TEilantrag: AfD Drochtersen will sich ins Bürgerhaus klagen
Ob das Bürgerhaus für die AfD öffnet, klärt derzeit das Verwaltungsgericht Stade. Foto: Wertgen
Die AfD will das Kehdinger Bürgerhaus nutzen. Die Gemeinde Drochtersen sagt Nein. Jetzt muss das Verwaltungsgericht Stade entscheiden.
Drochtersen. Der AfD-Ortsverband Drochtersen/Nordkehdingen hat beim Verwaltungsgericht Stade einen Eilantrag gestellt, um das Kehdinger Bürgerhaus am 30. Mai nutzen zu dürfen.
Dort will die Partei eine Aufstellungsversammlung abhalten - um bei der Kommunalwahl im Herbst anzutreten. Es wäre das erste Mal, dass der Ortsverband in der Gemeinde antritt. Nach TAGEBLATT-Informationen gibt es bei der Rechtsaußenpartei sogar Überlegungen, einen hauptamtlichen Bürgermeisterkandidaten aufzustellen.
Kein zulässiger Nutzerkreis
Der Antrag, vertreten durch die Kanzlei GSD (Gätcke Stoll Dürrfeld) aus Hannover, stützt sich auf das Gleichbehandlungsgebot gegenüber politischen Parteien. Der AfD-Vorsitzende Sebastian Sieg hatte am 31. März 2026 per E-Mail bei der Gemeinde angefragt und sich dabei auf die örtliche CDU berufen, die das Bürgerhaus nach Darstellung des Ortsverbands regelmäßig für Parteiveranstaltungen nutze.
Die Absage folgte noch am selben Tag: Die AfD gehöre nicht zum zulässigen Nutzerkreis, da sie keine Fraktion im Gemeinderat stelle. Nach einem weiteren Schriftwechsel blieb die Gemeinde bei dieser Haltung.
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Für AfD, Grüne und Linke gilt das Gleiche
Bürgermeister Mike Eckhoff verteidigt die Entscheidung. Er erklärt, die Benutzungsordnung werde satzungskonform angewendet. Die CDU verfüge über Fraktionsstatus, die AfD nicht - folglich gäbe es keinen Nutzungsanspruch. Das sei rein der Logik folgend und nicht ideologisch, so Eckhoff.
„Im Grunde ist mir die AfD ziemlich egal“, so der Bürgermeister weiter. Bei einer Anfrage der Linken oder der Grünen, die ebenfalls in Drochtersen nicht gewählt sind, wäre identisch entschieden worden.
Auf demokratisches Recht pochen
„Wir pochen auf unser demokratisches Recht“, sagt dagegen AfD-Sprecher Helmut Wiegers. Der Bürgermeister könne die über 20 Prozent AfD-Wähler bei der Bundestagswahl im Februar 2026 nicht einfach ignorieren. In Drochtersen war die vom Verfassungsschutz beobachtete Partei mit 23,62 Prozent zweitstärkste politische Kraft geworden.
Die AfD beruft sich auf das Parteiengesetz. Genauer gesagt Paragraf 5, Absatz 1. Diese Vorschrift verpflichte Träger öffentlicher Gewalt dazu, alle Parteien bei der Vergabe öffentlicher Einrichtungen gleich zu behandeln.
Eine Abstufung nach Bedeutung sei zwar zulässig, ein vollständiger Ausschluss nicht im Gemeinderat vertretener Parteien hingegen nicht - das hätten mehrere Oberverwaltungsgerichte bestätigt.
Lieferte die AfD veraltete Beispiele?
Als Beleg für eine bisherige politische Nutzungspraxis führt der Ortsverband mehrere CDU-Veranstaltungen im Bürgerhaus an: eine Aufstellungsversammlung im Februar 2026, eine Seniorenveranstaltung im September 2024 sowie Treffen aus den Jahren 2017 und 2018.
Eckhoff entgegnet, bei der Veranstaltung im Februar habe es sich um eine Klausurtagung der CDU-Fraktion gehandelt - also um Fraktionsarbeit, die die Benutzungsordnung ausdrücklich abdecke. Als Nachweis reichte die AfD unter anderem Instagram-Bilder des CDU-Ratsmitglieds Philipp Röndings ein. Eckhoff bezweifelt deren Beweiskraft: Bei einigen Aufnahmen handle es sich um Bilder von anderen Veranstaltungsorten, nicht aus dem Kehdinger Bürgerhaus.
Einige Beispiele seien teils aus Zeiten vor der aktuellen Benutzungsordnung und teils keine parteipolitischen Veranstaltungen. Das „Umbüddeln bei den CDU-Senioren“ sei ein gesellschaftlich-kulturelles Ereignis gewesen.
Ist der Ortsverband gar nicht rechtmäßig?
Ebenso zweifelt die Verwaltung an der Rechtmäßigkeit der Ortsverbandsgründung selbst. „Es wird bestritten, dass der Ortsverband der AfD, der im vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren als Antragstellerin auftritt, rechtmäßig gegründet worden ist“, heißt es.
„Gerade für die Gründung eines Ortsverbandes einer politischen Partei ist ein besonders hohes Maß an förmlicher Präzision anzusetzen, soll es doch für alle künftigen Aktivitäten als rechtssichere Grundlage dienen“, so Eckhoff.
Das vorgelegte Gründungsprotokoll weise erhebliche formale Mängel auf: vollständige Ortsangaben und Teilnehmerlisten fehlten, Unterschriften seien nicht rechtsverbindlich.
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Zudem werde an einer Stelle eine Astrid zum Felde als Versammlungsleiterin genannt - gegen Ende schließe plötzlich Sebastian Sieg die Versammlung. Auch die Vollmacht des AfD-Vorsitzenden für das Gerichtsverfahren zieht die Gemeinde in Zweifel.
Sowohl die Frage, ob der AfD-Ortsverband ordnungsgemäß gegründet wurde, als auch die, ob Parteien ohne Fraktion ausgeschlossen werden dürfen, birgt Konfliktstoff. Erlauben die Richter der AfD den Zugang zum Bürgerhaus, wird es schwierig, ihr die Nutzung anderer öffentlicher Räume zu verwehren.
Urteil könnte kreisweite Tragweite haben
In Buxtehude und Hammah gab es ähnliche Diskussionen über die Nutzung öffentlicher Räume. In der Hansestadt führte das dazu, dass die Halepaghen-Bühne und das Forum Süd für alle parteipolitischen Veranstaltungen gesperrt wurden.
Zieht das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Ortsverbands in Zweifel, könnte das Folgen für die anderen AfD-Ortsverbände im Kreis Stade haben. Alle wurden in diesem Jahr in rascher Folge gegründet. Wann die Entscheidung fällt, konnte die Pressestelle des Gerichts nicht sagen.
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