AbonnierenAbo
Zähl Pixel
Archiv

Die beiden Vorstände der Volksbank Stade-Cuxhaven sind gestern wegen Bestechung zu jeweils 24 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Schöffengericht in Stade sah es als erwiesen an, dass Reinhard Dunker und Henning Porth mit einer angebotenen Spende von 50 000 Euro von dem damaligen Cuxhavener Oberbürgermeister Arno Stabbert eine Verwaltungsentscheidung erkaufen wollten. Die Volksbank muss 15 000 Euro Strafe bezahlen.

Von Wolfgang Stephan 17.06.2013, 19:17 Uhr
12 Monate Premium-Zugriff für nur 1,00 € pro Woche! Langfristig sparen!

Die beiden Vorstände der Volksbank Stade-Cuxhaven sind gestern wegen Bestechung zu jeweils 24 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Schöffengericht in Stade sah es als erwiesen an, dass Reinhard Dunker und Henning Porth mit einer angebotenen Spende von 50 000 Euro von dem damaligen Cuxhavener Oberbürgermeister Arno Stabbert eine Verwaltungsentscheidung erkaufen wollten. Die Volksbank muss 15 000 Euro Strafe bezahlen.

Ein Satz in einem Schreiben vom 7. April 2010 ist den beiden Volksbank-Vorständen zum Verhängnis geworden: „Gerne sind wir bereit, eine Spende in Höhe von 50 000 Euro an die Stadt Cuxhaven zu entrichten, wenn Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilen“. Der Brief wurde diktiert und formuliert von Reinhard Dunker und von seinem Vorstandskollegen Henning Porth mit unterschrieben. Die Volksbank wollte mit diesem Schreiben einen Durchbruch in den Verhandlungen um ein in Cuxhaven zu groß gebautes Sechsfamilienhaus erreichen, das die Stadt wegen zahlreicher Verstöße gegen die Baugenehmigung abreißen lassen will.

Der Brief landete schnell bei der Staatsanwaltschaft, denn Ex-OB Arno Stabbert wertete als ehemaliger Polizeipräsident das Spenden-Angebot als Bestechung.
„Nachvollziehbar“, sagte der Richter Jan-Albert Wolkewitz als Vorsitzender des Schöffengerichts gestern nachmittag. Im Gegensatz dazu hatten alle vier Verteidiger die Reaktion des Ex-Oberbürgermeisters als „vollkommen übertrieben“ bezeichnet. Stabbert hätte wissen müssen, dass die Volksbank ihn nicht mit einem für viele zugänglichen Brief habe bestechen wollen. „Es fehlt jeder korruptive Ansatz“, sagte Verteidiger Dr. Jochen Bachmann. Gleichwohl gestanden die Verteidiger zu, dass das Wort „Spende“ ein unseliger Begriff gewesen sei. Daraus aber den Versuch der Bestechung abzuleiten, sei nicht statthaft, der Brief sei als „ganz freundschaftliches Angebot“ zu werten, meinte Anwalt Bachmann, der, wie seine Kollegen, auf „Freispruch“ plädierte.
Oberstaatsanwalt Marcus Röske forderte 150 Tagessätze Strafe für den Tatbestand der Bestechung, denn mit diesem Brief habe die Volksbank Verwaltungshandeln erkaufen wollen – „das ist Bestechung“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Das Gericht folgte dieser Auffassung, verringerte das Strafmaß allerdings auf 60 Tagessätze. Damit sind die beiden Banker zwar verurteilt, aber nicht vorbestraft. Ob Rechtsmittel eingelegt werden, war gestern noch nicht klar.

Warum die Volksbank-Vorstände verurteilt wurden

von Wolfgang Stephan

Landkreis. „Gerne sind wir bereit, eine Spende in Höhe von 50 000 Euro an die Stadt Cuxhaven zu entrichten, wenn Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilen“ – Um diesen Satz, geschrieben am 7. April 2010 auf dem Briefbogen des Volksbank-Vorstandes, ging es, unterschrieben von Reinhard Dunker und Henning Porth. Am Montag fällte das Schöffengericht in Stade das Urteil: Schuldig.

Es klang fast entschuldigend, was Jan-Albert Wolkewitz als Vorsitzender des Schöffengerichtes in seiner Urteilsbegründung anführte: Beiden Angeklagten hätte das Unrechtsbewusstsein gefehlt, das fragliche Schreiben an den damaligen Cuxhavener Oberbürgermeister Arno Stabbert sei nicht als vertraulich adressiert gewesen und schon alleine deshalb nicht im Sinne von Korruption zu werten.

Dass die Volksbanker zuvor in mehreren Schreiben und Gesprächen immer von einem „Bußgeld“ gesprochen hatten, das sie bezahlt hätten, um das Objekt zu retten, war für das Gericht letztlich kein Argument gegen eine Verurteilung, obwohl die Stadt Cuxhaven das Bußgeld-Ansinnen nie offiziell als nicht machbar zurückgewiesen habe. Eine gewisse Mitschuld der Stadt unterstellte der Richter deshalb den Verantwortlichen in Cuxhaven.

Unbestritten auch, dass Reinhard Dunker als Verfasser des Schreibens die Hauptschuld an der unglücklichen Formulierung trägt. Weil er mittlerweile wusste, dass er den Begriff „Bußgeld“ nicht verwenden durfte, weil seine Bank offiziell an dem Bauvorhaben nicht beteiligt war, habe er eine andere Formulierung gesucht, seine Sekretärin nachweislich um Rat gefragt. Weil der aber keine Alternative eingefallen war, habe er das Wort „Spende“ verwendet.

Im Klartext hatte er damit angeboten: Die Stadt Cuxhaven bekommt 50 000 Euro, wenn sie im Gegenzug eine baurechtliche Ausnahmegenehmigung für das von der Volksbank finanzierte Sechsfamilienhaus erstellt.

Zum Hintergrund: Die Stadt Cuxhaven hatte Anfang Januar 2006 einem als Querulanten geltendem Grundstückseigentümer eine Abrissverfügung zugestellt, weil ein von ihm in den Jahren 1998/1999 gebautes Mehrfamilienhaus gleich mehrfach gegen geltendes Baurecht verstieß. Nachdem viele Initiativen über eine Duldung des baurechtswidrigen Zustandes gescheitert waren, mischte sich die Volksbank in den Fall ein. Erst wurde der Stadt die Zahlung eines Bußgeldes angeboten, später dann der ominöse Brief mit dem Spendenangebot an den Oberbürgermeister verfasst.

Für das Schöffengericht ist es nach Meinung von Richter Wolkewitz „objektiv nachvollziehbar“, dass der Straftatbestand der Bestechung vorliege. Die von den vier Verteidigern immer wieder ins Spiel gebrachte „unglückliche Formulierung“, mochte das Gericht nicht gelten lassen: Die veränderte Wortwahl signalisiere eine veränderte Situation und eine veränderte Denkart: Erschwerend für die Tat sei das Nennen einer konkreten Zahlung von 50 000 Euro. „Käufliche Verwaltungsentscheidung“, nannte der Richter dieses Angebot, das nach Paragraph 334 Strafgesetzbuch den Tatbestand der Bestechung erfülle.

Schon zuvor waren sich Richter und Staatsanwalt aber einig, dass angesichts der Begleitumstände die Tat nicht als „besonders schwerer Fall“, sondern als „minder schwerer Fall“ zu behandeln sei, was sich im Strafmaß bemerkbar macht. Mit 60 Tagessätzen zu 400 Euro blieb das Gericht weit unter der Forderung des Staatsanwaltes, der 150 Tagessätze beantragt hatte, aber eben weit über den Anträgen der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte.

Zusätzlich wurde die Volksbank Stade-Cuxhaven zu einem Bußgeld von 15 000 Euro Strafe verurteilt, weil die Vorstände im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Bank eine Straftat begangen haben.

Was dieses Urteil für die betroffenen Volksbank-Chefs bedeuten wird, ist noch nicht klar: Erstens ist das Urteil noch nicht rechtskräftig (innerhalb einer Woche kann Berufung eingelegt werden) und andererseits gelten sie wegen der genannten Tagessätze nicht als vorbestraft.

Allerdings besteht der Makel einer Verurteilung wegen Bestechung.

Vor Gericht schwiegen die beiden Angeklagten bis auf den einen Satz von Reinhard Dunker vor der Urteilsbegründung: „Ich habe nichts Unrechtes getan und wollte mit legalen Mitteln helfen.“

von Wolfgang Stephan

Zwei ehrenwerte Banker, aber...

Zugegeben, für Nicht-Juristen ist dieses Urteil eine Überraschung. Nach drei Verhandlungstagen war auch gestern vor dem Schöffengericht nämlich deutlich geworden, dass die beiden Volksbank-Vorstände im klassischen Sinne niemanden bestechen wollten, schon gar nicht den damaligen Cuxhavener Oberbürgermeister, einen ehemaligen Polizeipräsidenten und noch dazu Verwaltungsratsvorsitzenden der mit der Volksbank konkurrierenden Sparkasse Cuxhaven. In der Tat: So blöd kann eigentlich niemand sein.

Das Motiv von Reinhard Dunker und Henning Porth mag sogar als ehrenwert bezeichnet werden, denn sie wollten ein Problem lösen, das sie jahrelang in Cuxhaven beschäftigt hatte. Sie wollten einen zu groß geratenen Neubau vor dem Abriss retten, der vermutlich nicht zu retten ist. Dass sie das mit dem Hinweis taten, dass ein Abriss für sie als regionales Kreditinstitut wirtschaftlich mit einem erheblichen Schaden verbunden ist, war nicht unbedingt glücklich.

Genau so wenig wie die Argumentation des Verteidigers Dr. Bachmann, der darauf verwies, dass Reinhard Dunker die unglückliche Formulierung an einem besonders stresshaften Tag unterlaufen sei, an dem er eine wichtige Personalentscheidung fällen musste und zusätzlich Augenprobleme hatte. Peinlich.

Also: Reinhard Dunker wollte niemand bestechen und auch nicht seinen Kollegen Henning Porth an einer Straftat mitschuldig machen, indem er ihm einen Brief zur Unterschrift vorgelegt hatte – auch in Eile. Dass Henning Porth die unglücklichste Rolle in diesem juristischen Theater zukommt, ist unbestritten.

Dass beide Banker seit nunmehr zwei Jahren unter der Anklage zu leiden hatten, weil die Gerichte überlastet waren, darf durchaus als zusätzliche Strafe gewertet werden.

„Es ist keine Verbrecher-Vernunft vorhanden“, meinte Richter Jan-Albert Wolkewitz. Den Angeklagten habe auch das Unrechtsbewusstsein gefehlt. Als sie Tage später die Brisanz ihres Briefes erkannt hatten und das Schreiben als gegenstandslos widerrufen hatten, war das Kind schon in den Brunnen gefallen, sagte der Richter.

Was er damit meinte: Nach dem Strafgesetzbuch ist die unglückliche Formulierung als strafbar zu werten: Wer einem Oberbürgermeister 50 000 Euro als Spende anbietet, um ein bestimmtes Verwaltungshandeln in seinem Sinne zu erreichen, macht sich – formal – der Bestechung schuldig. So sah es das Gericht. Mit den verhängten 60 Tagessätzen und den 24 000 Euro Strafe kommen die beiden Banker noch vergleichsweise günstig weg; denn bei 90 Tagessätzen würden sie als vorbestraft gelten.

Das wäre des Guten nun wirklich zu viel gewesen. Als Nicht-Jurist werte ich das Urteil so: Reinhard Dunker und Henning Port wurden zwar wegen Bestechung verurteilt, aber eigentlich war ihre Tat viel banaler.

Sagen wir es so: „Dummheit schützt vor Strafe nicht.“

Copyright © 2025 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.