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Altes Land

TTodesdrohung: Psychisch Kranker versetzt Behörden in Alarmstimmung

Blick auf das Grundstück des psychisch kranken Mannes in Hollern-Twielenfleth.

Blick auf das Grundstück des psychisch kranken Mannes in Hollern-Twielenfleth. Foto: Vasel

Jetzt handeln die Behörden: Die Samtgemeinde Lühe hat das Amtsgericht eingeschaltet, nachdem ein psychisch Kranker gedroht hatte, eine Verwaltungsmitarbeiterin zu töten.

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Von Björn Vasel
Samstag, 24.05.2025, 05:50 Uhr

Altes Land. Vor einer Woche berichtete das TAGEBLATT über den psychisch kranken Mann, der bereits 2021 und 2022 für Schlagzeilen gesorgt hatte. Nach einem Gefängnisaufenthalt war es dann ruhig um ihn geworden. Mittlerweile hält er aber wieder Feuerwehr und Polizei in Atem. Offenbar nimmt der Mann seine Medikamente nicht mehr. Die Samtgemeinde Lühe und der Landkreis Stade sind alarmiert - und handeln jetzt.

Die Kommune habe einen Antrag beim Amtsgericht gestellt, um dem Altländer wieder einen Betreuer an die Seite zu stellen. Der Mann trete „sehr aggressiv auf“, sagt Timo Gerke, Bürgermeister der Samtgemeinde Lühe. Er fürchte um die Gesundheit seiner Mitarbeiter, aber auch um die der Feuerwehrleute, Polizisten, Nachbarn und Passanten. Mit Sorge blickt Gerke auf die Gebäude des Vereins für Sozialmedizin nebenan. Herzstück ist das reetgedeckte, 1763 erbaute Altländer Bauernhaus. Dort werden 30 Suchtkranke betreut.

Entfernt: Stacheldraht am Wegesrand.

Entfernt: Stacheldraht am Wegesrand. Foto: Samtgemeinde Lühe

Jetzt hat Gerke Strafanzeige gestellt - wegen „massiver“ Bedrohung und Beleidigung einer Mitarbeiterin. Diese hatte am Montag einen Einsatz von Bauhof und Ordnungsamt geleitet. Der psychisch Kranke hatte - wie vor einigen Jahren - Stacheldraht am Fußweg, auf dem öffentlichen Grünstreifen und auf seinem vermüllten Grundstück verlegt.

Damit Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei, sich nicht verletzen, ließ die Kommune den Stacheldraht unter Polizeischutz entfernen. Auf dem Weg entlang der K34 sind viele Radfahrer, unter anderem in Richtung Bassenflether Strand, unterwegs.

Psychisch Kranker bedroht Rathaus-Mitarbeiterin

Bei einem Löscheinsatz hätten sich die Feuerwehrleute erheblich verletzen können. Bei Vollstreckungsmaßnahmen wie dieser kann die Samtgemeinde bei Gefahr für Mensch und Umwelt anstelle des Verursachers und auf dessen Kosten handeln. Allein der Einsatz in dieser Woche wird ihn rund 600 Euro kosten, heißt es.

Die Falle wird verschlossen. Gleich wird das Gitterrost festgeschweißt.

Die Falle wird verschlossen. Gleich wird das Gitterrost festgeschweißt. Foto: Samtgemeinde Lühe

Wie berichtet, hatte sich ein Polizist leicht verletzt, als er mit einem Fuß in ein Loch gerutscht war. Der psychisch Kranke hatte die Öffnung unter dem Schuhabtritt der Treppe vor seiner Haustür zur Tarnung mit einer Fußmatte abgedeckt. Schon 2021/2022 hatte er solche Fallen angelegt.

Als die Rathaus-Mitarbeiterin wieder abrücken wollte, kam der Mann gerade mit seinem Rad zurück. Er stellte sich ihr in den Weg und soll sie wüst als „Schlampe“ bezeichnet haben. Dann soll er gedroht haben: „Ich knall dich ab.“ Als sie schließlich ihr Auto erreichte, setzte der Mann ihr nach, um gegen ihren Pkw zu treten. Er stand bereits ein Fußbreit neben ihrem Auto, doch sie war schneller und blieb körperlich unversehrt.

Vor einem Nachbarn fuchtelte der Mann jüngst mit einer Heckenschere herum, nachdem er zwei Meter Hecke mit Beil und Heckenschere gekappt hatte. 2021/2022 hatte er Beamte mit einem Samurai-Schwert und einer Axt bedroht sowie zudem Friedhof und Vorraum der Alten Sparkasse verwüstet.

Die Verfahren gegen den Bassenflether waren wegen „Geringfügigkeit“ oder „Verfahrenshemmnis“ aufgrund der psychischen Erkrankung eingestellt worden. Lediglich 2023 musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Er hatte sich seinerzeit geweigert, nach einer Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro zu zahlen.

Altländer setzen auf Betreuungsgericht

Die Samtgemeinde setzt jetzt auf das Gericht. Der Sozialpsychiatrische Dienst beim Kreis Stade kann Menschen bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung nur bis zu 24 Stunden unterbringen. Strafgesetzbuch und Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke setzen enge Grenzen.

Eine Psychiatrie kommt erst bei erheblichen Taten und erheblicher Gefahr für sich oder andere in Betracht. Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, richten die Behörden nach TAGEBLATT-Informationen einen Runden Tisch ein. Die Altländer wollen nach Rücksprache mit den Fachleuten im Kreishaus erreichen, dass der Betreuer auch freiheitsentziehende Maßnahmen gegen den Willen der betreuten Person durchsetzen kann. Dafür muss ein Richter grünes Licht geben. Gerke: „Wir wollen ihm helfen und uns alle schützen.“

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Der Gitterrost des Schuhabstreifers ist jetzt fest verschweißt.

Der Gitterrost des Schuhabstreifers ist jetzt fest verschweißt. Foto: Samtgemeinde Lühe

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