TErmordete Frau in Apensen: Die Rekonstruktion der „Spontantat“
Kriminaltechniker der Polizeiinspektion Stade sichern am Tatort in der Stader Straße in Apensen Spuren. Im Hausflur ist am 19. Dezember 2025 gegen 8 Uhr morgens eine Frau auf brutale Art und Weise erstochen worden. Foto: Vasel
Für den heimtückischen Mord an seiner Ehefrau bekommt der 57-jährige Mann lebenslang. Die Rekonstruktion zeigt die Wehrlosigkeit des Opfers.
Apensen. Die 4. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stade rekonstruierte die Tat und den Tatort am Donnerstagnachmittag bei der Urteilsverkündung und -begründung.
Demnach sei der Täter aus Beckdorf am 19. Dezember 2025 gegen 7.45 Uhr zur Wohnung seiner Ehefrau an der Stader Straße in Apensen gefahren. Er habe sich nach mehreren Auseinandersetzungen in der Vergangenheit - das TAGEBLATT berichtete - mit der Mutter der vier gemeinsamen Kinder versöhnen wollen.
Bei der Rekonstruktion der Tat wurde deutlich, warum sich die Ermordete nach Einschätzung der Richter im engen Hausflur nicht wehren konnte. Die Kammer verurteilte den 57-Jährigen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Heimtücke.
Verurteilter hat eine Orchidee und ein Messer bei sich
Nach der Ankunft des 57-Jährigen in Apensen habe sich laut Gericht Folgendes ereignet: Der Mann habe einen Rucksack mit sich geführt, den er im Korb des Kinderfahrrads seines Sohnes vor der Wohnung deponiert habe.
Einen Rosenstrauß habe er an die Haustür gelehnt und die Orchidee in der Hand gehalten. Und er habe ein feststehendes Messer mit einseitig geschliffener Klinge mit sich geführt. Gegen 8 Uhr habe er geklingelt und seine Ehefrau im Bademantel die Tür geöffnet.
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Die 40-Jährige habe die Orchidee nicht angenommen und den getrennt von ihr lebenden Ehemann unter anderem als „Versager“, „Fußabtreter“ und „Arschloch“ tituliert. Bei ihrem Versuch, die Tür zuzuschlagen, habe der 57-Jährige sein Knie zwischen Tür und Türrahmen bekommen. Das Opfer habe in der Wohnung im engen, drei Quadratmeter großen Eingangsbereich gestanden, dem Mann ins Gesicht geschlagen und gesagt: „Verpiss dich, du Bastard.“ Im Streit habe der Täter sein Messer gezückt.
57-jähriger sticht aus dem Affekt und „spontan“ zu
Er habe sofort auf seine Ehefrau eingestochen - eine „affektbetriebene, spontane Tat“, wie die Richterin verliest. Es sei zu einem „hochdynamischen, nicht rekonstruierbaren Geschehen“ gekommen. Der Täter habe dem Opfer 15 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt, unter anderem zwei acht Zentimeter lange Schnittwunden im Rücken und eine 34 Zentimeter lange im linken Oberschenkel. Die Tatwaffe, die nicht gefunden wurde, dürfte laut Kammer eine Länge von acht Zentimetern gehabt haben.
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Die Frau sei nach den Stichen zu Boden gefallen. Ihre Schreie habe eine Zeugin gehört, die im Erdgeschoss des Hauses gewohnt habe. Im Hausflur habe sie den Täter nicht von der Tat abhalten können. Während sie in ihre Wohnung zurückgelaufen sei, um etwas zur Verteidigung zu holen, sei der Täter mit dem Auto in Richtung Hamburg geflüchtet. Um 8.08 Uhr sei der Notruf abgesetzt worden. Im Elbe Klinikum Buxtehude sei die Apensenerin trotz Notoperation gestorben.
Um 8.12 Uhr auf dem Weg in Richtung Hamburg habe der Täter einen Bekannten angerufen, damit dieser ihn nach Hannover fahre. Ein anderer Bekannter in Hannover habe ihm Unterschlupf verweigert. Am 27. Dezember habe er sich mit seinen Verteidigern beim Amtsgericht Buxtehude gestellt.
Täter nutzt Arg- und Wehrlosigkeit der ermordeten Apensenerin aus
Für das Gericht war es Heimtücke, der Täter nutzte die Arglosigkeit des Opfers aus, diese sei ihm bewusst gewesen. Trotz der Bedrohungen in der Vergangenheit - der 57-Jährige drohte in Videoaufnahmen: „Ich werde dich umbringen“ - konnte die Frau in der Situation an der Haustür nicht ahnen, dass es zu einem Angriff kommen würde, so die Kammer. Auch weil der Täter unmittelbar zur Tat schritt, nachdem er das Messer gezückt hatte.
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Wehrlos sei das Opfer gewesen, weil es sich nur mit bloßen Händen habe wehren können. Die 40-Jährige habe der Gewalteinwirkung des 57-Jährigen nichts entgegensetzen können, zumal der Täter ihr die Hand durchstochen habe. In den „beengten Verhältnissen“ habe sie keine Fluchtchance gehabt.
Landgericht Stade: Bedingter Vorsatz, keine niederen Beweggründe
Neben dem Mordmerkmal der Heimtücke ist für die Richter auch der bedingte Tötungsvorsatz gegeben. Der Täter sei wegen des Versöhnungsversuchs nach Apensen gekommen; aber auch wenn er seine Ehefrau nicht absichtlich habe töten wollen, habe er den Tod durch das Mitführen eines Messers „billigend in Kauf“ genommen.
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Niedere Beweggründe erkannte die Kammer nicht. Die mehrmaligen Auseinandersetzungen vor dem 19. Dezember stünden nicht im Zusammenhang mit der Tat, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Verhalten nach der Tat mit dem organisierten Transport nach Hannover sprächen für eine Spontantat. Eine besondere Schwere der Schuld konnten die Richter nicht feststellen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann gegen das Urteil Revision eingelegt werden.
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