TEin Geständnis und ein Rätsel: 32-jähriger Cuxhavener vor Gericht

Ein Cuxhavener soll einem Hemmoorer Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, weil er ihm keine Zigarette geben wollte. Foto: Weißbrod/dpa
Ein Cuxhavener steht wegen versuchten E-Scooter-Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Während ein Tatvorwurf mit Einsicht endet, bleibt der andere im Zweifel.
Cuxhaven. Vor dem Amtsgericht Otterndorf musste sich ein 32-jähriger Mann aus Cuxhaven wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Diebstahls verantworten. Der eine Tatvorwurf endete mit Einsicht - der andere im Zweifel.
Laut Anklage hatte der Mann Ende Januar 2024 versucht, vor einem Supermarkt in Hemmoor einen E-Scooter zu stehlen. Dabei sei er jedoch gestört worden - oder habe selbst die Reißleine gezogen. „Ich war mit dem Fahrrad da, hab den E-Scooter gesehen und wollte das Schloss aufknacken“, räumte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung ein.
Warum, das könne er heute nicht mehr sagen. Doch während er mit einer Zange hantierte, sei ihm plötzlich bewusst geworden, was er da eigentlich tat. „Ich bin ja vorbestraft und hatte eine blöde Vergangenheit. Deshalb dachte ich mir, ich lasse es lieber“, erklärte er vor Gericht.
50 Euro als Wiedergutmachung
Diese späte Einsicht kam bei Staatsanwalt und Gericht gut an. Die Richterin sprach von einem „Augenblick der Vernunft“, der dem Mann letztlich zugutekam. Für den versuchten Diebstahl muss er nun 50 Euro an die örtliche Schleuse zahlen - eine symbolische Summe zur Förderung gemeinnütziger Arbeit - sowie weitere 50 Euro an die Besitzerin des beschädigten E-Scooter-Schlosses. „Zur Wiedergutmachung“, wie Richterin Sabine Deutschmann betonte.
„Ich weiß genau, dass er es war“
Weniger klar war der zweite Vorwurf: Im Mai 2024 soll der Angeklagte einen 30-jährigen Mann aus Hemmoor nach einer Zigarette gefragt - und ihm, als dieser verneinte, Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Der Geschädigte zeigte sich im Gerichtssaal überzeugt: „Ich weiß ganz genau, dass er es war.“ Der Angeklagte hingegen bestritt die Tat. Zwar habe es ein Gespräch mit dem Mann gegeben, mit dem Pfeffersprayeinsatz aber habe er „nichts zu tun“.
1,7 Promille und Ungereimtheiten
Das Problem: Es gab keine unabhängigen Zeugen, und der Geschädigte stand zum Tatzeitpunkt unter erheblichem Alkoholeinfluss - ein Promillewert von 1,7 wurde festgestellt. Hinzu kam eine Ungereimtheit: Bei seiner Aussage gegenüber der Polizei hatte der Geschädigte angegeben, der Angreifer sei glattrasiert gewesen.
Dennoch identifizierte er später aus einer Fotomappe den vollbärtigen Angeklagten - ein Umstand, der Zweifel aufkommen ließ. Angesichts dieser widersprüchlichen Indizien und der fehlenden Beweise entschied das Gericht, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen.