Vogelgrippe: Stallpflicht im Kreis Stade angeordnet
 
            Hanni und Nanni aus Gräpel: Sie dürfen noch draußen bleiben. Foto: Klempow
Im Landkreis Stade gilt für bestimmte Betriebe künftig eine Stallpflicht. Auch kleinere Halter sollen mitziehen. Der Kreis beantwortet die wichtigsten Fragen.
 Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 € 
Jetzt sichern!  
Landkreis Stade. Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. Daher spricht das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade eine Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet aus.
Landrat Kai Seefried hat eine entsprechende Allgemeinverfügung unterschrieben.
Der Landkreis Stade beantwortet die wichtigsten Fragen:
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie ist nicht heilbar.
Infizierte Tiere zeigen in der Regel folgende Symptome: apathisches Verhalten, kein Fluchtverhalten, auffällig langes Verharren an einem Ort, torkelnder Gang, einseitiger Flügelschlag.
Fragen und Antworten
T Vogelgrippe: Stallpflicht jetzt auch im Nachbarkreis
Wie ist die Situation im Landkreis Stade?
Bei einem am 22. Oktober in Wangersen aufgefundenen toten Kranich wurde das Virus erstmals im Landkreis Stade nachgewiesen. Kraniche sind aufgrund von fehlender Immunität in diesem Jahr zum ersten Mal und stark von der Seuche betroffen.
Ab wann gilt die Stallpflicht?
Die Aufstallungspflicht gilt ab Freitag, 31. Oktober. Auch Hamburg reagiert und in Harburg gilt bereits eine Verordnung.
Ab Samstag soll es im Kreis Rotenburg eine Stallpflicht geben.
Wen betrifft die Stallpflicht?
Die Verfügung von Landrat Kai Seefried gilt für Geflügelbetriebe ab 50 Tieren.
Welche Maßnahmen müssen Betriebe treffen?
Die Schutzvorrichtung muss eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung sowie eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimeter besitzen.
Was rät das Amt kleineren Betrieben und Privathaushalten?
„Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wird dringend empfohlen, dass im Landkreis Stade alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihr Geflügel aufstallen“, so Dr. Sibylle Witthöft, Leiterin des Amtes Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
„Dies gilt zum Beispiel auch für Privathaushalte, die Hühner im eigenen Garten halten.“
Ist das Virus für Menschen gefährlich?
Für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen ist die Geflügelpest grundsätzlich ungefährlich. Kontakt von Hunden und Katzen zu infizierten Tieren sollte dennoch vermieden werden.
Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich. Eine Infektion durch den Verzehr von Geflügelprodukten ist nicht möglich – insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Wie verhalten sich Bürgerinnen und Bürger richtig?
Erkrankte oder tote Tiere sollte man nicht anfassen, sondern in Ruhe lassen. Da die Krankheit nicht heilbar ist, kann den Tieren nicht geholfen werden.
Wer tote Tiere findet, meldet diese an das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz per E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de.
Was passiert mit den toten Tieren?
Die Tiere werden eingesammelt und unschädlich beseitigt, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.
Weil dabei strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen und zugleich die personellen Ressourcen begrenzt sind, kann sich das Einsammeln der Kadaver mitunter verzögern.
Verstärkung wird kurzfristig geschult und eingesetzt.
Wo gibt es weitere Informationen?
Der Landkreis Stade informiert auf seiner Internetseite über die Geflügelpest unter der Rubrik „Brennpunkt“. Dort stehen auch Merkblätter zur Verfügung. Die Allgemeinverfügung können Bürger und Bürgerinnen ebenfalls einsehen.
Gilt die Stallpflicht auch in den Stader Nachbarkreisen?
Mittlerweile gilt in zwei Stader Nachbarkreisen, Harburg und Cuxhaven, eine Stallpflicht. Im dritten Nachbarkreis, Rotenburg, soll sie folgen.
Seit Mittwoch (29. Oktober 2025) sind Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Im Kreis Harburg ist am Donnerstag (30. Oktober) die Stallpflicht in Kraft getreten. Hier sind ebenfalls Geflügelhalter mit mehr als 50 Tieren betroffen.
Im Landkreis Rotenburg muss das Geflügel aktuell noch nicht aufgestallt werden. Das soll sich jedoch in Kürze ändern. Der Leiter des Rotenburger Veterinäramtes, Dr. Joachim Wiedner, hat angekündigt, die Aufstallungspflicht möglicherweise schon am Freitag einzuführen. (PM/lw)
Hinweis: Im Kreis Rotenburg wird die Stallpflicht früher eingeführt als ursprünglich angegeben. Wir haben den Startpunkt im Text korrigiert. (Stand 30.10.2025, 18.41 Uhr) 
 
   
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
            