TBahnverkehr in Neukloster: Diese Bürger fordern den Lärmschutz

Anwohner der Bahnstrecke entlang der Siedlung Zum Heidberg empfinden die Zuggeräusche als störend und laut. Sie machen sich für den Bau der von der Deutschen Bahn geplanten Lärmschutzwand entlang der Ortsdurchfahrt in Neukloster stark. Foto: Sulzyc
Manche lehnen die geplante Schallschutzwand entlang der Bahnstrecke in Neukloster ab. Jetzt melden sich die Befürworter und bringen mehrere Gründe vor.
Buxtehude. Ein ausgeklügeltes Arrangement bilden die Plissees an den Fenstern. Den gefalteten Sonnenschutz haben Ute und Jürgen Roman exakt in der Höhe platziert, dass er den Blick auf die vorbeifahrenden Züge verdeckt. Noch lieber aber würde das Ehepaar den Bahnverkehr nicht hören wollen.
Seit 2019 setzt sich das Ehepaar Roman für Schallschutz an der Eisenbahnstrecke entlang der Siedlung Zum Heidberg in Buxtehude-Neukloster ein. Damals ließ die Bahn am Bahndamm in Höhe ihres Hauses eine Weißdornhecke entfernen. Der Grund: Die Hecke war in weniger als sechs Meter Abstand zum Bahngleis gepflanzt, was aus Gründen der Sicherheit nicht zugelassen ist. Die Beseitigung von Gehölzen löse keinen gesetzlichen Anspruch auf Lärmvorsorge oder Lärmsanierung aus, schrieb das Eisenbahn-Bundesamt den Romans damals.
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Dass die Bahn die Ortsdurchfahrt Neukloster in ihr freiwilliges Lärmsanierungsprogramm aufgenommen hat, begrüßen die Romans und andere Anwohner sehr. Vorgesehen ist der Bau von zwei Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von ungefähr 4000 Metern. Die zweieinhalb bis drei Meter hohen Wände sollen entlang der Strecke von Heitmannshausen über Neukloster bis Hedendorf aufgestellt werden. Geplanter Baubeginn ist im zweiten Quartal 2026.
Warum sie Schallschutz herbeisehnen, haben Bewohner der Siedlung Zum Heidberg im laufenden Planfeststellungsverfahren in schriftlichen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht. „Wir wünschen uns nicht, wir fordern, dass die Lärmschutzwand gebaut wird“, sagt Jürgen Roman.

An diesem Abschnitt der Straße Zum Heidberg im Buxtehuder Ortsteil Neukloster fahren Züge, hier eine S-Bahn in Richtung Stade, besonders nah an Wohnhäusern vorbei. Foto: Sulzyc
Wer nachts im Sommer bei offenem Fenster schlafen möchte, dem bringe der Einbau von Schallschutzfenstern keinen Nutzen, sagt Anwohnerin Heike Golinski. Manchen, der einen leichten Schlaf habe, weckten nachts die vorbeifahrenden Güterzüge selbst bei geschlossenen Fenstern auf.
„Wenn man auf der Terrasse sitzt und sich unterhält, muss man im Gespräch innehalten, wenn Züge vorbeifahren“, beschreibt Anwohnerin Kathrin Moch das Wohnen am Bahndamm. Als sie die Entscheidung traf, das Haus nahe der Bahnstrecke zu beziehen, habe der Makler noch gesagt, irgendwann solle noch eine Lärmschutzwand kommen. Schallschutz als Verkaufsargument also.
Umstritten: Sinkt oder steigt der Wert der Häuser?
Andere Bürger in Neukloster lehnen, wie berichtet, die geplante Schallschutzwand entlang der Bahnstrecke entschieden ab. Einer von mehreren Gründen ist, dass die Wand ihnen die Aussicht verbaue und ihre Grundstücke verschatte. Anders als die Lärmschutzwandgegner sind Kathrin Moch und ihre Nachbarn aber davon überzeugt: Der Bau der Schallschutzwand steigere den Wert ihrer Immobilien. Ein ruhigeres Wohnumfeld mache die Häuser attraktiver.
Andere erhoffte zusätzliche Wirkungen der Wand sind: Mütter wären beruhigter, wenn spielende Kinder nicht mehr ungehindert auf die Bahngleise gelangen könnten. Manche Familie habe ihr Haustier verloren, weil es von einem Zug überfahren wurde. Die Wand, so die Idee, könnte Katzen davon abhalten, auf die Gleise zu laufen.
Für oder gegen die Lärmschutzwand: In den Siedlungen und auch innerhalb der Nachbarschaften gehen die Meinungen auseinander. Sie verstünden, wenn einige Anwohner Bedenken haben, da sie künftig auf eine Wand blicken würden. „Dennoch überwiegen aus unserer Sicht die Vorteile der Schallschutzwand für die gesamte Nachbarschaft deutlich“, zieht das Ehepaar Roman ein persönliches Resümee.
So können Bürger ihre Meinung äußern
Im Planfeststellungsverfahren können Bürger sich schriftlich für oder gegen den Bau der Lärmschutzwand aussprechen oder den Planern Anregungen geben. Das ist bis einschließlich 31. März 2025 möglich. Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden: Kanzlei-sb1-HAN@eba.bund.de.
Erlaubt sind auch schriftliche Einwendungen per Post an folgende Adresse: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover.
So hieße eine Anwohnerin die Bauarbeiter willkommen
Die Befürworter jedenfalls sehnen den Bau der Lärmschutzwand herbei - so schnell wie möglich: „Wir können nicht darauf warten, dass wir älter werden und nicht mehr hören können“, sagt Ulrich Langel. Auf besondere Weise würde Anwohnerin Stefanie Backmeier die Bauarbeiter begrüßen: „Ich koche denen auch Kaffee.“