Zähl Pixel
Vogelgrippe

Geflügelpest: Landkreis Harburg ordnet Stallpflicht an

Geflügel muss im Stader Nachbarkreis aufgestallt werden. (Symbolbild)

Geflügel muss im Stader Nachbarkreis aufgestallt werden. (Symbolbild) Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Der Landkreis Harburg reagierte am Mittwoch mit einer vorsorglichen Maßnahme auf das Vorrücken der Vogelgrippe und ordnet ab sofort Stallpflicht für Geflügel an. Wie sieht es im Kreis Stade aus?

Von Redaktion Mittwoch, 29.10.2025, 12:26 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Landkreis Harburg. Die Geflügeltpest hat die Stader Region erreicht, das bestätigte jüngst eine Laboruntersuchung. Das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade empfiehlt dringend, Geflügel aufzustallen. Eine Stallpflicht gibt es aktuell noch nicht.

Stallpflicht bereits ab Donnerstag

Anders ist die Lage im Landkreis Harburg: Um ein Übergreifen der für Vögel hochansteckenden Aviären Influenza („Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ des Subtyps H5) auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern, ordnete der Veterinärdienst der Kreisverwaltung Stallpflicht für Geflügel im an. Die Regelung tritt schon am Donnerstag, 30. Oktober, offiziell in Kraft.

„Angesichts der maximal zugespitzten Tierseuchenlage ist es zwingend erforderlich, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit mehr als 50 gehaltenen Tieren aufstallen“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung, Migration, Ordnung und Verbraucherschutz, zu der auch der Veterinärdienst gehört. „Geflügel muss ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So verhindern wir, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt.“

Ausgenommen von der Stallpflicht seien Kleinst- und Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Trotzdem seien Tierhalter auch in Kleinstbetrieben verpflichtet Maßnahmen zum Schutz Ihres Tierbestandes zu ergreifen, mahnt der Landkreis Harburg. Dies beinhaltete allgemeine Biosicherheitsmassnahmen, außerdem wird eine freiwillige Aufstallung des Geflügels dringend empfohlen.

40 tote Kraniche an nur einem Tag

Die Zahlen sind hoch, das Ansteckungsrisiko auch: Alleine am Dienstag sei der Harburger Veterinärdienst zu 40 toten oder verendenden Kranichen gerufen worden. Sterbende Tiere würden tierschutzgerecht getötet, um sie vor weiterem Leid zu bewahren.

Derzeit werden rund 80 Zugvögel, die im Landkreis Harburg gefunden wurden, in den Laboren des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) nach erfolgter Beprobung untersucht. Anders als im Landkreis Stade sei im Nachbarkreis bisher noch kein Fall der Geflügelpest bei einem Wildvogel ist bisher noch nicht durch das FLI als nationalem Referenzlabor nachgewiesen worden. Zwei Kraniche wurden bereits durch das LAVES positiv auf Vogelgrippe getestet. Einen Ausbruch in den Geflügelhaltungen im Kreisgebiet gab es bisher nicht.

Vogelgrippe-Maßnahmen im Kreis Harburg

  • Die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht und Merkblätter mit den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und zusätzliche Informationen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Geflügelhalter hier: www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest
  • Geflügelhalterinnen und -halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – sollten ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten (beispielsweise vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder Rückgang der Legeleistung) und Krankheits- oder Todesfälle durch einen Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon: 04171/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de). Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.
  • Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.
  • Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen. (fe/pm)
Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel