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TNeuer Vogelgrippefall: Betrieb in Oldendorf-Himmelpforten betroffen

Ein Schild mit der Aufschrift Geflügelpest Schutzzone.

Ein Schild mit der Aufschrift Geflügelpest Schutzzone. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Die Vogelgrippe-Welle in Deutschland erreicht die Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten. Der Landkreis Stade richtet Schutz- und Überwachungszonen ein.

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Von Karsten Wisser
Mittwoch, 05.11.2025, 05:50 Uhr

Buxtehude. Wieder ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Stade. In einem weiteren Geflügelbetrieb hat das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade den Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Ein Laborergebnis bestätigte den Ausbruch, etwa 6700 Stück Geflügel wurden unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet. Bundesweit wurden bereits fast eine Million Stück Geflügel getötet.

Im Landkreis Stade ist es der zweite Ausbruch, am Sonntag machte der Landkreis einen Ausbruch in Fredenbeck öffentlich. Die Vogelgrippe breitet sich auch in der Region rasant aus.

Um den Betrieb in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten herum wurde eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet und eine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung angeordnet. Demnach müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesem Bereich seit Dienstag, 4. November, ihre Tiere aufstallen – unabhängig davon, wie viele Tiere sie halten.

Ausbruch in Selsingen betrifft Grenzregion

Gleiches gilt für Teile der Samtgemeinden Harsefeld und Fredenbeck. Hier ist bekanntlich ein Betrieb betroffen, zudem gibt es einen Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis Rotenburg: In der Samtgemeinde Selsingen wurde in einem Geflügelmastbetrieb die Vogelgrippe nachgewiesen. Die eingerichtete Zehn-Kilometer-Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Stade hinein. Außerdem gilt im gesamten Landkreis Stade weiterhin eine Aufstallungspflicht für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden.

Die Vogelgrippe ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt im wilden Wasservogel hat. In dieser Grippewelle sind wohl Kraniche besonders betroffen.

Landrat verfügt Schutzzone um den Betrieb

Wegen des neuen Ausbruchs hat Landrat Kai Seefried eine Allgemeinverfügung mit Vorgaben für eine Schutzzone (drei Kilometer um den betroffenen Betrieb) und eine Überwachungszone (zehn Kilometer um den Betrieb) unterzeichnet. Die Allgemeinverfügung ist auf der Landkreis-Internetseite über die Rubrik Bekanntmachungen abrufbar.

Aus der Schutz- und der Überwachungszone darf kein Geflügel und kein Geflügelfleisch ausgeführt werden, ebenso darf kein Geflügel beziehungsweise Geflügelfleisch in diese Zonen eingeführt werden. Ausnahmen werden auf Antrag individuell vom Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz geprüft. Weitere Regelungen können der Allgemeinverfügung entnommen werden.

Übertragung bei intensivem Kontakt möglich

Für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen ist die Geflügelpest grundsätzlich ungefährlich. Kontakt von Hunden und Katzen zu infizierten Tieren sollte dennoch vermieden werden, so das Veterinäramt. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich. Eine Infektion durch den Verzehr von Geflügelprodukten ist nicht möglich – insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

Erkrankte oder tote Tiere sollte man nicht anfassen, sondern in Ruhe lassen. Da die Krankheit nicht heilbar ist, kann den Tieren nicht geholfen werden. Die Kadaver werden eingesammelt und unschädlich beseitigt, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.

Tote Tiere beim Veterinäramt melden

Wer tote Tiere findet, kann diese an das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz per E-Mail melden: veterinaerwesen@landkreis-stade.de. Weitere Informationen zur Geflügelpest bietet der Landkreis auf seiner Internetseite unter der Rubrik Brennpunkt.

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