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Vierfach-Mord

T„Rein, suchen, vernichten, fertig“: Soldat Florian G. gibt grausame Einblicke

Der angeklagte Soldat räumte die Mordserie vor Gericht ein.

Der angeklagte Soldat räumte die Mordserie vor Gericht ein. Foto: Sina Schuldt/dpa

Es sind verstörende Worte: Monatelang hat der Angeklagte nur zugehört. Am Freitag ergriff der 33-Jährige erstmals das Wort und gesteht.

Von Mirjam Uhrich und Wiebke Bruns Samstag, 15.02.2025, 00:40 Uhr

Verden. Bereue er es, vier Menschen erschossen zu haben? „Ja, doch“, antwortet Florian G. Ohne sichtbare Emotionen, ohne Regung. Der Vorsitzende Richter am Landgericht im niedersächsischen Verden bohrt nach: „Können Sie dazu noch bisschen mehr sagen als „Ja, doch“?“ Der Soldat schweigt für einen Moment, redet dann, eine Antwort auf die Frage findet er aber nicht.

Nach fast einem halben Jahr Verhandlung äußert sich der Fallschirmjäger erstmals vor Gericht zur Mordserie im Landkreis Rotenburg. Die Erklärung, die die Verteidigerin in seinem Namen vorliest, umfasst mehrere Seiten. Es geht darin von ersten Gewalterfahrungen in der Kindheit bis zum Haftbefehl wegen Mordverdachts. Auch Fragen beantwortet der 33-Jährige, spricht dann schnell und monoton.

Nach Rückkehr von Bundeswehr-Einsatz „emotionsloser Zombie“

Bei der Bundeswehr sei er abgestumpft, heißt es in der verlesenen Erklärung. Immer wieder Schikane, Schläge, Tritte habe es gegeben. Er sei an der Waffe ausgebildet worden, zum Töten. Bei einem Einsatz in Mali habe er monatelang sein Leben riskiert, Attentäter abgewehrt und Bilder von verstümmelten Kindern danach nicht mehr aus seinem Kopf bekommen. „Ich kam als emotionsloser, gleichgültiger Zombie nach Hause“, liest die Verteidigerin die Worte des Angeklagten vor. Die Einsätze hätten ihn „paranoid und vorsichtig“ gemacht. Depressiv sei er geworden, aber nie zum Arzt gegangen, weil es das Aus für seine Karriere bedeutet hätte.

Schließlich habe er seine Frau kennengelernt, einen Sohn bekommen und ein Haus gekauft, führt die Anwältin weiter aus. Nach fünf gemeinsamen Jahren habe seine Frau eine Affäre begonnen, die Scheidung verlangt und ihn aus dem gemeinsamen Haus werfen wollen. Treibende Kraft sei die später getötete Freundin seiner Frau gewesen.

Immer wieder sei es zu Konflikten gekommen, bis am 26. Februar 2024 die Polizei für eine Gefährderansprache vor der Tür stand. Der neue Partner seiner Frau hatte Anzeige erstattet. Den neuen Freund bedroht zu haben, bestritt Florian G. am Freitag.

Töten wie beim Militär - „rein, suchen, vernichten“

Noch in der Nacht habe er einen Plan gefasst, gibt der Angeklagte vor Gericht an. Der neue Partner und die beste Freundin seiner Frau sollten sterben - beide hätten seine Ehe sabotiert. Auch die Eltern des neuen Partners habe er im Visier gehabt, weil sie die neue Beziehung unterstützt hätten. „Die primären Ziele wollte ich auf jeden Fall vernichten“, sagt der 33-Jährige vor Gericht. Dazu zählte er den neuen Partner und die Freundin. „Die anderen waren nicht so wichtig.“ Seine schwangere Frau habe er verschont, weil sie die Mutter seiner Kinder sei.

Bei den Morden in der Nacht zum 1. März 2024 sei er wie sonst bei der Bundeswehr vorgegangen, berichtet der Angeklagte. Er habe seine Waffen geladen, einen Rucksack mit Munition und Proviant gepackt und seine schusssichere Weste übergezogen. Seine Ziele - zwei Einfamilienhäuser in Scheeßel und Bothel - habe er zuvor ausgespäht und sei schließlich wie beim Häuserkampf vorgegangen. „Ich habe mich gefühlt als wäre ich im Einsatz“, sagt der Fallschirmjäger. „Rein, suchen, vernichten, fertig.“

Am Ende sind vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau tot - der 30-jährige neue Partner und dessen 55 Jahre alte Mutter, die 33 Jahre alte Freundin und deren dreijährige Tochter. Das Mädchen lag in den Armen ihrer Mutter und war von einer Decke verdeckt. Er habe sofort geschossen und nicht darauf geachtet, beteuert der Angeklagte. Das Gericht erteilt später einen rechtlichen Hinweis: Im Falle einer Verurteilung handle es sich bei dem Kind nicht um Mord, sondern um fahrlässige Tötung.

Angehörige warten noch immer auf eine Entschuldigung

Wenige Stunden nach der Tat stellte sich der Soldat vor einer Kaserne in Rotenburg. Ein Polizist sagt später vor Gericht aus, dass ihm der 33-Jährige wie ein „eiskalter Killer“ vorgekommen sein. Als ihn ein Anwalt mit der Aussage konfrontiert, schüttelt der Angeklagte nur den Kopf. „Ich sehe mich als Mann, der alles verloren hat“, sagt er und schiebt nach: „Und viel vernichtet hat.“ Sollte er jemals wieder in Freiheit leben, hätten die Überlebenden nichts von ihm zu befürchten. „Soll jeder sein Glück suchen“, meint er.

Angehörige kämpfen während der Vernehmung mit den Tränen, ein Nebenkläger verlässt schließlich den Saal. Auf eine Entschuldigung warten sie bisher vergeblich. „Das macht natürlich mit Hinterbliebenen etwas“, sagt ihr Anwalt nach der Verhandlung. „Sie hatten die Hoffnung, dass ein bisschen mehr Wärme vielleicht zu erkennen ist, ein bisschen Reue, ein bisschen Entschuldigung. Irgendeine Emotionalität - aber das war nicht zu erkennen.“

Vater aus Westervesede sitzt im Gerichtssaal

Der Vater des 30-Jährigen saß dem Angeklagten im Gerichtssaal direkt gegenüber. „Wäre er mir über den Weg gelaufen, hätte ich ihn auch erschossen“, sagte der Angeklagte ohne mit der Wimper zu zucken auf eine Frage des Richters.

Seine eigene Frau habe er nicht nur verschont, weil sie schwanger war und Mutter seiner Kinder sei. Er habe sie nicht direkt verantwortlich gemacht. Die getötete Freundin habe sie ausgenutzt. Für die 33-Jährige und den neuen Freund habe er „Verachtung“ empfunden. Die „größte Arbeit“ sei das vorherige Verfassen einer nach der Tat an Kameraden und Freunde verschickten, langen WhatsApp-Nachricht gewesen. Aber als „eiskalten Killer“ sehe er sich nicht. „Ich sehe mich als einen Mann, der alles verloren hat.“

Das getötete Kind in den Armen der Mutter in Brockel will er nicht gesehen haben. Diesbezüglich könnte er mit fahrlässiger Tötung davonkommen. Und mittlerweile bereue er die Taten. „Ja, doch. Ich hätte besser meine Sachen packen sollen.“

Nach drei weiteren Verhandlungstagen plant die Schwurgerichtskammer für den 28. Februar die Urteilsverkündung.

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