A26-Ost: Kosten steigen geschätzt auf 2,6 Milliarden Euro
Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass sich die A26-Ost verteuert. (Archivbild) Foto: Lilli Kleine/dpa
Die A26-Ost ist Teil der abschnittsweise fertiggestellten A26 zwischen Stade und Hamburg. Derzeit ruht allerdings der Bau. Grund ist eine Gerichtsentscheidung.
Hamburg. Die voraussichtlichen Kosten für den Bau der A26-Ost im Süden Hamburgs sind nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gestiegen. Der Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags weist für das Vorhaben einen Gesamtmittelbedarf von annähernd 2,6 Milliarden Euro aus. Die Kosten wurden zuvor auf rund 2,4 Milliarden Euro beziffert. Über den Anstieg hatte zuerst die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Eine Einschätzung von Deges zu den Kosten lag auf Anfrage nicht vor. Deges ist eine öffentliche Projektgesellschaft für Verkehrsinfrastruktur. Gesellschafter von Deges sind der Bund und zwölf Bundesländer.
Die Umweltschutzverbände Nabu und BUND sprechen sich anlässlich der Kostensteigerung dafür aus, den Bau der Autobahn in der geplanten Form zu prüfen. Die Verbände sind grundsätzlich gegen den Bau. Sollte sich dieser nicht verhindern lassen, befürworten sie eine andere Streckenführung.
Die A26-Ost ist Teil der abschnittsweise fertiggestellten A26 zwischen Stade und Hamburg. Die A26-Ost hat eine Länge von annähernd zehn Kilometern, besteht aus drei Abschnitten und soll die A7 und die A1 verbinden. Die Hafenwirtschaft fordert den Bau der auch als Hafenpassage bekannten Strecke.
Die A26-West aus Richtung Stade endet vorläufig weiter an der Stadtgrenze. Sie soll erst 2028 angeschlossen werden. Der schwierige Baugrund auf Hamburger Gebiet und die Komplexität des Tunnels unter der Hafenbahn verzögern laut Deges die Arbeiten.
Bundesverwaltungsgericht kassiert Beschluss
Ein Planfeststellungsbeschluss für den Bau des ersten Abschnitts Moorburg lag im Dezember 2023 vor. Deges zufolge begannen anschließend Bauarbeiten. Im Oktober 2025 erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Beschluss nach Klagen von Nabu und BUND teils für rechtswidrig.
Laut Gericht nahm die Variante der Planer als einzige hochwertige Moorböden in Anspruch. Dass die Planer es nicht für erforderlich hielten, unter Klimaschutzaspekten alternative Trassen näher zu prüfen, sei ein Verstoß gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz, hieß es vom Gericht.
Bevor die Arbeiten fortgesetzt werden können, muss der 2023 erteilte Planfeststellungsbeschluss überarbeitet werden. Deges rechnet damit, vorbehaltlich der Finanzierung den Bau 2027 fortsetzen zu können.
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