TWas beim Osterfeuer im Kreis Stade erlaubt ist – und was nicht
Was ist beim Abbrennen eines Osterfeuers zu beachten und welche Bußgelder drohen im Landkreis Stade (Archivfoto)? Foto: Maurizio Gambarini/dpa
An den Feiertagen brennen vom Alten Land bis Kehdingen die Osterfeuer. Darf ich meinen Müll mit verbrennen? Und wo ist das Abbrennen im Kreis Stade verboten? Das TAGEBLATT erklärt die Regeln.
Wo muss ich ein Osterfeuer anmelden?
Die Osterfeuer als öffentliche – also für alle zugängliche – Veranstaltungen müssen bei den Ordnungsämtern der Gemeinden, Samtgemeinden sowie den beiden Hansestädten Buxtehude und Stade angemeldet werden. Darauf weist der Landkreis Stade hin.
Wo ist das Abbrennen von Osterfeuern verboten?
In Naturschutzgebieten, in oder in der Nähe von Naturdenkmälern, in geschützten Landschaftsbestandssteilen sowie besonders geschützten Biotopen dürfen im Kreis Stade keine Osterfeuer entzündet werden.
Wann drohen Bußgelder?
Abfall im Osterfeuer verbrennen? Oder das Osterfeuer privat abbrennen? Beides sind Ordnungswidrigkeiten. „Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet und auch strafrechtlich verfolgt werden“, sagt Landkreissprecher Daniel Beneke und kündigt an, dass die Untere Abfallbehörde des Landkreises Stade auch in diesem Jahr Kontrollen bei den angemeldeten Osterfeuern vornehmen werde. Auch verboten: Im Jahr 2025 war in Drochtersen-Hüll das Osterfeuer von Unbekannten zu früh entzündet worden.

In Hüll wurde das Osterfeuer verbotenerweise zu früh entzündet. Foto: Feuerwehr
Im April startet die Brut- und Setzzeit: Darf ich trotzdem ein Osterfeuer entfachen?
Damit das Brauchtumsfeuer auch während der Brut- und Setzzeit, die am 1. April beginnt, entzündet werden darf, müssen diese Regeln beachtet werden:
- Von Bäumen, Gehölzen und Feldgehölzen, Hecken und Wallhecken muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden.
- Vor dem Aufschichten des Osterfeuers muss sichergestellt werden, dass dort keine Nester und Gelege vorhanden sind.
Osterfeuer als tödliche Falle: Wie verhindere ich, dass Wildtiere oder Insekten verbrennen?
„Zahlreiche Tiere nutzen das vermeintlich sichere Holz- oder Reisigversteck als Zufluchtsort oder Nistmöglichkeit“, sagt Frederik Eggers, Naturschutzreferent beim NABU Niedersachsen.
Holz und Grünschnitt sollten deshalb frühestens 14 Tage vorher auf dem Feuerplatz gelagert werden. „Zusammengetragenes Holz und Reisig ist für Wildtiere als Versteck umso unattraktiver, je lockerer das Material die ersten 30 bis 50 Zentimeter aufgeschichtet ist“, sagt Eggers.

Damit Igel nicht in die Feuerfalle geraten, gilt es einiges zu beachten. Foto: Alexas_Fotos/Pixabay
Am Tag des Abbrennens sollte alles nochmals vorsichtig umgeschichtet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, etwa Vögel, Hasen und Igel beim Abbrennen getötet oder verletzt werden.
Was gehört nicht ins Osterfeuer?
„Es dürfen ausschließlich natürliche unbehandelte Gehölze, wie Baum- und Strauchschnitt, verbrannt werden“, sagt der Landkreissprecher. Stroh oder eine Gasbrennerflamme eigneten sich am besten zum Anfeuern. Brandbeschleuniger, wie Benzin, Altöl oder Grillanzünder, sollten nicht verwendet werden. Im Anschluss müssen die Reste des Feuers schnellstmöglich ordnungsgemäß entsorgt werden, so Beneke.
Wann kann ich die Feuerstelle verlassen?
Ein Osterfeuer muss dauerhaft beaufsichtigt werden – womöglich auch dann noch, wenn die letzten Gäste bereits nach Hause gegangen sind. „Verlassen Sie als Veranstalter beziehungsweise Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist“, so Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands. „Gegebenenfalls muss auch nach Ende der Veranstaltung weiterhin kontrolliert werden, dass es nicht zu Funkenflug oder Ähnlichem kommt.“

In Himmelpforten-Kuhla haben die Flammen ein unbewohntes Haus zerstört (Archivbild). Foto: Feuerwehr
Wenn etwas in Brand gerät, welche Versicherung zahlt?
Im Jahr 2025 brannten während der Osterfeiertage ein unbewohntes Haus in der Ortschaft Kuhla und eine Gartenlaube in Stade-Schölisch ab. Was kann ich tun, wenn sich mein Osterfeuer trotz aller Vorsicht ausbreitet? Werden das eigene Haus oder fest eingebaute Markisen in Mitleidenschaft gezogen, ersetzt die Gebäudeversicherung den Schaden in Höhe der Reparatur oder des Neuwerts, sagt Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.

Ostern 2025 stand eine Gartenlaube in Stade in Flammen. Foto: Feuerwehr
Falls das Feuer Schäden an fremdem Eigentum - dazu gehören auch Wiesen, Felder und Wälder - verursacht, kann die Privathaftpflichtversicherung greifen. Wurde das Feuer beispielsweise von einem Verein organisiert, braucht es dafür eine entsprechende Betriebs- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung, die das Entfachen von Osterfeuern abdeckt.
Wenn etwa Privatpersonen geschädigt werden - zum Beispiel durch Sengschäden an der Kleidung - ist deren eigene Hausratversicherung zuständig. Bei Feuern tritt diese Aulbach zufolge als Außenversicherung auf. Neuere Policen übernehmen Brandlöcher oft bis zu einem Schaden von 500 Euro, sofern der entsprechende Zusatz vereinbart ist.
Und wenn ich mich selbst verletzt habe?
„Auch die eigene private Unfallversicherung kann helfen, wenn man selbst verletzt wurde“, so Aulbach. Wer infolge eines Brandunfalls körperliche Schäden erleidet, kann auf deren Schutz bauen - allerdings nur dann, wenn beim Unfall kein Alkohol im Spiel war.
Wichtig: Eingetretene Schäden sollte man umgehend der jeweiligen Versicherung melden. Ansonsten kann es passieren, dass diese die Leistung verweigert oder kürzt. (mit dpa)
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