TWolf im Alten Land: Verwaltungsgericht stoppt für eine Woche Abschussgenehmigung

Ein Wolf ist wohl seit Monaten in den Obstplantagen im Alten Land unterwegs. Foto: Lühs
Der Wolf im Alten Land darf vorerst nicht geschossen werden. Die Abschussgenehmigung des Landkreises Stade für das Tier wurde am Donnerstagabend von einem Gericht gestoppt.
Landkreis. Die Kreisverwaltung bestätigte am Donnerstagabend entsprechende TAGEBLATT-Informationen, dass das Stader Verwaltungsgericht schneller reagiert hat als erwartet. Eigentlich war davon ausgegangen worden, dass die Richter erst am Freitagmorgen einen Beschluss fassen würden.
Freundeskreis freilebender Wölfe vor Gericht erfolgreich
Das Gericht verschafft sich damit mehr Zeit, das anhängige Eilverfahren zu entscheiden. Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte das Eilverfahren auf vorläufigen Rechtsschutz und den sogenannten Hängebeschluss gegen die Abschussgenehmigung angestrengt.
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Ein Hängebeschluss, auch Schiebebeschluss oder Zwischenverfügung, bezeichnet eine Zwischenregelung, die noch vor Abschluss eines Eilverfahrens durch das zuständige Gericht ergeht, um einen Zustand vorläufig bis zum Abschluss des Eilverfahrens zu regeln.
Beschluss ist noch keine inhaltliche Entscheidung
Die Abschussgenehmigung wäre am Freitag vollziehbar gewesen. Der Wolf in Jork hätte dann sofort geschossen werden können.
Ein Beschluss pro Wolf im Eilfahren hätte dann nichts mehr genutzt. Der neue Beschluss stoppt das Abschussverfahren vorerst. Er ist aber noch keine inhaltliche Entscheidung, ob der Wolf geschossen werden darf.

Im Deichvorland an der Elbe liegt eines der vom Wolf getöteten Schafe. Foto: Deichverband
Der Landkreis Stade wird in dem Hängebeschluss verpflichtet, keinen Gebrauch von der Genehmigung für die „zielgerichtete letale Entnahme des Individuums GW-4032f der streng geschützten Tierart Wolf (Canis lupus) in der Gemeinde Jork“ zu machen und den zur Entnahme berechtigten Personenkreis - die beauftragten Jäger (Anmerkung der Redaktion) - hierüber zu informieren.
Stader Richter argumentieren mit dem Grundgesetz
Die Stader Richter berufen sich bei ihrer Entscheidung auf das Grundgesetz. Der Erlass einer Zwischenentscheidung im Sinne eines Hängebeschlusses kommt nur
ausnahmsweise unmittelbar auf der Grundlage des Grundgesetzes in Betracht, wenn effektiver Rechtsschutz anders nicht gewährt werden könne, heißt es in der Urteilsbegründung. Sie liegt dem TAGEBLATT vor.
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Im vorligenden Fall fehle es an der Entscheidungsreife im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Zunächst sei dem Antragsgegner (Landkreis) noch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden, und die Verwaltungsvorgänge lägen noch nicht vor. Das Gericht könne den Sachverhalt noch nicht abschließend prüfen.
Irreparabler Schaden, wenn der Wolf tot ist
Schließlich sei auch zu befürchten, dass bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren unter Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Wenn der betroffene Wolf in der Zeit bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren erfolgreich getötet würde, sich die Ausnahmegenehmigung jedoch als rechtswidrig erwiese, entstünde ein irreparabler Schaden, so das Gericht.
Kreis: Verfahren im Grunde nicht geeignet
Der Landkreis Stade hat jetzt eine Woche Zeit, seine Argumente dem Gericht zukommen zu lassen.
„Wir haben immer gesagt, dass der Weg, den wir gehen, schwierig und kompliziert ist“, kommentiert Kreissprecher Daniel Beneke den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Im Grunde sei dieser Weg auch nicht geeignet, aber er sei aktuell die einzige Möglichkeit, überhaupt etwas zu unternehmen.

Deichschäfer Vasile Buza bringt in Jork-Wisch eine Herde auf den Deich. In dieser wütete auf Hahnöfersand ein Wolf. Foto: Vasel
Der Kreis hat auch die Möglichkeit, gegen den Beschluss vor dem Oberwaltungsgericht Lüneburg vorzugehen. Der Kreis hatte für die Abschussgenehmigung die Zustimmung von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen).

Landrat Kai Seefried informiert sich auf Hahnöfersand über einen Wolfsangriff auf Deichschafe. Foto: Beneke
Der weibliche Wolf hat im Alten Land bei zwei Angriffen auf Deichschafe auf Hahnöfersand 20 Tiere getötet. Zudem gibt es fast tägliche Sichtungen in der Nähe der Wohnbebauung. Deshalb war er als Problemwolf eingestuft worden.