TGeister-A26-Anschlussstelle Buxtehude: So geht es mit der Rübker Straße weiter

Dieses Bild des Luftfotografen Martin Elsen zeigt im Vordergrund links die Rübker Straße kurz vor Buxtehude mit der Zufahrtsrampe zur Anschlussstelle Buxtehude-Mitte aus Richtung Hamburg. Foto: MARTIN ELSEN STADE
Wie lange dauert es, um die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg bemängelten Planungsfehler für den Buxtehuder A26-Autobahnzubringer zu heilen? Zwei bis drei Jahre, sagt jetzt Kreisbaurätin Madeleine Pönitz. Sie verspricht Gespräche mit den Betroffenen.
Buxtehude. Der letzte Bauabschnitt der Autobahn A 26 zwischen Neu Wulmstorf und der A 7 macht weiter Fortschritte und soll nach jetzigem Stand Ende 2026 freigegeben werden. Nach wie vor ist aber völlig offen, wann die fertige Anschlussstelle Buxtehude Mitte für alle Autofahrer freigegeben werden kann. Obwohl die Straße seit Jahrzehnten geplant und gebaut wird, gibt es keinen gesicherten Autobahn-Zubringer.
Kreisbaurätin Pönitz nennt einen ersten Zeitplan
Derzeit dürfen nur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste das geschlossene Tor vor der Anschlussstelle öffnen. Der geplante Ausbau der Rübker Straße (Kreisstraße K 40) ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg Ende des Jahres weiterhin möglich, aber dafür müssen die Planer in der Stader Kreisverwaltung nachbessern.

Maren Quast von der Autobahn GmbH weiht gemeinsam mit Landrat Kai Seefried und Kreisbaurätin Madeleine Pönitz das touristische Hinweisschild für das Schloss Agathenburg an der A 26 ein (von links). Foto: Vasel
„Das ist eine sehr grobe Schätzung, aber ich gehe davon aus, dass wir für die Planänderung zwei bis drei Jahre brauchen“, sagt Kreisbaurätin Madeleine Pönitz.
Gespräche mit Klägern und Anwohnern angekündigt
Die Kreisbaurätin versprach in der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses auch noch einmal, das Gespräch mit den betroffenen Anwohnern zu suchen und Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen. Davon kann abhängen, wann die Bauarbeiten an einem Autobahnzubringer beginnen können.
Ohnehin sind kurzfristig keine Baumaßnahmen zu erwarten. Das Ergebnis der Planänderung kann wieder beklagt werden und damit können viele Jahre ohne Fortschritte vergehen. Bei einer Bauzeit von drei bis vier Jahren und einem weiteren Jahr für die Vorbereitung der Bauarbeiten wird es in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Autobahn-Zubringer geben - selbst wenn es keine weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen gibt.

Viele Anwohner der Rübker Straße fordern ein Ende der Planungen für die Straße. Foto: Wisser
Auch Landrat Kai Seefried (CDU) hatte Gespräche mit den Klägern und Betroffenen angekündigt. Einen ersten Austausch zwischen dem Landrat und Ulrich Felgentreu als Sprecher der Bürgerinitiative Rübker Straße gab es schon, kurz nachdem die schriftliche Urteilsbegründung vorlag.
Planungen: Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit
Der Rückblick: Das OVG hatte in zweiter Instanz im Gegensatz zum Stader Verwaltungsgericht den Ausbau der Rübker Straße nicht grundsätzlich verworfen, im Planfeststellungsbeschluss aber zahlreiche Mängel ausgemacht. „Die aufgezeigten Mängel führen entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts allerdings nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern nur zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit dessen“, heißt es in dem Urteil.
„Wortbruch“
T A26-Protest: Rübker Anwohner werden beschimpft
Der zuständige OVG-Senat hält es nicht für ausgeschlossen, dass die Mängel behoben werden können. Ob sich letztlich unter Berücksichtigung aller „abwägungserheblichen Belange“ eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere erweise, lasse sich mit Blick auf die zuvor festgestellten „diversen Ermittlungsdefizite und Unzulänglichkeiten, deren Nachholung es zunächst bedarf“, nicht beurteilen.

So ist die Planung für die Rübker Straße als Autobahnzubringer. In der Mitte fließt, von Lärmschutzwänden umgeben, der Verkehr von und zur A 26, links und rechts davon verlaufen die Anliegerstraßen. Foto: Tageblatt
Eine neue Verkehrsprognose soll erst einmal die Grundlage für die anderen Planungspunkte klären. Die über ein Jahrzehnt alten Berechnungen besagen, dass täglich 21.400 Fahrzeuge den Autobahnzubringer über die Rübker Straße nutzen werden.
Wie viele Autos werden auf der Rübker Straße fahren?
Diese Zahl war allerdings immer umstritten und erschien vielen in Politik und Verwaltung als zu hoch. Tätsächlich gibt es in der Stadt selbst viele Autofahrer, für die die Fahrt zur Autobahn und nach Hamburg über die Rübker Straße sinnvoll ist. Für viele andere von außen ist der Weg über die jetzt schon zu Hauptverkehrszeiten vollen Buxtehuder Straßen wohl eher ein Umweg.

Die Grafik zeigt mögliche Trassen als Zubringer zur A-26-Anschlussstelle Buxtehude. Erst wenn die Variante 1 (Rübker Straße) komplett vom Tisch ist, könnten die beiden anderen Varianten in Betracht kommen. Foto: Tageblatt
Ergibt es zum Beispiel Sinn, die Autobahn aus dem Buxtehuder Süden oder von Apensen über die Rübker Straße anzufahren? Ist der Weg über eine nach der Autobahnöffnung entlastete Bundesstraße B 73 nicht der schnellere Weg? Diese Fragen entstehen im Kontext des Gutachtens.
Welche Wege zur A 26 sind für Autofahrer attraktiv?
Die neue Verkehrsprognose ist Grundlage für ein Lärmgutachten und die Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Harburger Straße/ Konrad-Adenauer-Allee/ Rübker Straße. Aus der Verkehrsprognose ergeben sich auch die baulichen Anpassungen. Dabei geht es dann um Anliegerstraßen, Straßenbreite, Wendemöglichkeit, Optimierung der Lärmschutzwände und Parkplatzsituation. Ganz praktisch: Weniger Fahrzeuge bedeuten weniger Lärm und weniger Lärmschutz. Das könnte zum Beispiel bei der Höhe der Lärmschutzwände eine Rolle spielen.
Es braucht auch eine neue schalltechnische Untersuchung, die den Baulärm berücksichtigt. Das fehlte in der alten Planung. Zum Schluss des Planänderungsverfahrens folgen die Überarbeitung des Variantenvergleichs für den Autobahn-Zubringer mit einer vertieften Untersuchung zum Lärmschutz bei der Umgehungsvariante als Alternative zur Rübker Straße und eine Kostenschätzung.
Verwaltung: Ergebnis der Planänderung neutral prüfen
Ziel ist es, bei der Planänderung keine neuen Betroffenheiten bei Anwohnern zu erzeugen. Würde sich die Situation für andere Anwohner jenseits der vier Kläger verschlechtern, hätten diese auch die Möglichkeit zu klagen. Zum Schluss soll die ebenfalls bei der Kreisverwaltung angesiedelte Planfeststellungsbehörde in die Bewertung der Ergänzungen und Abwägung der verschiedenen Varianten gehen. Straßenverkehrsamtsleiter Arne Kramer verspricht eine neutrale Prüfung des Ergebnisses der Planungsbehörde.

Die Anschlussstelle ist und bleibt erst einmal für den normalen Verkehr gesperrt. Foto: Karsten Wisser