TFührerschein-Umtausch: Wer im Kreis Stade seinen „Lappen“ erneuern muss
Diesen rosa Papierführerschein sollten Sie nur noch als Andenken haben - als Dokument ist er ungültig und Sie hätten schon längst einen neuen beantragen müssen. Foto: Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn
Bis Anfang 2026 müssen wieder viele alte Führerscheine ersetzt werden. Welche Fristen es gibt, wie der Umtausch abläuft und weshalb man sich in Stade früh um einen Termin kümmern sollte.
Landkreis. Sie gehen nicht gern aufs Amt wegen lästiger Terminbuchung und Wartezeiten? Ach, Sie müssen gerade nicht hin? Gut. Aber sind Sie da auch ganz sicher? Schauen Sie doch bitte besser jetzt noch mal nach Ihrem Führerschein.
Ist der noch aus Papier oder wurde als Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt? Dann besteht zügiger Handlungsbedarf. Es sei denn, Sie wurden vor 1953 geboren. Klingt wirr? Keine Sorge, das wird aufgeklärt.
Zunächst muss man wissen: In Bezug auf den Führerschein läuft eine wichtige Frist am 19. Januar 2026 ab. Bis dahin müssen alle Kartenführerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, in neue Dokumente umgetauscht worden sein. Zu den alten Modellen aus Papier später mehr.
Fahrausbildung
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Der Hintergrund ist: Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben. Alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen deshalb umgetauscht werden müssen - und zwar verpflichtend.
Der Umtausch erfolgt schon seit einigen Jahren in Wellen. Der Zeitpunkt des Umtausches ist in Deutschland abhängig von Geburtsjahrgängen und dem Ausstellungsdatum der Dokumente.
Noch ein Papierführerschein? Sie haben alle Fristen verpasst
Sie haben noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie? Dann haben Sie die letzte Umtauschfrist schon lange gerissen. Diese waren nach Geburtsjahrgängen der Inhaber gestaffelt. Die letzte Staffel nach Jahrgängen ab 1953 mit solchen Papierdokumenten lief am 19. Januar 2025 ab - bis dahin waren als Letzte alle ab Jahrgang 1971 oder jünger mit diesen Dokumenten dran.
Betroffen davon waren alle alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine (auch DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.
Bedeutet: Wer noch so ein Exemplar hat, sollte schleunigst einen Termin beim Amt machen, um nun endlich das neue Dokument zu bekommen.
Welche Konsequenzen drohen mit ungültigem Dokument?
Wer kein gültiges Führerscheindokument hat, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Wichtig: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt erhalten.
Und auch im Ausland könnte man Probleme bekommen, wenn man nach dem Verstreichen der Umtauschfrist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, so der ADAC. Speziell beim Anmieten eines Mietwagens kann es demnach Schwierigkeiten geben.
Senioren können sich in der Regel viel länger Zeit lassen
Aber bevor Sie nun einen Termin buchen - eine wichtige Ausnahme gibt es noch: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss sein Führerscheindokument erst bis zum 19. Januar 2033 getauscht haben. Und zwar ganz egal, ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig von dessen Ausstellungsdatum.
Die Fristen für ab 1999 ausgestellte Führerscheine
Bei den alten Kartenführerscheinen, die als Nächste fällig werden, ist der Ausstellungszeitpunkt maßgeblich. Hier endet die erste Frist Anfang 2026. Das sind die Umtauschfristen für die Kartenführerscheine (zwischen 01. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt) im Überblick:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Tipp: Man muss seine Frist nicht zwingend ausreizen, der Umtausch kann jederzeit erfolgen.
Nur Verwaltungsakt - keine neue Prüfung
Ganz wichtig: Die Umtausch-Aktion ist nach Angaben der Bundesregierung „eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit“ - die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen. Daher sind damit weder zusätzliche ärztliche Untersuchungen noch erneute Fahrprüfungen verbunden.
Wo tausche ich den Führerschein im Kreis Stade um?
Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des Landkreises Stade zuständig (Harburger Straße 193, 21680 Stade, im zweiten Obergeschoss). Das Amt Straßenverkehr des Landkreises Stade tauscht jährlich bis zu 8.000 Führerscheine um.
Ein Vor-Ort-Termin ist notwendig, dieser kann online über die Führerscheinstelle gebucht werden. Anders im Nachbarkreis Harburg, dort kann der Umtausch online beantragt werden. Dieser Service könnte laut Kreissprecherin Nina Dede auch bald im Kreis Stade möglich sein: „Der Landkreis Stade plant eine Umstellung auf die digitale Antragsstellung in sämtlichen Führerscheinangelegenheiten im kommenden Jahr“.
Lange Wartezeiten für Führerscheinumtausch
Wer im kommenden Jahr seinen Führerschein erneuern möchte, sollte sich zeitnah um einen Termin bemühen. Bei einer Testanmeldung am 5. November 2025 wurde als frühstmöglicher Termin der 6. März 2026 angezeigt - mehr als vier Monate Wartezeit.
Das ist kein Einzelfall. Wie Kreissprecherin Nina Dede dem TAGEBLATT auf Nachfrage mitteilt, werden die Räumlichkeiten des Straßenverkehrsamtes im Januar und Februar 2026 umgebaut. Deshalb wurden noch nicht alle Termine in diesen Monaten für das Buchungssystem freigegeben. Erst müssten technische und organisatorische Abläufe der Umbauten geklärt sein.„Wir bitten um Verständnis für die längeren Vorlaufzeiten“, sagt Dede. Die Kreisverwaltung appelliere an alle Bürger, behördliche Vorgänge rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Welche Unterlagen benötigt die Führerscheinstelle?
- gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
- Bisheriger Führerschein im Original
Der Landkreis Stade weist auf seiner Homepage darauf hin, dass Inhaber von Papier-Führerscheinen zusätzlich eine Karteikarten-Abschrift Ihrer Fahrerlaubnisdaten benötigen (Auszug aus lokalem Fahrerlaubnis-Register), wenn der letzte Führerschein nicht im Landkreis Stade ausgestellt wurde. Die kann man kostenlos per Post, per Telefon oder auch online bei der Behörde beantragen, die den Führerschein ausgestellt hat.
Wie lange dauert es und was kostet der Umtausch?
Wie der Landkreis Stade auf seiner Homepage mitteilt, dauert es nach Beantragung des Umtausches etwa zehn Tage, bis der neue Führerschein da ist. Das Dokument wird den Antragstellern per Direktversand von der Bundesdruckerei zugesendet (Einschreiben: Einwurf in den Briefkasten).
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Zwar wird der alte Führerschein bereits bei der Beantragung des neuen Führerscheins entwertet, das Dokument ist jedoch vier Wochen länger gültig. Darauf weist der Landkreis hin. Autofahrer dürfen mit dem Führerschein wie gewohnt weiterfahren, bis der bestellte EU-Kartenführerschein mit der Post geliefert wird.
Für den Umtausch fallen nach Angaben des Landkreises Stade 30,30 Euro an Gebühren an - inklusive Direktversand. Auch das Geld für das aktuelle Passfoto ist einzukalkulieren. In der Führerscheinstelle kann per EC-Karte gezahlt werden.
Auf die Fahrerlaubnisklassen achten
Beim Erhalt des neuen Dokuments gilt es, zu prüfen: Sind alle bisherigen Führerscheinklassen richtig übertragen worden? Denn: Bei der Umstellung vom alten auf das neue Dokument werden alte Fahrerlaubnisklassen - etwa Klasse 3 für Pkw oder Klasse 1 für Motorräder - auf die aktuellen umgestellt.
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Dabei gilt ein Bestandsschutz. So darf man etwa mit dem alten Pkw-Führerschein der Klasse 3 viel mehr Fahrzeuge fahren, als solche mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die der heutige Schein der Pkw-Klasse B erlaubt. Die alten Berechtigungen werden daher in neue Klassen und Schlüsselzahlen umgetragen, die etwa Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen angeben können.
Seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Klassen, so der ADAC, der auch eine Beispieltabelle im Netz bereitstellt.
Der neue Schein muss regelmäßig umgetauscht werden
Neu beim neuen Führerschein ist: Er hat ein Ablaufdatum. Anders als bisher sind die neuen Dokumente nur 15 Jahre gültig. Sie müssen also wie Reisepässe oder Personalausweise regelmäßig erneuert werden.
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Bei allen seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen gilt das schon. Sie entsprechen bereits den gültigen Standards und müssen vor Ablauf ihrer Gültigkeit nicht umgetauscht werden.
Kann man den alten Führerschein als Erinnerung behalten?
Das geht. Wer möchte, kann ihn nach dem Umtausch wieder mit nach Hause nehmen – er wird vorher nur von der Behörde ungültig gemacht.