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Prozess

TBetrug: 31-Jähriger absolviert als Double Führerscheinprüfung in Stade

Der Angeklagte kommt zum Prozessbeginn im Landgericht Heilbronn in den Gerichtssaal. 

Der Angeklagte kommt zum Prozessbeginn im Landgericht Heilbronn in den Gerichtssaal. Foto: Katharina Kausche/dpa

Der Mann soll auch weitere Doppelgänger für Prüfungen organisiert haben. Jetzt hat das Landgericht Heilbronn den 31-Jährigen verurteilt.

Von Redaktion Freitag, 06.03.2026, 15:45 Uhr

Heilbronn/Stade. Das Landgericht Heilbronn sah es laut Mitteilung als erwiesen an, dass der 31-Jährige für Fahrschüler theoretische Führerscheinprüfungen absolviert hat. Der Mann habe als Teil einer Bande unter anderem im März 2024 in Stade eine theoretische Führerscheinprüfung abgelegt sowie in anderen Fällen Doppelgänger für Fahrschüler organisiert. Dafür soll er rund 12.000 Euro an Provisionen erhalten haben.

Die Taten sollen im Zeitraum von Februar 2024 bis Juni 2025 stattgefunden haben. Für die Vermittlung von Stellvertretern soll er laut Gericht 200 Euro erhalten haben; für seine stellvertretende Teilnahme an einer theoretischen Fahrprüfung bis zu 1000 Euro.

31-Jähriger legt Geständnis ab

Der Mann habe sich laut Gericht mit den Taten, die neben Stade auch in Heidelberg, Göppingen, Bochum und Bonn stattgefunden haben, seinen Lebensunterhalt finanziert.

Zum Prozessauftakt im Februar legte der Angeklagte, ein verheirateter Vater eines kleinen Kindes, über seine Anwältin ein umfassendes Geständnis ab. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Heilbronn den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. So hatte es auch die Verteidigung gefordert.

Der Mann soll als Teil einer Bande vor allem in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen selbst Führerscheinprüfungen übernommen oder Stellvertreter für Fahrschüler organisiert haben.

Der Mann soll als Teil einer Bande vor allem in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen selbst Führerscheinprüfungen übernommen oder Stellvertreter für Fahrschüler organisiert haben. Foto: Katharina Kausche/dpa

Das Gericht sprach ihn in sieben Fällen der banden- und gewerbsmäßigen Fälschung jeweils in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren schuldig. In weiteren 23 Fällen wurde er den Angaben nach der banden- und gewerbsmäßigen Fälschung in Mittäterschaft jeweils in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren in Mittäterschaft verurteilt.

Dazu kommt die versuchte banden- und gewerbsmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren, so die Pressesprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

Anklage gegen weitere Mitglieder der Bande erhoben

Gegen fünf weitere Mitglieder der Heilbronner Bande hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn bereits Anklage erhoben. Darunter ist auch ein Fahrschulbetreiber aus Heilbronn, der laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im Fokus der Ermittler stand. Er soll bereits seit 2022 solche Stellvertreterprüfungen angeboten haben. Das Gericht muss allerdings noch entscheiden, ob es zum Prozess kommt.

TÜV-Verband spricht von wachsendem Problem seit Jahren

Bei dem 31-Jährigen handelt es sich laut Anklage nicht um ein führendes Mitglied der Bande. Das Verfahren wirft aber ein Schlaglicht auf ein offensichtlich weiter verbreitetes Problem: Im vergangenen Sommer hatte der TÜV-Verband mitgeteilt, dass Täuschungsversuche seit mehreren Jahren ein wachsendes Problem seien.

Für das erste Halbjahr 2025 seien bereits 2193 Fälle festgestellt worden. Fast 4200 unerlaubte Tricks seien im Gesamtjahr 2024 registriert worden - das sei ein Anstieg um zwölf Prozent im Vergleich zum Jahr 2023 und um fast 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 gewesen.

Insbesondere beim Technikbetrug - etwa mit Mini-Kamera-System oder winzigem Knopf im Ohr - und dem Identitätsbetrug mit gefälschten Ausweisdokumenten seien professionell agierende Organisationen im Hintergrund zu vermuten, so der Verband. Denn dabei könne der Führerscheinbewerber nicht allein agieren. (fe/dpa)

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