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Daten-Wirrwarr

TWarum sich ein 82-Jähriger über die Patientenakte ärgert

Heinz Wiebalck aus Beverstedt hatte sich mehr von der elektronischen Patientenakte (ePa) erhofft.

Heinz Wiebalck aus Beverstedt hatte sich mehr von der elektronischen Patientenakte (ePa) erhofft. Foto: Petersen

Eigentlich soll vieles einfacher werden mit der elektronischen Patientenakte. Doch Heinz Wiebalck fallen immer wieder Lücken auf. Was stimmt?

Von Marie Petersen Sonntag, 31.05.2026, 15:50 Uhr

Beverstedt/Bremen. Die elektronische Patientenakte, kurz ePa, soll das „Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ sein, so schreibt es das Bundesministerium für Gesundheit auf der Website. Seit Oktober sind medizinische Leistungserbringer wie Ärzte und Krankenhäuser dazu verpflichtet, die elektronische Patientenakte zu nutzen.

Für Versicherte ist die Nutzung freiwillig. Der 82-jährige Heinz Wiebalck aus Beverstedt sah darin große Chancen, wurde bisher jedoch enttäuscht. „Schon das mit der Registrierung hätte ich nicht hinbekommen, wenn ich nicht so technikversiert wäre“, sagt der studierte Diplomingenieur für physikalische Technik.

Diese Gesundheitsdaten gehören in die elektronische Patientenakte

Während der Verbraucherzentrale Niedersachsen keine Anfragen von Nutzern vorliegen, ist der Verbraucherzentrale Bremen das Problem mit dem Einrichtungsprozess bekannt. Auch „unklare Informationen und fehlende Unterstützung“ stellen praktische Hürden für die Nutzung dar. Heinz Wiebalck kritisiert vor allem, dass nur wenige medizinische Informationen in seiner elektronischen Patientenakte landen.

Solange der Versicherte keinen Widerspruch eingelegt hat, sollen behandelnde Ärzte und Praxen grundsätzlich Daten, die bei einer Behandlung erhoben werden, innerhalb von 90 Tagen in der elektronischen Patientenakte hinterlegen. Dazu zählen wichtige medizinische Dokumente aus der Behandlung wie Arztbriefe und Befundberichte. Eine Verpflichtung zum rückwirkenden Einstellen älterer Dokumente aus der Zeit vor dem ePa-Start besteht grundsätzlich nicht.

Sollte eine Praxis das Hochladen vergessen haben, raten die Kassenärztlichen Vereinigungen Niedersachsen und Bremen, den behandelnden Arzt explizit darum zu bitten.

Fehlende Daten in Heinz Wiebalcks elektronischer Patientenakte

Heinz Wiebalck hatte erwartet, dass Daten seiner Besuche beim Urologen, Kardiologen, Zahnarzt und Orthopäden in der elektronischen Patientenakte auftauchen. Obwohl er aktiv um die Eintragung gebeten habe, bleibt die Akte bis heute größtenteils leer. Es sei technisch nicht möglich, habe er mehrfach als Antwort bekommen. Laut KV Niedersachsen gilt das für bestimmte Dateiformate wie komplexe MRT-Bilder oder Röntgenaufnahmen.

„Viele Versicherte sehen keinen konkreten Mehrwert oder stellen fest, dass praxisnahe Funktionen fehlen und die ePA noch nicht flächendeckend in den Praxen eingesetzt wird“, so die Verbraucherzentrale Bremen.

Christoph Fox, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, vermutet, dass sich das Problem aufgrund des großen Nutzens der elektronischen Patientenakte in den nächsten Monaten lösen wird. „Als Praxis kann man sich irgendwann nicht mehr verschließen“, so Fox.

Medikamentenliste wird bei Beverstedter nicht geführt

Heinz Wiebalck hätte sich das von Anfang an gewünscht: „Wenn ich so etwas anbiete, dann erwarte ich auch, dass entsprechender Inhalt vorhanden ist.“ Auch mit Blick auf die Medikationsliste der elektronischen Patientenakte, in der alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte erfasst werden sollen, bleibt die ePa in Wiebalcks Fall hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Die Medikationsliste soll laut Ministerium unter anderem dazu beitragen, ungewollte Wechselwirkungen zu verhindern. Bei dem 82-Jährigen ist bisher lediglich ein Schmerzmittel vermerkt, das er einmalig benötigte, nicht aber ein Medikament, das er langfristig einnimmt.

Was tun, wenn Daten nicht in ePa übertragen werden?

Wer feststellt, dass sich eine Praxis dauerhaft weigert, Daten einzutragen, kann sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung oder an die Ombudsstelle der Krankenkasse wenden.

Letztere „kann vermittelnd eingreifen, da Ärzten bei konsequenter Weigerung Honorarkürzungen drohen“, erklärt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen auf Nachfrage.

Nutzerfreundlichkeit der ePa muss verbessert werden

Auch wenn es in Zukunft besser mit der Eintragung von Daten funktionieren sollte, bleibt die technische Komponente eine Hürde. „Meine Frau könnte damit niemals umgehen“, sagt er. So gehe es vielen anderen Menschen in seinem Alter.

Die Verbraucherzentrale Bremen sieht ebenfalls Verbesserungsbedarf bei der Nutzerfreundlichkeit: „Die Bedarfe der Patientinnen und Patienten müssen bei der Weiterentwicklung der ePA mehr in den Mittelpunkt gestellt werden.“

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