Zähl Pixel
Wilde Tiere im Norden

Wolfspaar ist im Kreis Herzogtum Lauenburg heimisch

In Schleswig-Holstein gibt es ein neues Wolfsrevier. (Symbolbild)

In Schleswig-Holstein gibt es ein neues Wolfsrevier. (Symbolbild) Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Wölfe sind auch nach Schleswig-Holstein längst wieder eingewandert. Doch im Vergleich zu anderen Bundesländern leben nur wenige Tiere im Norden. Jetzt hat ein Wolfspaar ein neues Territorium besetzt.

Von dpa 18.09.2025, 18:25 Uhr
3 Monate Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €! Jetzt sichern!

Flintbek/Langenlehsten. In Schleswig-Holstein gibt es ein neues Wolfsterritorium. Es befindet sich nach Angaben des Landesamts für Umwelt im südöstlichen Bereich des Landkreises Herzogtum-Lauenburg.

Im Gebiet „Langenlehstener Heide“ gebe es mehrere Aufnahmen von Wildkameras, auf denen zwei Wölfe zusammen zu sehen seien. Der erste Nachweis des Paares war im Dezember 2024. Im Juni und Juli dieses Jahres folgten zwei weitere Nachweise. Damit sei die Voraussetzung für ein neues Wolfsterritorium gegeben, so das Landesamt.

Im nördlichsten Bundesland gibt es bereits je ein Wolfsterritorium im Bereich Segeberg und eines im Sachsenwald. Im Sachsenwald gebe es aber seit Mai keinen Nachweis mehr.

Ob das ursprüngliche Wolfsrudel im Bereich Langenlehsten-Leisterförde noch besteht, das grenzübergreifend auch in Mecklenburg-Vorpommern lebte, ist den Angaben zufolge nicht klar. Seit längerer Zeit gebe es keine Nachweise mehr von Mitgliedern des Rudels.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Hamburger Polizei löst Reiterstaffel auf

Polizistinnen und Polizisten hoch zu Pferd wird es 2028 im Hamburger Stadtgebiet nicht mehr geben. Die Reiterstaffel soll Ende 2027 aufgelöst werden. Was sind die Gründe dafür?

T Lloyd Werft: Behörden-Posse um Windkraftanlagen

Windkraftanlagen auf dem Betriebsgelände: So wollte die Lloyd Werft sich selbst mit umweltfreundlicher Energie versorgen. Aber die Gewerbeaufsicht lehnte den Antrag ab. Im Wirtschaftsressort und bei den Grünen stößt die Begründung auf Kopfschütteln.