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Verbotenes Feuerwerk

TKein Spaß an Silvester: Warum Polen-Böller so gefährlich sind

Die Lunte illegaler Feuerwerkskörper kann schneller abbrennen als erwartet.

Die Lunte illegaler Feuerwerkskörper kann schneller abbrennen als erwartet. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Illegales Feuerwerk, oft Polen-Böller genannt, kann tödlich sein. Schwere Verletzungen gab es zuletzt auch im Kreis Stade. Es gibt Prüfzeichen und Nummern, die verraten, ob Pyrotechnik sicher ist.

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Von Lars Wertgen
Dienstag, 30.12.2025, 11:50 Uhr

Landkreis. Der Jahreswechsel 2024/2025 hat der Feuerwerksbranche einen Rekordumsatz von 197 Millionen Euro beschert, so der Verband der pyrotechnischen Industrie. Doch neben legalem Feuerwerk floriert auch der Schwarzmarkt mit illegaler Pyrotechnik.

Unvorhersehbare Folgen möglich

Illegale Knallkörper bergen ein erheblich höheres Verletzungsrisiko als zugelassene Böller. Während legales Silvesterfeuerwerk ausschließlich kontrollierte Mengen Schwarzpulver enthält, ist die Nettoexplosionsmasse bei illegalem Feuerwerk meist um ein Vielfaches höher.

Besonders tückisch: Die Zündverzögerung ist unberechenbar, sodass oft keine Zeit für einen sicheren Abstand bleibt. Ohne Qualitätskontrollen reagieren Böller unvorhersehbar - mit überstarker Detonation oder wilder Flugrichtung.

Die Folgen sind verheerend: Beim letzten Jahreswechsel starben bundesweit fünf Menschen durch Feuerwerkskörper. „Wer mit illegaler Pyrotechnik hantiert, gefährdet nicht nur sich selbst“, warnt Polizeisprecher Rainer Bohmbach.

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Tragische Fälle in Drochtersen und im Emsland

Ein 21-Jähriger zündete in Drochtersen am Silvesterabend 2024 einen mitgebrachten Böller in einem Kunststoffrohr an, der sofort explodierte.

Ein 23-jähriger Mann erlitt dabei schwerste Gesichtsverletzungen und musste zunächst lebensgefährlich verletzt ins Stader Elbe Klinikum und später per Rettungshubschrauber in eine Hamburger Klinik geflogen werden.

Im Kreis Stade gab an jenem Silvester außerdem in Buxtehude ein Kind mit Verbrennungen, wie Christina Bunz de Mattes, Leitende Ärztin in der Zentralen Notaufnahme des Elbe Klinikums Buxtehude, mitteilt.

Im Emsland ereignete sich ein tragischer Fall. Ein 17-Jähriger hatte bei einer Geburtstagsfeier mit einem für ihn verbotenen Feuerwerkskörper hantiert. Als der Böller unerwartet detonierte, wurde der junge Mann so schwer verletzt, dass er seine rechte Hand verlor. Durch die Detonation wurde zudem eine weitere Person verletzt.

Für die meisten sind nur F1 und F2 erlaubt

Der Junge hätte die Feuerwerkskörper gar nicht besitzen dürfen. Nach Polizeiangaben handelte es sich um Profi-Feuerwerk der Kategorie F3/F4. Für diese Art Feuerwerk ist in Deutschland eine Erlaubnis oder eine Ausbildung nötig.

Zu Feuerwerkskörpern der Kategorie F4 zählt professionelles Großfeuerwerk. Auch sogenannte Kugelbomben gehören in der Regel dazu.

Klassisches Silvesterfeuerwerk, das nur in den letzten Tagen vor Silvester verkauft werden darf, hat die Kategorie F2. Kleinstfeuerwerk (F1) ist ganzjährig erlaubt. Dazu zählen unter anderem Wunderkerzen, Bodenwirbel und Tischfeuerwerk.

Inoffizielle Quellen und unseriöse Händler meiden

Offizielle Zahlen gibt es nicht, aber laut der Einschätzung von Rainer Bohmbach hat die Beschaffung von Pyrotechnik außerhalb des Ladenverkaufs in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Hamburger Polizei hat etwa kurz vor Weihnachten Hunderte Kilogramm illegales Feuerwerk gefunden.

Der Kontakt zu Käufern wird laut TAGEBLATT-Informationen zunehmend über soziale Medien geknüpft oder über Kurztrips zu dubiosen Märkten im benachbarten Ausland. Die Ware stammt häufig aus Polen, Tschechien, der Slowakei und Bulgarien.

„Wir empfehlen, auf den Kauf von Pyrotechnik aus nicht zertifizierten Quellen und ohne die entsprechenden gültigen Prüfzeichen zu verzichten, da die davon ausgehenden Gefahren nicht einschätzbar sind“, betont Bohmbach.

Legales und illegales Feuerwerk unterscheiden

Ob es sich um geprüftes Feuerwerk handelt, ist an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen, so das BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Demnach müssen die Knallkörper beide Kennzeichen enthalten.

Eine Nummer könnte so aussehen: „0589 - F2 - 1234“. Die ersten vier Ziffern geben an, wer in Europa das Feuerwerk geprüft hat, F2 steht für die Kategorie und die letzten vier Ziffern sind eine fortlaufende Nummer.

Fehlen diese Zeichen oder wirken sie unprofessionell aufgedruckt, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um illegale Ware.

„Achten Sie auch darauf, dass eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegt“, so das BAM.

Rechtliche Konsequenzen drohen

Wer mit illegalen Böllern erwischt wird, muss mit erheblichen Folgen rechnen. „Die rechtlichen Konsequenzen reichen von Anzeigen wegen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder sogar Brandstiftungen bis zu Verstößen gegen die geltenden Sprengstoffvorschriften“, erklärt Bohmbach.

In den vergangenen Wochen kam es bereits mehrfach zu Vorfällen mit Jugendlichen in Stade und Buxtehude. Die Polizei belehrte die Betroffenen und zog teilweise die verbliebenen Böller ein.

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