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Mindestlohn

TAltländer Obstbauern unter Druck: Jurist macht ihnen Hoffnung

Der Obstbau fordert Sonderregelungen beim Mindestlohn bei handarbeitsintensiven Kulturen wie dem Apfel.

Der Obstbau fordert Sonderregelungen beim Mindestlohn bei handarbeitsintensiven Kulturen wie dem Apfel. Foto: Vasel

Sonderregelungen für den Obstbau beim Mindestlohn lehnt die Bundesregierung bislang ab. Arbeitsrechtler Prof. Dr. Christian Picker erklärt, wie es gehen könnte.

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Von Björn Vasel
Donnerstag, 19.03.2026, 10:05 Uhr

Altes Land. Der Bundesvorsitzende der Fachgruppe Obstbau, Claus Schliecker, schöpft nach Vorstellung des Mindestlohn-Rechtsgutachtens für Saisonarbeitskräfte im Obst-, Wein- und Gemüse-Anbau wieder Hoffnung.

In seinem 140 Seiten starken Gutachten für das Bündnis der grünen Branche kommt der Arbeitsrechtler Professor. Dr. Christian Picker von der Universität Tübingen zu dem Schluss, dass Mindestlohn-Sonderregeln für Erntehelfer zulässig sind. Das ist die Begründung.

Was ist das Problem der Obstbauern?

Die Obstbaubetriebe kämpfen seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 mit steigenden Produktionskosten. Der Mindestlohn stieg seitdem um 63,5 Prozent - auf 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steht eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde an, ein Plus von 13,88 Prozent. Letzteres führe zu Mehrkosten von 1000 Euro pro Hektar im Apfelanbau und von 4000 Euro pro Hektar im Freilanderdbeeranbau. Die Folge: Bei Erdbeeren ist die Fläche seit 2015 von 15.000 Hektar auf 8000 Hektar gesunken.

Mehr als 50 Prozent der Anbaufläche sind durch den Mindestlohn seit 2025 im Freiland-Erdbeeranbau verloren gegangen.

Mehr als 50 Prozent der Anbaufläche sind durch den Mindestlohn seit 2025 im Freiland-Erdbeeranbau verloren gegangen. Foto: Vasel

Der Faktor Arbeit liege beim Apfel bei 25 Prozent der Produktionskosten, bei Erdbeeren bei 60 Prozent. Bei 50 Cent pro Kilogramm für Tafelware könnten die etwa 500 Obstbaubetriebe an der Niederelbe aktuell nicht einmal die Produktionskosten decken, so Schliecker. Laut Obstbauzentrum Esteburg müssten 62 Cent/Kilo auf dem Erzeuger-Konto landen. Die Mehrkosten von 40.000 Euro und mehr pro Hof könnten sie nicht an Lebensmitteleinzelhandel oder Verbraucher weitergeben.

Wie argumentiert der Arbeitsrechtler?

„Ich bin ein Verfechter des Mindestlohngesetzes“, betont Picker. Doch der Bund orientiere sich nicht an den Vorgaben. Bereits 2022 habe die Mindestlohnkommission festgestellt, dass die handarbeitsintensiven Sonderkulturbetriebe zu massiv von den Erhöhungen betroffen seien. Diese würden eine Branche treffen, „die diese Löhne nicht mehr zahlen kann“. Die Gewinnmargen seien gering und schwinden.

Auf dem Foto: Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, und der Arbeitsrechtler Professor Dr. Christian Picker von der Universität Tübingen (von links).

Auf dem Foto: Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, und der Arbeitsrechtler Professor Dr. Christian Picker von der Universität Tübingen (von links). Foto: DBV

Drei Faktoren führten dazu, dass der Mindestlohn nicht weitergegeben werden könne. Der Jurist verweist auf die extrem starke außer- und europäische Konkurrenz. Der Mindestlohn betrage in Polen nur 7,08 Euro und in Spanien 8,37 Euro. Wobei es dort, so wie es die deutschen Bauern fordern, bereits Mindestlohnabschläge gebe. Letztere hält Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bislang für rechtswidrig.

Außerdem hätten die Erzeuger angesichts der „extremen Marktmacht“ von Edeka, Rewe, Aldi und Lidl „kaum einen Einfluss auf die Preisgestaltung“. Hinzu komme die fehlende Zahlungsbereitschaft der Verbraucher. 80 Prozent griffen zu deutlich günstigerem Import-Obst.

Über Automatisierung könne die Branche die Mehrkosten nicht kompensieren. Sie könne sich kurz- und mittelfristig „nicht anpassen“. Der Umstand ist für den Arbeitsrechtler juristisch von Bedeutung. Die Familienbetriebe drohten „unverschuldet“ unter die Räder zu kommen, die Selbstversorgung beim Obst in Deutschland könnte unter 18 Prozent sinken.

Das Ziel von Europäischer Union und Deutschland, ihre Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen, regional erzeugten Lebensmitteln zu versorgen, sei somit in Gefahr. Ausländisches Obst werde zu schlechteren Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards erzeugt.

Steht die Erhöhung im Widerspruch zum Gesetz?

Ja, betont Picker. Das Mindestlohngesetz sollte durch eine marktgerechte Lohnuntergrenze „einen Lohnunterbietungswettbewerb verhindern“ sowie Sozialversicherungssysteme und Beschäftigte schützen. Diese Ziele seien teilweise ins Gegenteil verkehrt worden. Weil die Branche durch den zu hohen Mindestlohn nicht mehr wirtschaftlich produzieren könne, drohten Arbeitsplatz-Abbau und Existenzvernichtung.

Als Folge würden Anbauflächen reduziert oder arbeitsintensive Kulturen aufgegeben - mit negativen Auswirkungen nicht nur auf Beschäftigung, sondern auch auf Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Das komme einem nicht verfassungskonformen Berufsverbot gleich.

Welche Lösung schlägt der Gutachter vor?

Der Gutachter schlägt einen moderaten Mindestlohnabschlag vor - für alle Nationalitäten und begrenzt auf die Sonderkulturen Obst, Wein und Gemüse. Das sei verfassungsrechtlich okay und stehe im Einklang mit EU-Recht, so Picker mit Blick auf Grundgesetz sowie Mindestlohnrichtlinie und Diskriminierungsverbot der Europäischen Union.

Auch die Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Dienstleistungen oder Industrie sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von Beschäftigung und Selbstversorgung mit Lebensmitteln diene und Arbeitskräften ein Mindestschutz verbliebe.

Die Sonderregelung sei verfassungsrechtlich „sogar geboten“, unterstreicht Picker. Schliecker und Bauernpräsident Joachim Rukwied werben für 12,82 Euro/Stunde als Untergrenze für Saisonarbeit in der Grünen Branche. Arbeits- und Agrarministerium haben das Gutachten angefordert.

Joerg Hilbers von der Bundesfachgruppe Obstbau fordert die Bundesregierung auf, umgehend eine Sonderregelung für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte im Mindestlohngesetz zu verankern, um einen weiteren Rückgang der heimischen Produktion zu verhindern. Schliecker mahnt: „Jetzt kann die CDU/SPD-Koalition zeigen, dass ihr Versprechen, den heimischen Obstbau zu stärken, keine Floskel ist.“

Joerg Hilbers und Claus Schliecker von der Fachgruppe Obstbau (von links).

Joerg Hilbers und Claus Schliecker von der Fachgruppe Obstbau (von links). Foto: Vasel

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