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TWelche Kaminöfen sind bald verboten? Helmster Schornsteinfeger klärt auf

Einige Modelle von Kaminöfen waren auch vor 2010 schon so fortschrittlich, dass sie die Richtwerte einhalten, sagt Schornsteinfeger Christian Schubert.

Einige Modelle von Kaminöfen waren auch vor 2010 schon so fortschrittlich, dass sie die Richtwerte einhalten, sagt Schornsteinfeger Christian Schubert. Foto: Ahrens

In diesem Jahr könnte bei vielen Besitzern von Kaminöfen eine Investition anstehen: Bestimmte Modelle sind nicht mehr erlaubt - und müssen bis Dezember ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Schornsteinfegermeister Christian Schubert erklärt, was das bedeutet.

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Von Sophia Ahrens
Montag, 15.04.2024, 05:50 Uhr

Helmste. Das Handy von Christian Schubert aus Helmste klingelt seit einiger Zeit deutlich häufiger als sonst. Mehrmals am Tag hat der Schornsteinfegermeister Kunden am Telefon, die alle dieselbe Frage haben: „Wie sieht es eigentlich mit meinem Kaminofen aus? Muss ich einen neuen haben?“

Der Beratungsbedarf ist immens, das stellt Schubert jeden Tag fest. Zusätzlich zu seiner gewöhnlichen Arbeit ergibt das täglich einiges an Mehraufwand. Das gehe allen Berufskollegen so, sagt Schubert. Auslöser für die vielen Fragen der Kunden ist die nächste und vorerst letzte Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung, die in diesem Jahr in Kraft tritt. Bestimmte Kaminöfen dürfen deshalb nach 2024 nicht mehr betrieben werden. Kunden müssen daher meist einen neuen Ofen kaufen oder den bestehenden nachrüsten.

Diese Kaminöfen sind betroffen

Es geht um Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. „Wir gehen nach dem Installationsdatum“, betont Schubert. Genau das sei das entscheidende Datum, kein anderes. Betroffen von dieser Verordnung sind alle Besitzer der Öfen aus dieser Zeit - aber sie hat nicht für alle dieselben Folgen.

Auf dem Typenschild des Ofens können Besitzer erkennen, ob ihr Modell betroffen ist. Diese Öfen müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Oder Besitzer müssen nachweisen, dass sie trotz Installationsdatum schon die Stufe zwei der Bundesimmisionsschutzverordnung einhalten. Dabei geht es je nach Art des Ofens um unterschiedliche Richtwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO). Die Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) kann bei der Ermittlung der Werte des jeweiligen Modells helfen. Wer bei der Suche nicht weiterkommt, kann sich an seinen Schornsteinfeger wenden.

Besitzer müssen also in jedem Fall handeln. Doch einige könnten Glück haben: Es gibt auch Öfen vor 2010, die die Richtwerte von Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Der Tipp von Christian Schubert: Hier können Hersteller für das entsprechende Modell einen Nachweis ausstellen, um zu bezeugen, dass es die Richtwerte einhält. „Es gibt ältere Feuerstätten, die waren damals schon so gut, dass man jetzt nicht nachrüsten muss“, so Schubert.

Nachrüsten kann ebenfalls kostenintensiv sein

Hält der eigene Ofen die Richtwerte nicht ein, kann auch der Filter ausgetauscht werden. Doch selbst hier müssten Kunden „eine Menge Geld“ in die Hand nehmen, so Schubert. Die Filter-Lösung habe einige Nachteile. „Mit dem Filter alleine ist es nicht getan“, sagt der Schornsteinfegermeister. „Das ist das große Irrdenken.“

Hersteller von Filtern geben beispielsweise an, Feinstaub und Kohlenmonoxid um die Hälfte zu reduzieren. Aber nur zugelassene Filter sind zu verwenden. Andernfalls wäre eine Prüfstandsmessung vor Ort eine weitere Möglichkeit, um den Nachweis zu führen. Doch die kostet ebenfalls. Ein weiterer Nachteil: Die Filter, besonders in einer einfachen Version, sind sehr pflegeintensiv. Gegebenenfalls müssen sie sogar nach einiger Zeit erneut getauscht werden.

Neukauf kann sich langfristig lohnen

Gerade bei einem weniger teuren Ofen kann sich langfristig womöglich ein Neukauf lohnen. „Neue Öfen können außerdem den Brennstoffverbrauch um 30 bis 50 Prozent reduzieren“, so Schubert. 25 bis 30 Jahre könnten sie anschließend bei guter Pflege und Wartung ohne Probleme genutzt werden. In Deutschland werde kein neuer Ofen mehr verkauft, der nicht diesen Anforderungen entspricht, versichert Schubert.

Nicht alle Öfen und Kamine zwischen 1995 und 2010 sind betroffen, es gibt Ausnahmen. „Handwerklich gesetzte, offene Kamine“ sind ohnehin ausgenommen, außerdem Öfen die vor 1950 hergestellt wurden. Kaminöfen, die als alleinige Heizquelle im Gebäude dienen, sind nicht vom Verbot betroffen. Herde und Backöfen mit einer Leistung unter 15 kW vor dem 21. März 2010 sind ebenfalls ausgenommen. „Pelletöfen sind aber auch von der Verordnung betroffen“, beantwortet Christian Schubert eine ihm häufig gestellte Frage.

Bis zum 31. Dezember 2024 gilt noch die Übergangsfrist für die Kaminöfen - dann müssen die Vorgaben umgesetzt sein. Überprüft wird die Einhaltung bei der nächsten Feuerstättenschau. „Da wäre ich sonst das ganze Jahr mit beschäftigt, die alle nachzugucken“, sagt der Schornsteinfeger aus Helmste. Die Feuerstättenschau findet zweimal in sieben Jahren durch den Bezirksschornsteinfeger statt. Das Fegen und Kehren hingegen erfolgt jährlich oder halbjährlich.

Neue Kaminöfen sind immer abnahmepflichtig - auch, wenn sie einen alten ersetzen, betont Schubert. Das sei für die Sicherheit wichtiger als viele Leute annehmen. Die Gebäudedichtheit habe sich heute durch moderne Häuser mit neuen Fenstern und Türen deutlich erhöht. Dunstabzugshauben sorgen für sich ändernde Druckverhältnisse. Moderne Kaminöfen sind in ihrer Funktionsweise modifiziert, um den Anforderungen zu genügen. Dieses Zusammenspiel erfordere zwingend den Blick eines Experten.

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