TAnbindehaltung für Kühe tabu: Was das Verbot für den Kreis Stade bedeutet
Experten wollen das nicht mehr sehen - auch im Landkreis Stade nicht: Betriebe, die ihre Rinder wie hier in Bayern mit so einer Halterung über längere Zeiträume fixieren. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Niedersachsen wagt Revolutionäres: Rinder anzubinden, soll bald verboten sein. Auch Höfe im Kreis müssen handeln. Welche und wie viele? Was sagen Landvolk und Tierschützer?
Landkreis. Niedersachsen will mehr Tierwohl und plant Bahnbrechendes: Die Anbindehaltung von Rindern soll vollständig untersagt werden und in sieben Jahren Geschichte sein. Das machten das Landwirtschaftsministerium, Vertreter des Landvolks, des Landestierschutzverbandes Niedersachsen und der Landesbeauftragten für den Tierschutz öffentlich.
Im Sommer auf der Weide, im Winter angebunden: Besonders auf eine Art von Betrieben im Landkreis kommen Veränderungen zu.
Welche und wie viele Betriebe in Stade sind vom Anbindeverbot betroffen?
In Deutschland gibt es fast 10,4 Millionen Rinder verteilt auf 100.000 Betriebe. Jedes neunte Rind wird laut Deutschem Tierschutzbund angebunden.
In Niedersachsen leben in knapp 18.000 Betrieben etwa 2,2 Millionen Rinder, das macht Platz zwei hinter Bayern (2,7 Millionen). Mehr als 1000 Höfe in Niedersachsen binden die Tiere laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium an. Und in Stade?
Dem Landkreis sind 14 Betriebe bekannt, in denen die Rinder saisonal angebunden sind. Die aktuellste Zählung stammt vom 15. Juni 2024. Dabei bewegen sich die Rinder in der Regel von Mai bis Oktober auf der Weide und in den restlichen Monaten im Stall - soweit wie möglich, auf einer Fläche so groß wie ein „Billardtisch“, vergleicht Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) in einer Pressemitteilung. Die Tiere haben einen festen Platz, an dem sie sich hinlegen und aufstehen, aber nicht frei bewegen können.

Miriam Staudte (Grüne) ist seit 2022 Landwirtschaftsministerin in Niedersachsen. Staudte sagte gegenüber dem NDR, dass Niedersachsen nicht auf den Bund warten könne. Der Bund habe zwar Verständnis für das Thema, plane aber „keine konkreten Maßnahmen“. Foto: Shireen Broszies/dpa
In Stade seien Betriebe mit „kleineren Viehbeständen und älteren Stallgebäuden“, sagt Christoph Wilkens, Geschäftsführer vom Landvolk Stade, gegenüber dem TAGEBLATT. Die Zahlen im Detail: Von den 14 Betrieben gibt es einen Betrieb mit maximal 25 Rindern, drei halten zwischen 25 und 50 und vier 50 oder mehr Rinder. Fünf Höfe mit höchstens 25 Mutterkühen und ein Hof mit mindestens 50 betreiben Anbindehaltung. Im Kreis werden keine Aufzuchtrinder oder männliche Mastrinder angebunden.
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Kreisweit sind nur Betriebe mit saisonaler Anbindehaltung betroffen. Im Erlass listet das Landwirtschaftsministerium noch drei weitere Arten der Anbindehaltung. Am meisten in der Kritik steht die ganzjährige Anbindehaltung, bei der die Rinder 365 Tage im Jahr 24 Stunden nicht auf die Wiede kommen. In Niedersachsen gebe es das aber seit 18 Jahren nicht mehr, sagt Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband Niedersachsen.
Bei der kombinierten Anbindehaltung bekommen die Rinder über das ganze Jahr täglich mindestens zwei Stunden Auslauf, bei der Anbindehaltung männlicher Mastrinder dürfen diese ab dem sechsten Lebensmonat maximal sechs Monate ihrer Lebenszeit fixiert werden.
Wie lange haben die Stader Betriebe Zeit für eine Umstellung?
Sobald der Landkreis das Anbindeverbot per Allgemeinverfügung bekannt gibt, haben die Landwirte zwei Entscheidungsoptionen.
Erstens: Wer nicht bereit ist, seine Rinderhaltung umzustellen, muss sie nach fünf Jahren ab dieser Bekanntgabe beenden.
Zweitens: Die 14 Betriebe im Kreis müssen innerhalb von drei Jahren dem Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Stade mitteilen, ob sie bereit sind, ihr aktuelles Haltungssystem zu wechseln. Wenn Stade den Erlass rechtskräftig macht, haben Landwirte sieben Jahre Zeit, bis sich die Rinder in einem tierwohlgerechteren Stall bewegen können.
„Durch Verbote allein werden keine neuen Ställe gebaut“, sagt Wilkens. Das Landvolk Stade fordert daher Hilfe für die 14 Betriebe: „Gestaffelte Übergangsfristen, verlängerte Zeiträume für Baugenehmigungen und finanzielle Förderung für Baumaßnahmen und Beratung“. Nur mit solchen Maßnahmen könne ein Landwirt auf Boxenlaufstall, Tretmiststall und andere Formen umstellen, so Wilkens. Ansonsten droht Stade, mehr Rinderbetriebe zu verlieren.
Was kritisieren Experten an der Anbindehaltung?
Niedersachsen will das „nicht mehr zeitgemäße“ Haltungssystem abschaffen. Der Vorwurf: Alle Betriebe mit Anbindehaltung verstoßen gegen Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes, sagt auch Tierschützer Ruhnke. Die 14 Landwirte aus dem Kreis halten und versorgen ihre Rinder nicht ihrem Verhalten entsprechend, durch stunden- oder monatelanges Anbinden leiden sie unter Schmerzen. Saisonales gilt gegenüber ganzjährigem Anbinden als besser, aber dennoch tierschutzwidrig.

So soll es idealerweise in mehr Betrieben aussehen nach dem Ende der Anbindehaltung: Keine an einen festen Platz fixierten Rinder und mehr Bewegungsfreiheit. Foto: Silas Stein/dpa (Archiv)
Ein angekettetes Rind könne „sein ökologisches Verhalten nicht ausleben“ - egal ob es zwei, vier oder sechs Stunden am Tag auf der Weide sei, sagt Runke dem TAGEBLATT. Das Verbot sei notwendig: „Die Anbindehaltung ist für alle anderen Tierarten verboten - mit Ausnahme der Rinder.“ Die Landwirtschaftskammer empfehle diese Haltung „seit Jahrzehnten nicht mehr“, sagt Pressesprecher Wolfgang Ehrecke.
Ruhnke kritisiert Egoismus. Die 14 Betriebe würden sich Wettbewerbsvorteile verschaffen gegenüber Landwirten mit Laufställen. „Die Tierhalter sparen Kosten auf Kosten der Tiere und ihrer Kollegen, die andere Haltungen bevorzugen“, sagt Ruhnke.
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