Sonderregelungen für den Obstbau beim Mindestlohn lehnt die Bundesregierung bislang ab. Arbeitsrechtler Prof. Dr. Christian Picker erklärt, wie es gehen könnte.
Das Landessozialgericht hat ein Angestelltenmodell für unzulässig erklärt, mit dem ein Obstbauer aus dem Landkreis Cuxhaven Sozialversicherungsbeiträge für Erntehelfer sparen wollte. Für den Mann wird es jetzt teuer.