TAbgebrochenes Rotorblatt: Landkreis Rotenburg legt Windpark still
Wie hier beim ersten Windrad ist nun erneut ein Flügel einer anderen Anlage in Alfstedt abgebrochen. Foto: Martin Elsen www.nord-luftbilder
Diesmal geht es schnell. Das Vertrauen sei weg, hatte Rotenburgs Landrat im Februar gesagt. Nach dem erneuten Bruch eines Flügels vor wenigen Tagen legt die Behörde den Alfstedter Windpark sofort per Verfügung still. Eine entscheidende Frage bleibt.
Alfstedt. Nachdem im Windpark Alfstedt in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag, 14. auf 15. Oktober, bei einem Windrad ein Flügelblatt abgebrochen ist, forderte der zuständige Landkreis Rotenburg den Betreiber, die Energiepark Alfstedt WP IC ALF GmbH & Co. KG, jetzt zum sofortigen Handeln auf. Per Verfügung wurde der Windpark stillgelegt und Räumarbeiten angeordnet, teilte eine Sprecherin des Landkreises am Dienstagnachmittag mit.
Es ist nicht der erste Vorfall im Windpark Alfstedt, bereits im September des vergangenen Jahres brach an einem Windrad ein Flügel ab und verschmutzte die umliegenden Felder. Die Aufräum- und Abbrucharbeiten begannen beim ersten Mal sehr schleppend. Der Kreis sei zu oft vertröstet worden, das Vertrauen sei weg, formulierte es Rotenburgs Landrat Marco Prietz damals deutlich. Das war Ende Februar 2023.
Situation für Anwohner und Landwirte untragbar
Nun ist erneut ein Flügel einer weiteren Anlage fast vollständig abgebrochen. Wieder fielen und fallen Abfälle auf angrenzende Grundstücke. Bereits beim ersten Vorfall hatten betroffene Landwirte große Sorgen, ob und wann sie wieder auf dem Boden eine Ernte einfahren können. Die feinen Fasern, die durch die Luft wirbelten, bestehen aus Glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) und Carbonfaserverstärktem Kunststoff (CFK).
„Sowohl für die Umwelt als auch für die Anwohner vor Ort ist die Situation untragbar. Bereits zum zweiten Mal können die betroffenen Landwirte ihre Felder nicht weiter nutzen und Teile des Rotors werden auf einer großen Fläche verteilt“, so Rotenburgs Landrat Marco Prietz. „Der Betreiber wurde vom Landkreis aufgefordert, umgehend zu handeln.“
Absicherung und Demontage: Maßnahmenplan bis 20. Oktober
Der Landkreis habe sofort das Gespräch mit dem Betreiber gesucht und verfügte die Stilllegung des gesamten Windparks, die vollständige Räumung und Entsorgung der gesamten Abfälle und die Absicherung des verbliebenen Teils des Rotorblatts, so dass keine weiteren Stücke herunterfallen können. Hierzu müsse bis zum 18. Oktober ein Zeit- und Maßnahmenplan vorliegen.
Daneben wird der Betreiber laut Landkreis-Mitteilung verpflichtet, ein Freigabegutachten durch einen landwirtschaftlichen Gutachter in Auftrag zu geben, der den Boden auf Schadstoffe untersucht. Der Betreiber wurde per Verfügung aufgefordert, dem Landkreis bis zum 20. Oktober einen Zeit- und Maßnahmenplan für die Demontage des beschädigten Rotorblattes vorzulegen.
Zwangsgeld bei Nichteinhaltung der Fristen
Wenn die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten werden, kann der Landkreis, wie bereits beim ersten Fall geschehen, ein Zwangsgeld verhängen. „ Wir haben natürlich sofort den gesamten Windpark stillgelegt und uns vor Ort einen Überblick über die Lage verschafft“, sagte Marco Prietz. „Jetzt gilt es zu klären, warum gleich zwei Mal bei einem Windrad dieses Typs ein Flügel abgebrochen ist“, fügte er hinzu. Die Frage könnte zentral für den Fortbestand des Windparks sein. Zwar hatte der Sturm in der Nacht zu Sonntag an einigen Stellen in Niedersachsen für abgeknickte Bäume und auch kleinere Schäden bei Gebäuden gesorgt. Um ein Wetterereignis der besonderen Art für Norddeutschland handelte es sich allerdings nicht.