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Blaulicht

Über 4 Promille: 42-Jähriger fährt sturzbetrunken durch Gewerbegebiet

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 4,08 Promille.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 4,08 Promille. Foto: Uwe Anspach/dpa

Am Mittwochmorgen fällt einem Autofahrer ein Audi auf, der sehr langsam und unsicher durch Buchholz fährt. Bei späteren Tests wird klar, warum.

Von Redaktion Donnerstag, 31.07.2025, 12:39 Uhr

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Buchholz. Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer meldete sich am Mittwochmorgen, gegen 8.25 Uhr, bei der Polizei in Buchholz. Er gab den Beamten einen Hinweis auf einen Verkehrsteilnehmer, der ihm aufgrund seiner auffälligen Fahrweise aufgefallen sei.

Der Fahrer eines Audis sei mit einer deutlich unangepassten, zu niedrigen Geschwindigkeit durch das Gewerbegebiet Vaenser Heide gefahren und habe deutliche Schwierigkeiten gehabt, sein Fahrzeug sicher zu führen. Der Audi-Fahrer sei dann auf einen Parkplatz im Nordring gefahren.

42-Jähriger ist stark betrunken und ohne Führerschein

„Die Polizeibeamten fanden den 42-Jährigen aus Buchholz schlafend in seinem Fahrzeug“, sagt ein Sprecher der Polizei Harburg. Bereits bei der ersten Ansprache sei aufgefallen, dass der Mann offensichtlich unter Alkoholeinwirkung stand.

Ein Atemalkoholtest habe einen Wert von 4,08 Promille ergeben. Dem Mann wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Weitere Ermittlungen hätten ergeben, dass der Mann auch keine Fahrerlaubnis hatte.

Wie viel muss man trinken, um einen Wert von 4 Promille zu erreichen?

Laut dem Promillerechner des ADAC müsste der 42-Jährige, ausgehend von relativ normaler Statur, beispielsweise in einem Zeitraum von maximal acht Stunden zwei Liter Bier und eine Flasche Schnaps trinken, um einen Wert von über 3,5 Promille zu erreichen.

Aus medizinischer Sicht befindet sich ein Betrunkener mit einem solch hohen Alkoholwert in einer lebensgefährlichen Situation. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen und ADAC kommt es ab 4 Promille zu Lähmungen kommen, der Betroffene fällt möglicherweise ins Koma. Im schlimmsten Fall kommt es zu Atemstillstand oder Ersticken, teils durch einatmen von Erbrochenem.

Wird man mit einem Wert ab 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt, sind laut dem ADAC folgende Strafen zu erwarten:

  • Geldstrafe ab 1,5 Netto-Monatseinkommen
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Entzug Fahrerlaubnis (mindestens 9 Monate)
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (zwingend)
  • Aufbauseminar (200 - 500 €)
  • Probezeitverlängerung um 2 Jahre

(tom/pm)
Hinweis der Redaktion: Die Geldstrafe wurde von „1,5 % des Netto-Monatseinkommes“ zu „1,5 Netto-Monatseinkommen“ geändert.

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