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Amtsgericht Buxtehude

TDrogenbesitz: Angeklagter profitiert von neuem Cannabis-Gesetz

Am Amtsgericht Buxtehude musste sich ein Mann verantworten, der Marihuana in nicht geringer Menge verkaufte und besaß. Einen Teil der Drogen rauchte er zur Linderung seiner Schmerzen.

Am Amtsgericht Buxtehude musste sich ein Mann verantworten, der Marihuana in nicht geringer Menge verkaufte und besaß. Einen Teil der Drogen rauchte er zur Linderung seiner Schmerzen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Weil er Drogen besaß und mit Drogen handelte, musste sich ein 47-Jähriger vor dem Amtsgericht Buxtehude verantworten. Dabei profitierte er vom neuen Cannabis-Gesetz. Eine Strafe wurde trotzdem verhängt.

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Von Thomas Sulzyc
Montag, 27.05.2024, 15:48 Uhr

Buxtehude. Mit Cannabis therapierte er seine Schmerzen: Weil Medikamente ihm nicht ausreichend Linderung verschafften, hat ein seit Jahren berufsunfähiger Mann aus dem Landkreis Stade mit Marihuana gehandelt, um seinen Eigenkonsum zu finanzieren - bis die Polizei ihm auf die Schliche kam.

Beifang aus Ermittlungen gegen große Fische

Staatsanwaltschaft und Polizei hatten gegen Hintermänner in der organisierten Kriminalität ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Kay Thomas Breas dem TAGEBLATT. Dabei stießen die Ermittlungsbehörden auch auf sogenannte kleine Fische wie den 47-Jährigen.

Der Mann musste sich nun vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Buxtehude wegen Handels und Besitzes von Cannabis in nicht geringer Menge verantworten.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im August 2022 in seiner Wohnung mit 100 Gramm Marihuana gehandelt zu haben. Im April 2023 soll der Mann 34,5 Gramm Marihuana in seiner Wohnung besessen haben.

So viel Cannabis ist erlaubt

Der Angeklagte profitierte bei der Verhandlung von dem neuen Cannabis-Gesetz. Seit dem 1. April gilt die Teillegalisierung, demnach ist Erwachsenen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum auf der Straße erlaubt.

In der eigenen Wohnung dürfen Volljährige bis zu 50 Gramm für den Eigenbedarf aufbewahren.

Demnach ist der Besitz von 34,5 Gramm Marihuana in der Wohnung nicht mehr strafbar. Das Schöffengericht ließ diesen Teil der Anklage daher fallen.

Allerdings bleiben der Handel und der Besitz von 100 Gramm Marihuana auch nach neuem Recht strafbar. Mit einem Unterschied: „Heute wäre die Anklage nicht vor dem Schöffengericht, sondern beim Strafrichter verhandelt worden“, erklärte der Vorsitzende Richter Marcus Aping.

Die Rechtsprechung zu dem neuen Cannabis-Gesetz muss sich noch entwickeln. Der Gesetzgeber hat Details zur rechtlichen Würdigung offengelassen - zum Beispiel, was nach neuem Recht eine nicht geringe Menge Cannabis ist.

Was ist eine nicht geringe Menge?

Im Fall der 100 Gramm des 47-Jährigen sei sicher von einer nicht geringen Menge auszugehen. „Das Doppelte von dem, was erlaubt ist, kann keine geringe Menge sein“, sagte Richter Aping.

Der Angeklagte gestand den Vorwurf. Lediglich einen Teil der Droge habe er erworben und weiterverkauft. „Nicht, um reich zu werden, sondern um meinen Eigenkonsum zu finanzieren“, sagte er. Nach eigenen Angaben raucht der Mann in der Woche 20 Gramm in seiner Wohnung - um seine Schmerzen zu therapieren.

47-Jähriger ist langzeitkrank

Seit mehr als fünf Jahren rauche er regelmäßig Cannabis. Die Droge lindere mit Erfolg seine Schmerzen - besser als starke Medikamente. In ein Programm der Krankenkassen zur Schmerztherapie mit Cannabis sei er nicht hineingekommen.

Seit zwölf Jahren arbeitet der 47-Jährige nicht mehr. Zuletzt war er als Maschinenführer tätig. Er sei langzeitkrank, sagte er vor Gericht. Daran werde sich voraussichtlich nichts mehr ändern. Der Mann lebt von Bürgergeld, spricht selbst noch von Hartz IV. „Ich habe kein Haus, kein Auto, kein nichts.“ Eine Ausbildung habe er nie abgeschlossen. „Ich war nicht so gut in der Schule.“

Dieses Urteil fällte das Schöffengericht

Richter Aping und seine Schöffen verurteilten den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro (100 Tagessätze à 15 Euro). Der Bürgergeldempfänger darf die Summe in Raten innerhalb der nächsten sechs Jahre abzahlen.

Zusätzlich muss der Mann die 1000 Euro, die er aus dem Verkauf der Drogen erworben hat, an den Staat zahlen. Sein von der Polizei beschlagnahmtes Handy erhält er nicht zurück - weil er es benutzt hat, um mit illegalen Substanzen Handel zu treiben.

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