Geflügelpest in Fredenbeck: 10.000 Tiere getötet
 
            Symbolbild. Foto: Christoph Reichwein/dpa
In der Samtgemeinde Fredenbeck hat das Veterinäramt ein Tier mit Geflügelpest entdeckt. Die Verantwortlichen reagierten sofort, töteten Tausende Tiere und errichteten eine Schutzzone.
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Fredenbeck. In einem Geflügelmastbetrieb in der Samtgemeinde Fredenbeck hat das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz den Ausbruch der Geflügelpest festgestellt, teilt der Landkreis Stade mit.
Um den Betrieb herum hat Landrat Kai Seefried eine Drei-Kilometer-Zone einrichten lassen und eine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung angeordnet.
Demnach müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesem Bereich ab dem 1. November ihre Tiere aufstallen – unabhängig davon, wie viele Tiere sie halten.
Zudem gibt es eine Überwachungszone von zehn Kilometern um den Betrieb.
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10.000 Tiere getötet
Seit Freitag gilt im Landkreis Stade bereits eine Stallpflicht für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel. „Ziel der Maßnahmen ist es, die Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden“, so der Landkreis.
Für den Mastbetrieb in der Samtgemeinde Fredenbeck kam die Verfügung jedoch zu spät. Eine Laboruntersuchung bestätigte den Ausbruch. In der Folge mussten 10.000 Tiere unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet werden.
Aus der Schutz- und der Überwachungszone dürfen derzeit weder Geflügel noch Geflügelfleisch aus- oder eingeführt werden. „Ausnahmen werden auf Antrag individuell vom Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz geprüft“, so der Landkreis.
Geschehen besonders dynamisch
Bereits in den Vorjahren grassierte die Vogelgrippe im Landkreis Stade. „Das Geschehen ist in diesem Jahr allerdings besonders dynamisch“, ordnet der Landkreis ein.
Erstmals wurde die Geflügelpest am 22. Oktober in Wangersen bei einem tot aufgefundenen Kranich im Kreisgebiet nachgewiesen. Seitdem beobachtet das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz die Lage intensiv.
Für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen ist die Geflügelpest grundsätzlich ungefährlich. Kontakt von Hunden und Katzen zu infizierten Tieren sollte dennoch vermieden werden.
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Übertragung auf Menschen unwahrscheinlich
Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich. Eine Infektion durch den Verzehr von Geflügelprodukten ist nicht möglich – insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Erkrankte oder tote Tiere sollte man nicht anfassen, sondern in Ruhe lassen. Da die Krankheit nicht heilbar ist, kann den Tieren nicht geholfen werden.
Die Kadaver werden eingesammelt und unschädlich beseitigt, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Weil dabei strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen und zugleich die personellen Ressourcen begrenzt sind, kann sich das Einsammeln der Kadaver mitunter verzögern. Verstärkung wird kurzfristig geschult und eingesetzt.
Wer tote Tiere findet, meldet diese an das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz per E-Mail. (PM/lw)
 
   
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
            