TCorona-Zertifikate: Verfehlungen der Stader Ex-Polizistin nur halb so schlimm?

Vor dem Stader Langericht ist eine ehemalige Polizistin angeklagt. Sie soll Corona-Impfzertifikate gefälscht haben. Foto: dpa
Die angeklagte Ex-Polizistin war Corona-Kritikerin, und das müsse im Prozess um gefälschte Covid-Zertifikate berücksichtigt werden, so die Verteidigung. Der Staatsanwalt findet dafür klare Worte.
Stade. Wenn es nach den Verteidigern der wegen Urkundenfälschung angeklagten Ex-Polizistin der Dienststelle Stade geht, ist der Prozess noch längst nicht zu Ende. Ein umfangreicher Beweisantrag soll klarstellen, dass die Polizistin den Corona-Maßnahmen und der Impfung zu Recht kritisch gegenüberstand. Das mindere ihre Schuld. Der Staatsanwalt sieht das allerdings ganz anders.
Mit Ivan Künnemann sitzt ein auf Corona-Fragen spezialisierter Anwalt neben der angeklagten 34-Jährigen. Das passt, denn die Staatsanwaltschaft wirft der Frau aus Zeven vor, in ihrer Stader Dienststelle gefälschte Testergebnisse vorgelegt zu haben.
Vorwurf: Angeklagte versorgte auch Familienmitglieder und Arbeitskollegen
Darüber hinaus stieg sie ins Geschäft mit Impfausweisen ein, die bei ihr bestellt werden konnten. Neben fremden Personen versorgte sie auch Familienmitglieder und Arbeitskollegen bei der Polizei, so die Vorwürfe.
Alles halb so schlimm - wenn überhaupt, so nun Verteidiger Künnemann. Er holte am fünften Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer weit aus, um die angeklagten Verfehlungen seiner Mandantin in möglichst mildes Licht zu rücken.
Die Impfstoffe seien zur Corona-Zeit weder sicher gewesen noch hätten sie die Gewähr geboten, eine Übertragung des Virus vermeiden zu können. Außerdem habe das Paul-Ehrlicher-Institut zu wenig Personal gehabt, um Nebenwirkungen und Todesmeldungen umgehend bearbeiten zu können.
Dazu soll, so der Antrag, der Fachmann Tom Lausen gehört werden, der als Sachverständiger Politiker und Juristen beraten hat. Übrigens: Tom Lausen sitzt seit Prozessbeginn mit im Zuschauerraum und verfolgt die Verhandlung. Er stünde daher für eine gutachterliche Aussage parat - wenn die Kammer ihn und seine Erkenntnisse denn hören will.
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Staatsanwalt: Das Beantragte ist bedeutungslos
Für Staatsanwalt Dr. Lahmann steht fest, dass das Beantragte unerheblich und bedeutungslos ist. Mit den vorgeworfenen Taten habe das alles nichts zu tun. Denn im Kern hat die Polizistin laut Anklageschrift gegen geltendes Recht verstoßen. Sie könne nun nicht als Kämpferin gegen Corona-Willkür mit milden Strafen rechnen.
In einer Gegenvorstellung sagt Anwalt Künnemann, dass seine Mandantin damals zu den informierten Kreisen gehörte, die das Risiko erkannten und darum so handelten. „Daher wehrte sie sich“, sagte Künnemann und leitete daraus eine minderschwere Schuld ab. Dass die Angeklagte um jede Strafmilderung kämpft, ist seit Prozessbeginn deutlich, da sie für ihre neue Arbeit Zeugnisse vorlegen muss.
Wie es weitergeht - ob mit oder ohne Corona-Fachmann Tom Lausen - entscheidet nun die Kammer. Der Vorsitzende, Richter Zazoff, machte die Prozessparteien darauf aufmerksam, dass zum nächsten Verhandlungstag mit dem Ende der Beweisaufnahme und daher mit den Plädoyers gerechnet werden müsse.
Die Verhandlung wird am 26. November um 9.15 Uhr fortgesetzt.

Vor dem Stader Langericht ist eine ehemalige Polizistin angeklagt. Sie soll Corona-Impfzertifikate gefälscht haben. Foto: dpa