TNeues Heizungsgesetz: Das sagen Experten aus dem Landkreis Stade
André Grote, Buxtehude, Vorsitzender von Haus & Grund Buxtehude. Foto: privat
Die Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibt bestehen. Sonst ändert sich viel: Das Heizungsgesetz der Koalition lockert Vorgaben. Die Reaktionen aus dem Landkreis Stade.
Landkreis. Am 24. Februar hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zum neuen Heizungsgesetz vorgelegt: Öl- und Gasheizungen sollen demnach weiter in Wohnhäusern eingebaut werden können. Die umstrittene 65-Prozent-Regel der Ampel fällt weg.
Verbraucherzentrale: Eckpunkte kein gutes Zeichen
Die Vorstellung der Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist kein gutes Zeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher, sagt René Zietlow-Zahl als Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen mit Sitz in Hannover.
Viele hätten sich mittlerweile auf den Weg gemacht und stiegen auf erneuerbare Energien um. Das zeigten auch die Ausbauzahlen von Wärmepumpen. Das jetzt noch gültige Gebäudeenergiegesetz war bereits technologieoffen, so Zietlow-Zahl. Es gab keine konkrete Regel, die die Wärmepumpe vorgeschrieben habe. Zudem gab es diverse Übergangsfristen für Verbraucherinnen und Verbraucher, sagt der Verbraucherschützer.
Zietlow-Zahl: „Dass die Bundesregierung jetzt darauf hofft, dass grüne Gase in den Übergang zur Klimaneutralität führten, darf doch sehr stark bezweifelt werden.“ Insbesondere, da der Gebäudesektor beim Thema Klimaneutralität noch hinterherhinke. Verbraucher sollten sich weiterhin informieren, wie mit den Förderungen umgegangen wird. Bisher wurde nur gesagt, dass die Förderung erstmal konstant bleiben soll. Wie diese jedoch konkret ausgestaltet wird, ist noch nicht in einem Gesetz umgesetzt worden.
Vor Heizungskauf neutral beraten lassen
Die Frage, welche Heizung infrage kommt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Interessierte sollten keine übereilten Entscheidungen treffen und eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Diese sei zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen im Rahmen der Energieberatung möglich. Auch im Raum Stade gebe es dieses Angebot.
Sinnvoll sei dabei langfristig zu planen, welche Maßnahmen im Bestand erforderlich sind. Stichwort: Dämmen. Dadurch können bereits erhebliche Einsparungen beim Heizen erreicht werden.
Kein Comeback von Öl- und Gasheizungen
Bei den Stadtwerken Buxtehude ist das Eckpunktepapier der Bundesregierung das beherrschende Thema, sagt Geschäftsführer Stefan Babis. „Wir haben für alle Bereiche bereits Lösungen und sind auf das neue Gesetz vorbereitet“, ergänzt er. Die Nachfrage nach Wärmepumpen steigt weiter, und Babis erwartet keine grundlegende Änderung. „Ich glaube nicht an ein Comeback von Gas- und Ölheizungen.“ Dafür sieht Babis zwei Gründe.

Stefan Babis ist Geschäftsführer der Stadtwerke Buxtehude. Foto: Richter
Erstens verteuert die CO₂-Besteuerung diese Systeme. Zweitens setzen die meisten, die ihre Heizung erneuern, auf moderne Technik. „Am Ende entscheidet aber der Kunde, was passiert“, betont er. „Wir beraten umfassend und zeigen die Vorteile klimaschonender Systeme auf, setzen aber um, was die Kunden wünschen.“ Babis rechnet damit, dass das neue Gesetz den Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigt.
„Gut und überfällig ist, dass es nun von Seiten der Regierungsfraktionen mit den vorgestellten Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Klarheit gibt“, sagt Christoph Born, Geschäftsführer der Stadtwerke Stade. Wichtig sei jetzt, dass die Regierung und der Bundestag das Gesetz möglichst schnell überarbeiten. Born: „Jede Regelung, die einen Zwang aufhebt, gibt grundsätzlich Raum für marktwirtschaftliche Lösungen und ist daher zu begrüßen.“
Was empfiehlt er den Verbrauchern? Da bislang nur die Eckpunkte vorlägen, seien jetzt konkrete Vorschläge kaum seriös. „Aber auch danach sind Empfehlungen schwierig, insbesondere mit Blick auf die bisherige Halbwertszeit energiewirtschaftlicher Gesetzgebung“, so Born.
Technologieoffenheit wiederhergestellt
Haus & Grund Buxtehude begrüßt die geplante Reform des Heizungsgesetzes ausdrücklich. Vorsitzender André Grote erklärt: „Wir haben das Gesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von Anfang an scharf kritisiert. Eigentümer seien mit unrealistischen Vorgaben, hohen Kosten und fehlender Planungssicherheit belastet. Umso wichtiger sei es nun, die Technologieoffenheit wiederherzustellen.
Die Reform sei ein Schritt zu mehr Praxisnähe, wirtschaftlicher Vernunft und echter Wahlfreiheit für Immobilienbesitzer. Auch Haus & Grund Niedersachsen lobt das neue Gesetz als wichtigen Beitrag zu mehr Verlässlichkeit für Eigentümer.
„Keine Umtauschpflicht“
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Nach Monaten der Unsicherheit bringe die Koalition endlich Planungssicherheit zurück. Zudem erkenne sie an, dass Klimaschutz im Gebäudebestand nur mit den Eigentümern gelingen könne, nicht gegen sie.
Klimaschutz mit Vernunft und Augenmaß
Besonders positiv bewertet der Verein, dass funktionierende Heizungen nicht mehr verpflichtend ausgetauscht werden müssen. „Das bewahrt viele Mitglieder vor unkalkulierbaren Investitionen und technischen Experimenten“, sagt Verbandsvorsitzende Sabine Jung. Eigentümer könnten ihre Anlagen modernisieren, wenn es wirtschaftlich und technisch sinnvoll sei – nicht, weil ein Gesetz sie dazu zwinge. „Klimaschutz ja, aber mit Vernunft und Augenmaß – das war und bleibt unsere Devise“, so Jung abschließend.
Das neue Gesetz nimmt den Druck raus
Dennis Dreier verfolgt als Obermeister der Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik im Landkreis Stade die Pläne der Bundesregierung genau. Ihn freut, dass die Abschaffung des „Gasverbots“ bei vielen Unternehmern und Kunden den Druck herausnehme. Es könne wieder besser abgewogen werden, ob Öl, Gas oder eine Wärmepumpe am sinnvollsten für den jeweiligen Kunden seien.

Dennis Dreier ist Obermeister der Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik im Landkreis Stade. Foto: Thomas Sulzyc
Als bahnbrechend anders empfinde er das neue Gesetz aber aufgrund der ansteigenden Grüngas-Quote nicht. Zur Erklärung: Wird eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten des Gesetzes ausgetauscht, muss die neue Heizung zu einem ansteigenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischem Treibstoff betrieben werden.
Bundespolitik
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Dreier geht davon aus, dass Wärmepumpen durch die Fördermöglichkeiten weiterhin gut verkauft werden. Das sei auch sinnvoll. „Strom ist in unserer Region keine Mangelware. Was Gas angeht, weiß niemand, was es in ein paar Jahren kostet“, sagt Dreier.
Er hofft, dass wie versprochen endlich auch unnötige Bürokratie abgebaut wird. Darüber würden sich die Handwerksunternehmen am meisten freuen. Er ist noch skeptisch, ob das neue Gesetz am Ende auch wirklich genauso umgesetzt werde.
Hohes Kostenrisiko für Mieter
Der Mieterbund kritisiert das neue Heizungsgesetz scharf. Es gehe davon aus, dass Eigentümer am besten wüssten, was in den Heizungskeller gehört, lasse Mieter aber außen vor. „Vermieter entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand. Die Heiz- und Investitionskosten tragen jedoch die Mieter“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes.
Auch VdK-Präsidentin Verena Bentele warnt: „Die Abschaffung der 65-Prozent-Regelung könnte zur Kostenfalle für Verbraucher werden. Statt erneuerbare Wärme voranzubringen, zementiert die Grüngasquote fossile Abhängigkeiten und treibt die Kosten für Verbraucher in die Höhe.“ Die 65-Prozent-Regel verlangte bei neuen Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie.
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Christoph Born, Geschäftsführer der Stadtwerke Stade. Foto: Stadtwerke

Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Foto: Carsten Koall/dpa

Der Thermostat an einem Heizkörper ist auf Stufe drei eingestellt. Foto: Hendrik Schmidt/dpa
