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Zeitgeschichte

TIm Dienst der Herrenrasse: Zwangssterilisationen in Immenbeck während der NS-Zeit

Die Historikerin Natalia Wollny recherchiert zu Buxtehudes nationalsozialistischer Vergangenheit - hier in der Sippentafel einer Immenbeckerin.

Die Historikerin Natalia Wollny recherchiert zu Buxtehudes nationalsozialistischer Vergangenheit - hier in der Sippentafel einer Immenbeckerin. Foto: Richter

„Zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl“: So wünschte sich Adolf Hitler Deutschlands Nachwuchs. Dem Herrenrasse-Ideal fielen 400.000 Menschen durch Zwangssterilisation zum Opfer - auch in Immenbeck.

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Von Anping Richter
Samstag, 31.01.2026, 19:30 Uhr

Buxtehude. Grete A. erwartet ihr viertes Kind. Diesmal verläuft die Schwangerschaft schwierig. Dabei hat sie es ohnehin nicht leicht: Sie und ihr Mann bauen auf ihren kleinen Hof in Immenbeck, bis 1972 eine eigenständige Gemeinde und seitdem eine Buxtehuder Ortschaft, Gemüse an. Jeden Tag fährt sie nach Hamburg, um es auf dem Markt zu verkaufen. Abends kümmert sie sich um den Haushalt - und ihre drei Kinder zwischen 8 und 14 Jahren.

Im Visier der Erbgesundheits-Behörden

Das vierte Kind wird sie nicht mehr bekommen. Es wird im sechsten Monat abgetrieben. Ob mit ihrem Einverständnis oder ohne, ist den ansonsten ausführlichen Fallakten aus dem Jahr 1937 nicht zu entnehmen. Grete A. ist ins Visier der Erbgesundheits-Behörden geraten.

„Die Amtsärzte hatten unfassbar weite Handlungsspielräume“, erklärt Natalia Wollny. Im Stadtarchiv arbeitet die Historikerin, die für zwei Jahre engagiert wurde, im Auftrag der Stadt Buxtehude weiter an der Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus in der Stadt. Am Beispiel von Immenbeck zeigt Natalia Wollny die Wirkung von Rasse- und Erbgesundheitswahn im ländlichen Raum.

Im Februar 1937 begibt sich die schwangere Grete mit Krämpfen und starken Beschwerden ins städtische Krankenhaus. Die Ärzte diagnostizieren eine Katatonie und eine Schwangerschaftspsychose. Ein hoher Acetonwert könnte auf eine Schwangerschaftsvergiftung hinweisen, bleibt aber unbeachtet. Zunächst wird eine Abtreibung durchgeführt.

Buxtehuder Ärzte wollen sterilisieren

Doch damit sind die Ärzte in Buxtehude noch nicht zufrieden. Sie erklären Grete für geisteskrank und wollen sie unfruchtbar machen. Amtsarzt Dr. Gustav Schablowski vom Landkreis Harburg, zuständig für Immenbeck, stellt beim Erbgesundheitsgericht in Stade Antrag darauf, das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ anzuwenden. Das Gericht prüft das Anliegen.

Gretes Schwester sagt als Zeugin aus. Sie führt die Krämpfe auf Überarbeitung zurück und berichtet, wie ihre Schwester schon nachts aufsteht, um Gemüse zu ernten, vormittags nach Hamburg fährt und nachmittags zurückkehrt, ohne gegessen zu haben.

Auch Gretes Ehemann unterstützt das und gibt zu Protokoll, seine Frau habe hart gearbeitet, um den Kindern ein besseres Leben zu ermöglichen. Die Hebamme wird gehört und sagt aus, es habe sich um einen harmlosen Anfall und vorübergehende Schwäche gehandelt.

Das Erbgesundheitsgericht lehnt den Antrag ab. Grete A. bleibt die Sterilisation erspart - obwohl Amtsarzt Schablowski sich noch drei Monate später erkundigt, ob das Urteil wirklich rechtsgültig sei.

Für viele gibt es keine Rettung

In vielen Fällen lief es aber anders, sagt Natalia Wollny. Von 1933 bis 1945 wurden etwa 400.000 Menschen in Deutschland Opfer von Zwangssterilisationen. Beim Erbgesundheitsgericht Stade gingen zwischen 1934 und 1939 insgesamt 1.549 Sterilisationsanträge ein. Nur 471 davon wurden abgelehnt. Wie der Lokalhistoriker Michael Quelle berichtet, gab es erst ab 1985 die Möglichkeit, für eine Zwangssterilisation eine Entschädigung zu beantragen, regelmäßige Entschädigungszahlen wurden erst ab 1990 möglich.

Oberster Rassehygieniker zieht nach Stade

„Nach der Machtübernahme 1933 war das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses eines der ersten, das erlassen wurde“, erklärt Wollny. Dabei hat ein Mann eine Rolle gespielt, der später die Domäne Asselersand IV pachtete und 1949 auch in Stade starb: Dr. Arthur Gütt, SS-Brigadeführer und Ministerialdirektor.

Das Ideal der erbgesunden, sportlichen deutschen Jugend sollten auch diese Mädchen bei einem Umzug in Altkloster in den 1930er Jahren verkörpern.

Das Ideal der erbgesunden, sportlichen deutschen Jugend sollten auch diese Mädchen bei einem Umzug in Altkloster in den 1930er Jahren verkörpern. Foto: Tageblatt-Archiv

Der Mediziner und glühende Nationalsozialist war der geistige Vater des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Gütt konzipierte es schon lange vor der Machtübernahme und erklärte im Juli 1933 im Rundfunk, es sei eine „Tat der Nächstenliebe“, Menschen ohne ihre Einwilligung unfruchtbar zu machen. Das Ziel: eine „erbgesunde“ und „arische“ Volksgemeinschaft.

Viele Sinti und Roma sterilisiert

Viele Sinti und Roma wurden sterilisiert. Außerdem konnten nicht nur vermeintlich psychisch oder körperlich Kranke, sondern auch Schüler mit Förderbedarf, Eltern ohne Trauschein, Frauen mit Kindern unterschiedlicher Väter oder Wohnungslose unter dieses Gesetz fallen. Auch Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten oder sogenanntes „Bummelantentum“ konnten zu Sterilisation führen - „im Grunde jede Form eines von der nationalsozialistischen Norm abweichenden Verhaltens“, erklärt Natalia Wollny.

Auch die Immenbeckerin Emma S. fällt dem Erbgesundheitsgesetz zum Opfer: Sie leidet unter Epilepsie und wird 1941 kurz vor ihrem 28. Geburtstag unfruchtbar gemacht. Die Gesundheitspflegerin Lina H. hat sie beim Gesundheitsamt angezeigt.

Für die Meldung solcher Fälle gab es eine Belohnung. „Selbst die Hebamme, die Schwangere betreute, war von diesen Verfolgungsstrukturen betroffen“, sagt Wollny. Neben Ärzten waren Gesundheitspflegerinnen und Hebammen auch wichtige Informanten bei der Erstellung sogenannter „Sippentafeln“ zur Beurteilung der „erblichen Belastung“. Darin wurden die vier Großeltern der Betroffenen sowie alle ihre Nachkommen eingetragen - mitsamt bekannten Erkrankungen. Insgesamt wurden in Immenbeck etwa ein Drittel der 318 Einwohner in solche Sippentafeln eingetragen.

Bauerntum als ‚Blutsquell des deutschen Volkes‘

„Das Ziel war, irgendwann die gesamte Bevölkerung erbbiologisch zu erfassen“, erklärt Wollny. In ihrem noch unveröffentlichten Aufsatz schreibt sie über zwei Fälle von Zwangssterilisation in Immenbeck und fünf, die nachweislich von den Behörden überwacht wurden.

Im ländlichen Raum sei die Verfolgung teils sogar noch engagierter gewesen als in größeren Orten und Metropolen, sagt Wollny: „Gerade das Bauerntum wurde als ‚biologisches Kollektiv‘ und ‚Blutsquell des deutschen Volkes‘ betrachtet, der aber auch einer Säuberung bedurfte.“

Anmerkung der Redaktion: Nachnamen Betroffener in diesem Bericht wurden nachträglich abgekürzt.

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