Zu schnell an Müllfahrzeug vorbeifahren: Unfall-Mitschuld

Ein Müllmann steht auf einem Müllfahrzeug. Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Symbolbild
Wer an einem Fahrzeug der Müllabfuhr vorbeifährt, das gerade mitten im Einsatz ist, muss besonders vorsichtig sein - andernfalls verhält er sich nicht verkehrsgerecht.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Karlsruhe. Das stellte der Bundesgerichtshof (BHG) jetzt klar. Im vorliegenden Fall hatte ein Pflegedienst aus Niedersachsen geklagt, nachdem eine seiner Mitarbeiterinnen mit ihrem Auto gegen eine gerade geleerte Mülltonne gefahren war, die ein Müllwerker zurück über die Straße schob.
Zwar stehe dem Pflegedienst gegen den Abfallwirtschaftsbetrieb Schadenersatz wegen des bei dem Unfall beschädigten Autos zu. Jedoch trage auch die Pflegedienst-Mitarbeiterin eine Mitschuld, so der Senat. Die Frau habe „nicht uneingeschränkt auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen“ dürfen. Sie hätte damit rechnen müssen, dass Müllwerker plötzlich vor oder hinter einem Mülllader auftauchen und entsprechend langsam und vorsichtig fahren müssen.
Die Vorinstanz hatte bei der Frau keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gesehen und dem Betreiber der Müllabfuhr die Hauptschuld gegeben. Der BGH verwies den Fall jedoch zurück an das zuständige Landgericht Hannover, das nun neu über die Haftungsquote entscheiden muss (Az.: VI ZR 77/23).