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TGesundheitsgefahr: Mehr als 50 Konservendosen mit Chemikalie belastet

Viele Konserven sind oft mit Bisphenol A belastet.

Viele Konserven sind oft mit Bisphenol A belastet. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Eintöpfe, Thunfisch, Kokosmilch, stückige Tomaten: Solche Konserven kommen nahezu in jedem Haushalt vor. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest lässt jetzt aufschrecken. Eine Produktgruppe falle am meisten auf.

Von Christiane Lang Donnerstag, 25.04.2024, 11:28 Uhr

Landkreis. Sie halten sich lange und sind schnell griffbereit: Lebensmittel in Konservendosen sind praktisch. Doch viele von ihnen haben ein Schadstoffproblem, wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt. Es geht um die Chemikalie Bisphenol A (BPA), die von der Beschichtung der Dosen auf ihren Inhalt übergehen kann.

58 Lebensmittel aus Konservendosen hat die Stiftung Warentest auf Bisphenol A hin untersucht - und zwar Kokosmilch, Kondensmilch, Erbsen und Möhren, Tomaten, Eintöpfe, Suppen und Thunfisch. In 51 Lebensmitteln konnten sie die Chemikalie nachweisen („test“-Ausgabe 5/2024).

Wie Bisphenol A im Körper wirkt

„Belastete Produkte einmal zu essen, ist unproblematisch. Auf Dauer ist es aber ein Risiko“, fassen die Tester zusammen. Denn BPA wirkt hormonähnlich und kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Ab welchen Mengen es kritisch wird? Da gehen in der Fachwelt die Einschätzungen auseinander.

Das zeigt sich auch an den Richtwerten, die Behörden ansetzen, um das Gesundheitsrisiko von Bisphenol-A-Gehalten in Lebensmitteln einzuordnen. Der derzeitige Richtwert des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) liegt um das Tausendfache höher als der Richtwert der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa).

Gemäß dem niedrigeren und damit strengeren Efsa-Richtwert sind alle 51 Produkte, in denen die Stiftung Warentest Bisphenol A nachweisen konnte, stark belastet. Nach dem höheren BfR-Wert sind 14 Produkte aus der Untersuchung deutlich bis stark belastet.

Besonders belastet sind Suppen

Verhältnismäßig hohe BPA-Gehalte entdeckte die Stiftung Warentest in Suppen und Eintöpfen. Zusätzliches Problem: Von ihnen isst man meist größere Portionen, nimmt damit bei belasteten Produkten also auch umso mehr Bisphenol A zu sich. Tomaten und Mischgemüse sind tendenziell weniger belastet, so die Warentester.

Lichtblick: In allen sechs Kondensmilch-Produkten in der Untersuchung ließ sich kein BPA finden, auch eine Dose mit Erbsen und Möhren war gänzlich unbelastet.

Doch wie gelangt die Chemikalie in die Lebensmittel? Zwar geben der Stiftung Warentest zufolge viele Hersteller an, für ihre Dosen BPA-freie Innenlacke zu verwenden beziehungsweise Innenlacke, bei denen die Chemikalie nicht absichtlich eingesetzt wird. Für die Außenseiten der Dosen kämen aber weiterhin BPA-haltige Lacke zum Einsatz. Möglich ist, dass bei der Herstellung der Dosen Spuren von der Außenseite auf die Innenseite übergehen.

Wo es geht: auf TK-Ware oder Glas umsteigen

Über ein Verbot von Bisphenol-A-Lebensmittelverpackungen wird derzeit auf EU-Ebene beraten. In Kassenbon-Papier etwa ist die Chemikalie bereits verboten.

Wer in Sachen Bisphenol A auf Nummer sicher gehen will, ersetzt Konserven durch Produkte in Gläsern oder Verbundkartons oder steigt auf Tiefkühlware um, rät die Stiftung Warentest. Bei diesen Verpackungen droht laut BfR kein Übergang von Bisphenol A in Lebensmittel.

Eisdosen nicht zum Einfrieren anderer Lebensmittel verwenden

Auch wenn sie im Haushalt ohnehin anfallen, praktisch scheinen und womöglich schon mal im Tiefkühler waren: Eisboxen sollte man nicht als Einfrierbehälter für anderes Essen wiederverwenden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Gleiches gilt für Joghurtbecher und andere Verpackungen.

Denn Einmalverpackungen sind nur für den jeweiligen speziellen Verwendungszweck konzipiert worden. Vor allem beim Einfüllen von heißen oder fettigen Lebensmitteln können den Verbraucherschützern zufolge Chemikalien aus der Verpackung in die Lebensmittel übergehen.

Schneeflocken-Symbol als Hinweis

Doch es gibt ja Gefäß-Alternativen für den Tiefkühler. „Zum Einfrieren sind Dosen oder Schalen aus Kunststoff oder hitze- und kältebeständigem Glas eine gute Wahl“, erklärt Caroline Brunnbauer von der Verbraucherzentrale.

Und man kann auf das Schneeflocken-Symbol achten. Damit gekennzeichnete Gegenstände sind gefriergeeignet und frostfest, können also ins Gefrierfach.

Anders übrigens als wasserreiche Lebensmittel wie Blattsalate, Radieschen, Gurken oder Äpfel und Melonen – und zwar unabhängig vom Behältnis. Sie verlieren durch die eisigen Temperaturen ihre typische Konsistenz und werden beim Auftauen matschig, so die Verbraucherschützer. Auch Joghurt, saure Sahne oder Crème fraîche seien im Gefrierschrank nicht gut aufgehoben. (dpa/tmn)

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