Gericht sagt Ja zu neuer Unterkunft
Eine Flüchtlingsunterkunft am Flüsschen Kollau im Stadtteil Lokstedt kann nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in vollem Umfang entstehen. Die Beschwerde von zwei Anwohnern sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht mit (Az.: 2 Bs 254/15). Somit dürfe die Baugenehmigung nunmehr insgesamt vollzogen werden. Die Vorinstanz hatte zunächst nur eine Fläche für den Bau der Unterkünfte mit Platz für 288 Flüchtlinge genehmigt (Az.: 9 E 4484/15). Die Aufschüttung einer weiteren Fläche in dem Überschwemmungsgebiet wurde gestoppt. Durch kleinere Rückhalteflächen in der Aue befürchteten Anwohner eine Verschärfung der Hochwassergefahr. Die Antragsteller seien durch die Baugenehmigung voraussichtlich nicht in eigenen Rechten verletzt, argumentierte nun das Oberverwaltungsgericht. Im Interesse der Allgemeinheit habe der Gesetzgeber die Verwaltung zur Einhaltung eines hohen Schutzniveaus in hochwassergefährdeten Gebieten verpflichtet.
Eine Flüchtlingsunterkunft am Flüsschen Kollau im Stadtteil Lokstedt kann nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in vollem Umfang entstehen. Die Beschwerde von zwei Anwohnern sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht mit (Az.: 2 Bs 254/15). Somit dürfe die Baugenehmigung nunmehr insgesamt vollzogen werden. Die Vorinstanz hatte zunächst nur eine Fläche für den Bau der Unterkünfte mit Platz für 288 Flüchtlinge genehmigt (Az.: 9 E 4484/15). Die Aufschüttung einer weiteren Fläche in dem Überschwemmungsgebiet wurde gestoppt. Durch kleinere Rückhalteflächen in der Aue befürchteten Anwohner eine Verschärfung der Hochwassergefahr. Die Antragsteller seien durch die Baugenehmigung voraussichtlich nicht in eigenen Rechten verletzt, argumentierte nun das Oberverwaltungsgericht. Im Interesse der Allgemeinheit habe der Gesetzgeber die Verwaltung zur Einhaltung eines hohen Schutzniveaus in hochwassergefährdeten Gebieten verpflichtet.