Alle Fristen: So kommen Pakete noch rechtzeitig vor Weihnachten an

Akkordarbeit: Täglich gut elf Millionen Pakten befördert im Dezember allein die DHL-Group. Foto: Ralf Gar/Deutsche Post/DHL
Die Paketdienste haben ihre Abgabefristen festgelegt, bis wann eine Sendung spätestens abgegeben werden muss. Dazu: Diese Fehler gilt es bei der Weihnachtspost zu vermeiden.
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Landkreis. Der 24. Dezember fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Das macht am Heiligabend wegen geschlossener Geschäfte nicht nur Last-Minute-Käufern einen Strich durch die Rechnung. Das bringt auch für den rechtzeitigen Brief- und Paketversand veränderte Fristen mit sich.
So konnten im vergangenen Jahr Pakete noch zwei Tage vor den Weihnachtstagen abgegeben werden. 2023 müssen es drei Tage sein, damit die Weihnachtspost die Liebsten noch rechtzeitig erreicht. Denn: Letzter Ausliefertermin bei nahezu allen Paketdienstleistern ist Sonnabend, 23. Dezember.
Die Fristen und Tipps in der Übersicht:
DHL
Innerhalb Deutschlands stellt die Deutsche Post DHL Group Briefe und Postkarten, die bis Donnerstag, 21. Dezember, abgegeben wurden, rechtzeitig zum 24. Dezember zu.
Innerhalb Europas mussten Briefe bereits bis zum 13. Dezember bei der Post vorliegen, damit sie ihren Bestimmungsort rechtzeitig zum Fest erreichen; außerhalb Europas galt der 6. Dezember als Stichtag.
Pakete, die bis Mittwoch, 20. Dezember, verschickt werden, kommen laut Post innerhalb Deutschlands noch pünktlich an. Für den Versand in Deutschlands Nachbarländer endet die Frist an diesem 14. Dezember. Dies gilt jedoch nicht für Frankreich. In alle übrigen Länder - auch außerhalb Europas - ist die Frist abgelaufen.
Einzige Ad-hoc-Möglichkeit: Gegen einen Aufpreis bietet DHL den „ExpressEasy“-Service. Dann können Sendungen ins Ausland doch noch rechtzeitig ankommen. Garantiert ist das aber nicht.
- Profi-Tipp: Faustregel für die Abgabezeit ist 12 Uhr. Damit alles reibungslos klappt, geht man besser nicht zu Stoßzeiten in die Filialen oder Postshops.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Weihnachtspakete etwa sieben bis 10 Tage vor Heiligabend abzuschicken, um ein ausreichendes Zeitpolster zu haben.
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Hermes
Damit Weihnachtpakete mit einem Ziel innerhalb Deutschlands noch rechtzeitig zum Fest ankommen, müssen sie bei Hermes bereits bis Dienstag, 19. Dezember, 12 Uhr bei einem der 16.500 Paketshops abgegeben werden.
Beschenkte in den EU-Ländern können sich an Weihnachten über ein Geschenk freuen, wenn es noch bis zu diesem 14. Dezember abgeschickt wird.
Hermes bietet keinen Express-Versand an.
DPD
Wer seine Pakete mit dem Anbieter DPD verschickt, kann sich einen Tag mehr Zeit lassen. Innerhalb Deutschlands kommen die Geschenke an, wenn sie spätestens zum 20. Dezember um 12 Uhr in einem Paketshop vorliegen.
Prio- und Expresspakete kommen rechtzeitig an, wenn sie bis Freitag, 22. Dezember, aufgegeben werden. In EU-Ländern erreichen Pakete bis Weihnachten ihren Bestimmungsort, wenn sie bis zum 15. Dezember abgegeben werden.
DPD liefert in mehr als 220 Länder.
GLS
Auch der Anbieter GLS hat Fristen für Privatkunden. Bis zum 20. Dezember um 12 Uhr müssen Pakete der GLS vorliegen, damit sie innerhalb Deutschlands ihr Ziel erreichen. Entweder in einem der 7500 GLS-Shops oder an einer der 100 Paketstationen.
Soll ein Paket ein benachbartes EU-Land erreichen, muss der Schenkende es bis zum 19. Dezember auf den Weg bringen. In allen weiteren EU-Ländern liegt das Paket rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum, wenn es bis zum 18. Dezember bei GLS abgegeben wurde.
UPS
UPS stellt am 23. Dezember nur noch Express-Sendungen zu. Standardsendungen werden bis zum 22. Dezember ausgeliefert.
Wegen des hohen Paketaufkommens sollten Pakete für Weihnachten bei UPS spätestens am 19. Dezember aufgegeben werden. Für sehr eilige Sendungen bietet das Unternehmen kurzfristig bis einen Tag vor Heiligabend Express-Optionen an.
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10 DHL-Tipps für die Weihnachtspost
- Geschenke frühzeitig bestellen und Pakete und Briefe rechtzeitig verschicken.
- DHL bietet Kunden die Möglichkeit, Briefe und Pakete online zu frankieren, etwa mit der entsprechenden App auf dem Smartphone. Auch Hermes und DPD bieten diese Möglichkeit an. Die Paketmarke kann dann zu Hause ausgedruckt werden.
- Frankierte Pakete direkt und rund um die Uhr – auch ohne Registrierung – in eine der rund 13.000 Pack- und Poststationen bundesweit einliefern. Das spart die Zustellung bis zur Haustür.
- Bargeld und Wertsachen dringend als Einschreiben versenden, da der Bargeldversand in Standardbriefen nicht zulässig ist und die Post bei Verlust nicht haftet.
- Für Großstädter: Dank des Online-Stoßzeitenanzeigers können längere Wartezeiten in Filialen vermieden werden. Kunden erfahren so, in welcher Filiale kürzere Wartezeiten für die Aufgabe ihrer Post herrschen.
- Geschenke und alle anderen Sendungen stabil und sicher in dafür vorgesehenen Kartonagen einpacken. Alte Versandlabels sollten unbedingt entfernt, die gewünschte Adresse gut lesbar aufgebracht werden.
- Wer seine Geschenke weihnachtlich verpackt verschicken möchte, kann die Winteredition der DHL-Packsets sowie weihnachtliche Briefmarken nutzen.
- Damit Pakete beim ersten Zustellversuch zugestellt werden können, ist es hilfreich, einen Ablageort oder einen bevorzugten Nachbarn für den Paketempfang zu bestimmen.
- Mit der Post & DHL App immer auf dem Laufenden sein: Pakete können von der Einlieferung ins Netz bis zur Zustellung verfolgt werden.
- Pakete möglichst schnell aus der Filiale, der Packstation und der Poststation abholen, damit dort Platz für neue Sendungen frei wird.

Im Weihnachtsgeschäft stellt die Post rund 10.000 Aushilfskräfte ein. Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Achtung: Weihnachtspäckchen
Geschenkpapier, Schnüre oder Schleifchen: Damit das Präsent schon bei der Übergabe durch den Paketboten hübsch aussieht, legt so mancher Versender gerne besondere Hand am Paket an. Das ist allerdings keine gute Idee. Denn in einer solchen Sonderverpackung kann die Post das Paket nicht über die Sortieranlagen des Verteilzentrums laufen lassen, teilt DHL-Pressesprecherin Sarah Preuß mit.
Weil Schnüre und Folie zu Beschädigungen an Anlage und Paket führen könnten, müssen solche Sendungen von Hand bearbeitet werden. Diesen Extra-Aufwand lässt sich der Paketdienstleister mit einem Sperrgutaufschlag vergüten.
Ebenfalls fällig wird der Zuschlag, wenn das Paket nicht quaderförmig ist oder Teile vom Paket abstehen.
Pakete für Nachbarn annehmen: Wann es Probleme geben kann
Was, wenn die Ware beschädigt ist oder gar fortkommt - wer haftet dann? „Es haftet derjenige, bei dem das Paket beschädigt worden oder verloren gegangen ist“, sagt Harald Rotter, Rechtsanwalt und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins. Nimmt also ein Nachbar oder eine Nachbarin das Paket an, haftet er oder sie auch für Schäden oder Entwendung.

Die Nachbarn haben Ihr Paket angenommen und nun ist der Inhalt beschädigt? Darüber, wer haftet, entscheidet Ihre Vereinbarung mit dem Zusteller. Foto: dpa-Bildfunk
Stellt der Paketbote die Sendung etwa im Gartenhäuschen ab, hat er seine vertraglichen Pflichten erfüllt. „Dann ist die Gefahr auf Sie übergegangen“, sagt Rechtsanwalt Rotter. Geht in so einem Fall etwas verschütt oder nimmt Schaden, können Kunden niemand anderen dafür zur Rechenschaft ziehen.
Beides gilt aber nur für den Fall, dass dem jeweiligen Paketdienst die Erlaubnis zur anderweitigen Abgabe erteilt worden ist. „Haben Sie diese Erlaubnis nicht erteilt, dann ist nicht ordnungsgemäß zugestellt worden“, sagt Harald Rotter. Betroffene haben dann Anspruch auf Neulieferung der bestellten Ware oder auf eine Rückerstattung des Geldes.
Übrigens: Nimmt eine Nachbarin oder ein Nachbar das Paket an, verabschiedet sich aber umgehend in einen dreiwöchigen Urlaub, so ist die 14-tägige Widerrufsfrist bei Rückkehr nicht erloschen. „Denn die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Ware beim Besteller ankommt“, sagt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale. Wann die Ware beim Ersatzempfänger ankommt, ist also unerheblich. „Das ist ständige Rechtsprechung“, so Bueb.
Zehntausende Bürger beschweren sich auch dieses Jahr über die Post
Verspätete, beschädigte oder verloren gegangene Briefe und Pakete sorgen bei vielen Bundesbürgern für Frust. Bis zum Jahresende werde man wohl deutlich mehr als 40 000 Beschwerden erhalten haben, sagte der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Der Vorjahreswert von 43.512 dürfte nach der Prognose der Netzagentur fast erreicht werden. Das ist bemerkenswert, schließlich war es 2022 ein Rekordwert gewesen - fast drei Mal so hoch wie 2021 (rund 15.000). Die Kritik richtet sich zu knapp 90 Prozent gegen den Marktführer Deutsche Post, der Rest gilt den Wettbewerbern.
Den Beschwerdezahlen zufolge hat sich die Lage seit vergangenem Jahr nur unwesentlich verbessert. Allein in den ersten zwölf Tagen des Dezembers 2023 gingen rund 3300 Beschwerden ein. Geht es in dem Tempo weiter, wird der Vormonatswert übertroffen. Ein Post-Sprecher sagt hierzu, dass die Sendungsmengen in der Weihnachtszeit sehr hoch seien und es zudem viele Krankmeldungen gebe, die man „nicht immer in vollem Umfang durch Personalreserven kompensieren“ könne.
Die hohen Krankenstände sind angesichts der aktuellen Grippe- und Erkältungswelle zwar ein plausibler Grund. Allerdings drängt sich die Frage auf, warum das Personalpolster so dünn ist, dass Krankheitsfälle nicht ausgeglichen werden können. Gewerkschafter monieren, dass der Bonner Konzern an manchen Standorten personell auf Kante genäht sei, um möglichst niedrige Kosten zu haben.
Postgesetzreform ist in der Mache
Die überraschend hohen Beschwerdewerte 2023 kommen für die Post zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Denn die Bundespolitik sitzt gerade an der Reform des veralteten Postgesetzes. Als Universaldienstleister muss sich der Bonner Konzern an Vorschriften halten, die mit hohen Kosten verbunden sind. So müssen mindestens 80 Prozent der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag zugestellt sein. Das schaffte der Logistiker 2022 nur mit Ach und Krach, die Bundesnetzagentur kam auf einen Wert von 80,4 Prozent und damit 3,7 Prozentpunkte weniger als 2021. Durch den Zeitdruck muss die Firma Nachtflieger einsetzen, in denen nur Briefe befördert werden.
Einem ersten Reformentwurf zufolge soll diese Vorschrift künftig aufgeweicht werden. Das wäre gut für die Post, die Nachtflieger könnten eingespart werden. Schlecht hingegen wäre ein anderer Teil des Vorschlags des Bundeswirtschaftsministeriums, dem zufolge die Netzagentur der Post künftig Bußgelder aufbrummen darf. Bisher kann sie das nicht: Sie sammelt die Beschwerden und ermahnt die Post, aber ein wirkliches Druckmittel hat sie nicht.
Wird der Bußgeldrahmen-Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt, bekäme Bundesnetzagentur-Präsident Müller ein schärferes Schwert an die Hand. Aber was brächten Bußgelder überhaupt, um das Problem zu lösen? Der frühere Post-Chef Frank Appel hatte hierzu einmal schmallippig angemerkt, das helfe auch nicht auf der Suche nach ausreichend Personal, der Arbeitsmarkt sei mancherorts nun mal leer gefegt. Die Netzagentur könne der Post gern bei der Personalsuche helfen, hatte Appel gesagt. (mit dpa/tmn)