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Urteil

TMissbrauch: Tennistrainer kommt mit milder Strafe davon

Der ehemalige Tennislehrer erhielt eine Bewährungsstrafe. (Archivfoto)

Der ehemalige Tennislehrer erhielt eine Bewährungsstrafe. (Archivfoto) Foto: Mirjam Uhrich/dpa

Der 46-Jährige soll seinen Job für sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche ausgenutzt haben. Fast 100 Taten waren aufgelistet. Ins Gefängnis muss der Trainer aber nicht.

Von Klaus Mündelein Donnerstag, 13.02.2025, 16:45 Uhr

Bremen. Richterin Andrea Schneider bemühte sich am Donnerstag, ihr Urteil zu erläutern. Immerhin umfasste die Anklageschrift fast 100 Taten, die dem 46-jährigen Bremerhavener zur Last gelegt werden. Es geht um sexuellen Missbrauch, sexuelle Übergriffe und Besitz kinderpornografischer Videos. Der Trainer war eine Respektsperson in den Vereinen, und er hatte das Vertrauen der Jugendlichen massiv missbraucht, von denen das jüngste Opfer zehn Jahre alt war. Und das über mehrere Jahre. Dass der Mann trotzdem nur eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bekommen hat, die zur Bewährung ausgesetzt wird, überraschte einige Prozessbeobachter. Rechtsanwalt Thomas Domanski, der zwei der geschädigten vier Kinder als Nebenkläger vertritt, zeigte sich enttäuscht. „Wir hätten uns ein anderes Urteil gewünscht“, sagte er.

Die Kinder fanden das erst lustig

Weil die Öffentlichkeit von dem Prozess in weiten Teilen ausgeschlossen war, beschrieb die Richterin die Ausgangslage genauer. Der Angeklagte habe sich damals als Trainer einen guten Ruf erworben und sei in seiner Arbeit vollkommen aufgegangen. Laut eigenen Angaben habe sich dann sein gesamtes soziales Leben nur noch um den Sport gedreht. Er hatte keine anderen sozialen Kontakte. Er habe dann ein kumpelhaftes Verhalten zu den Kindern entwickelt, sexuelle Witze und Anspielungen gemacht. Die Kinder mochten ihn, fanden das zunächst lustig. „Weil sie nicht in der Lage waren, die Tragweite einzuordnen“, erläuterte sie.

Dann sei es zu den Straftaten gekommen. Er überredete die Minderjährigen, sich zu duschen, um Nacktaufnahmen machen zu können. Er forderte sie später auf, nackt zu tanzen. Er übte dabei Druck aus. Wer nicht mitmachte, dem sei angedroht worden, dass er den Raum nicht verlassen dürfe. Über eine WhatsApp-Gruppe erhöhte sich die Zahl der Straftaten. Er forderte die Jungen auf, sich nackt zu filmen. Auch dabei übte er Druck aus, er forderte die Videos, damit angebliche Wettschulden abbezahlt werden. Er setzte dabei auch Fristen und forderte schließlich auch Masturbations-Videos. Laut Richterin hat der Mann die Videos und Fotos aber nicht an andere weitergeleitet.

Bei der Strafzumessung zu den einzelnen Taten, die nachher zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden müssen, wurden mehrfach Haftstrafen in Höhe von sechs oder sieben Monaten angegeben. Dennoch waren es am Ende insgesamt nur zwei Jahre Haft, die nun auch noch zur Bewährung ausgesetzt sind. Denn die Richterin sieht etliche Punkte, die sie zugunsten des Angeklagten wertet.

Reue und Schmerzensgeld

Sie wolle die Fälle nicht bagatellisieren, aber sie seien im Vergleich zu dem, was sonst an Taten in diesem Bereich denkbar ist, eher niederschwellig. Der Angeklagte habe glaubhaft versichert, dass er die Taten bereut, und er sich bei den Kindern und deren Familien entschuldigen wollen. Er habe ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro angeboten. Er habe die Taten gestanden und sich nach der Untersuchungshaft in Therapie begeben. Er habe einen neuen Job und sei umgezogen, er wolle sein Leben neu sortieren. Und er sei nicht vorbestraft. Bei den Kinder seien in den Video-Vernehmungen keine gravierenden psychologischen Folgen festgestellt worden.

„Wir gehen davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr besteht, Sie haben den Riesenfehler erkannt“, sagte Schneider. Drei Jahre steht der Mann nun unter der Obhut eines Bewährungshelfers, und er darf sich nicht Schulen, Kitas, Spielplätzen oder Einrichtungen für Jugendliche nähern.

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