AfD Stade: Fake-Bild sorgt für Furore
„Urheberrechtsverletzung“ und „Fälschung“ nannte das TAGEBLATT das Foto auf einem AfD-Flyer zur Inneren Sicherheit im Kreis – die AfD ist sich aber keiner Schuld bewusst. Medienrechtler sagen, was Sache ist. Auch bei Facebook schlägt das Thema hohe Wellen.
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Ohne jeden Quellenhinweis veröffentlicht die Kreis-AfD das Foto mit der Überschrift: „Innere Sicherheit im Landkreis Stade“. Auf dem Rücken des Schlägers ist das Logo der linken Gruppe „Antfaschistische Aktion“ zu sehen – auch eine klare Aussage. Das Problem: Tatsächlich wurde dieses Foto bei Krawallen im Jahr 2009 in Griechenland aufgenommen und in der britischen Zeitung „The Guardian“ veröffentlicht. Fotografiert wurde es von dem international bekannten Photoreporter Milos Bicanski.
Nachdem das TAGEBLATT am Sonnabend über die Verwendung eines Fotos von Krawallen in Griechenland auf einem Flyer der AfD zur Sicherheit im Kreis Stade berichtet hat, erreicht der Fall bundesweite Bedeutung in den Medien. Die AfD wehrt sich und spricht von einem „Versuch der Kriminalisierung“.
Fakt ist: Der Fotograf Milos Bicanski hatte dieses Foto der internationalen Fotoagentur Getty Images zur Verfügung gestellt. Weder von Milos Bicanski noch von Getty Images hat die AfD die Fotorechte gekauft.
Das sagt die AfD dazu: „Das beanstandete Bild ist zweifelsfrei ein Symbolbild“, so eine Erklärung auf der Homepage der Partei. Weiter heißt es: „Es trägt eine eigene Bildüberschrift. Dem unvoreingenommenen Betrachter wird durch dieselbige sofort deutlich, dass mit dem zu Boden fallenden Polizeibeamten der Rechtsstaat versinnbildlicht wird. Den Vorwurf der Bildfälschung weist die AfD zurück. Die Fragestellung, wann aus einem von einer Originalvorlage inspirierten Motiv ein ‚Werk eigener Art‘ wird, ist in der Rechtssprechung umstritten und vom Einzelfall abhängig.“
Das sagen die Experten: Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke ist einer der profiliertesten Medienrechtler der Republik. „Fremde Fotos dürfen nie ohne Einwilligung des Rechteinhabers veröffentlicht werden. Die Nutzung von Bildern, die im Internet zu finden sind, ist daher in der Regel nicht möglich. Es bedarf der ausdrücklichen, idealerweise sogar der schriftlichen Zustimmung des Urhebers [...] Im Übrigen sind auch Symbolbilder urheberrechtlich geschützt. Es kommt für einen urheberrechtlichen Schutz selbstverständlich nicht darauf an, dass bei dem Foto explizit dabei steht, dass dieses Foto geschützt ist."
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Auf der TAGEBLATTonline-Facebook-Seite wurde das Fake-Bild intensiv diskutiert. Die folgenden Kommentare geben nicht die Meinung des TAGEBLATTs wider: