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Gefälschte Impfausweise

TBGH bestätigt Stader Urteil: Ex-Polizistin muss in Haft

Gefälschter Corona-Impfnachweis unter der Lupe.

Gefälschter Corona-Impfnachweis unter der Lupe. Foto: Stefan Puchner

Eigentlich sollte sie Verbrecher jagen. Doch jetzt landet eine Ex-Polizistin selbst hinter Gittern. Der Bundesgerichtshof hat ein Corona-Urteil des Landgerichts bestätigt.

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Von Björn Vasel
Donnerstag, 11.09.2025, 05:50 Uhr

Stade. Die Polizistin hatte während der Pandemie wiederholt Corona-Dokumente gefälscht. Während der Pandemie legte die Polizeianwärterin ihrem Arbeitgeber nicht nur falsche Corona-Testergebnisse vor, sondern sie fälschte auch Impfausweise für sich, Familienangehörige, Bekannte und Kollegen der Polizeiinspektion Stade.

Das Landgericht Stade hat eine ehemalige Polizistin im November 2024 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Landgericht Stade hat eine ehemalige Polizistin im November 2024 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Foto: Stief

Die 2. Große Strafkammer am Landgericht Stade hatte sie deshalb am 28. November 2024 wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Doch ihr Anwalt ging in Revision.

Jetzt hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Revision verworfen (6 StR 154/25). Die Beweiswürdigung der Stader Richter war einwandfrei, ihr Urteil nicht zu beanstanden. Damit ist es rechtskräftig. Die 35-Jährige muss ihre Haftstrafe antreten.

Ex-Staatsdienerin landet im Gefängnis

Wie läuft das ab? Die Staatsanwaltschaft Stade schickt ihr eine Ladung zum Strafantritt in einer Justizvollzugsanstalt. Wer sich an Fristen hält, der könne laut Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas später „mit Vorteilen rechnen“ - wie Ausgang oder deutlich früherem offenen Vollzug. Wer seine Haft nicht freiwillig antritt, wird zur Fahndung ausgeschrieben.

Der BGH hat den Stader Schuldspruch leicht abgeändert und einige Fälle des Verfahrens „aus prozessökonomischen Gründen“ auf Antrag des Generalbundesanwalts eingestellt. Diese Verfahrenseinstellung würde laut Senat nichts an der Höhe der Strafe ändern.

Damit ist die Ex-Polizeianwärterin „wegen Urkundenfälschung in 31 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchter Urkundenfälschung, wegen versuchter Urkundenfälschung in vier Fällen und wegen der Vorbereitung der Herstellung unrichtiger Impfausweise in vier Fällen verurteilt“.

Der BGH bleibt seiner Linie treu: Der Impfpass ist eine Urkunde, das Fälschen eine Straftat. Der Verteidiger hatte die Rechtsauffassung im Stader Corona-Prozess in Zweifel gezogen.

Die Zevenerin verdiente mit ihren Fälschungen 7250 Euro. Die angehende Staatsdienerin bewegte sich laut Ermittler in Kreisen von Verschwörungstheoretikern. Dazu zählten Gruppen, die von „magnetischen Einstichstellen“ nach Impfungen sprachen.

In Chats bezeichnete sie sich als Impfarzt oder -zentrum. Der Vorsitzende Richter attestierte ihr die Ablehnung staatlicher Institutionen und rechtsextrem wirkende Ansichten.

Vier Stader Polizisten wurden bereits wegen gefälschter Corona-Zertifikate verurteilt. Die 35-Jährige muss eine hervorragende Fälscherin gewesen sein, auch nach Waffenbesitzkarten wurde sie gefragt. Dazu kam es nicht mehr, weil ihr die Polizei auf die Schliche kam.

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