkennt und man sie befolgt, so der ADAC. Allerdings ist das kein Freibrief - besonders bei winterlichen Bedingungen. Denn unabhängig von der Beschilderung muss die Geschwindigkeit immer an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse angepasst sein. Wer ortskundig ist, hat oft schlechte Karten. Denn von allen, die bestimmte Routen regelmäßig zurücklegen, kann man erwarten, dass die dort geltenden Regeln auf der Straße bekannt sind.

Was gilt, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?

Wintereinbruch! Glück hat dann, wer es sich zuhause im Home-Office gemütlich machen kann, nicht über verschneite Gehwege, mit dem Auto oder gar dem Rad zum Arbeitsplatz gelangen muss. Doch ein Recht auf Arbeit im Homeoffice gibt es auch bei Schneefall oder Glätte auf den Straßen nicht. „Home-Office ist nur im Einvernehmen mit der Arbeitgeberin zulässig“, erklärt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.

Und was gilt, wenn man wegen Schneefall und Co. zu spät ins Büro, auf die Baustelle oder in die Werkhalle kommt? „Wenn es gleitende Arbeitszeiten gibt, kann die Verspätung nachgearbeitet werden“, so Oberthür, „anderenfalls gibt es keine Vergütung für die ausgefallene Zeit.“

Auch eine Abmahnung sei bei Verspätung grundsätzlich zulässig, „da der Arbeitnehmer die Verantwortung für die pünktliche Arbeitsaufnahme trägt“, erklärt die Fachanwältin. Am besten also: sich rechtzeitig auf den Weg machen - und vorsichtig unterwegs sein.

Rutscht man auf dem Arbeitsweg, also dem direkten Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung, dennoch in ein anderes Auto, ist das übrigens ein sogenannter Wegeunfall - und als solcher über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichert. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB auf seiner Website hin.

Ob man nun zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs ist, spielt dafür keine Rolle. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt aber nur die Kosten für Gesundheitsschäden, also Behandlungskosten, Verletztengeld bei Verdienstausfall oder eine Verletztenrente, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sachschäden, etwa am Auto, werden bei Wegeunfällen nicht ersetzt. Auch der Arbeitgeber kann hier dem DGB zufolge in der Regel nicht in Anspruch genommen werden. (mit dpa)

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