Tödliche Virusinfektion: Vogelgrippe ist im Kreis Stade angekommen
Bild aus Brandenburg: Ein Helfer sammelt einen toten Kranich auf und wirft ihn in eine Traktorschaufel. Die auch als Vogelgrippe bezeichnete Geflügelpest ist nun im Landkreis Stade angekommen. Foto: Christophe Gateau/dpa
Die Geflügelpest hat den Landkreis Stade erreicht, das hat eine Laboruntersuchung bestätigt. Was bislang bekannt ist und Halter beachten müssen.
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Landkreis. Das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade empfiehlt dringend, Geflügel aufzustallen. Ob eine allgemeine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung ausgesprochen wird, entscheidet sich am Dienstag, 28. Oktober. Dann sprächen sich die Veterinärämter mit dem niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Videokonferenz ab, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises.
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„Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wird dringend empfohlen, dass im Landkreis Stade alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihr Geflügel aufstallen“, erklärte Amtsleiterin Dr. Sibylle Witthöft am Montagnachmittag. Das Geflügel solle in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Letztere müsse folgende Eigenschaften erfüllen: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern.
Tote Kraniche im Süden des Landkreises
Der Kreisverwaltung seien bereits mehrere tote Kraniche gemeldet worden, vor allem im Süden des Landkreises. Das Veterinäramt sammle die Kadaver ein, damit sie unschädlich beseitigt werden können. Weitere Funde können per E-Mail unter veterinaerwesen@landkreis-stade.de gemeldet werden.

Tausende Gänse rasten im Winter im Vogelschutzgebiet Nordkehdingen. Foto: Helfferich
Wichtig: Die erkrankten oder toten Tiere sollten nicht angefasst werden. „Da es sich um eine nicht heilbare Erkrankung handelt, kann den Vögeln nicht geholfen werden. Auch wenn es mitunter schwer zu ertragen ist, sollten die betroffenen Tiere in Ruhe gelassen werden“, so der Rat von Witthöft.
Keine Infektionsgefahr für Menschen, Hund und Katze
Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie bei Wildvögeln auftreten kann. Für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen sei die Geflügelpest grundsätzlich ungefährlich, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Der Kontakt von Hunden und Katzen zu diesen Tieren sollte dennoch vermieden werden. Eine Übertragung auf den Menschen sei im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
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In der Wildvogelpopulation ist das Geflügelpestvirus mittlerweile sehr verbreitet. Das betrifft insbesondere Gänse und Enten, die auch im Landkreis Stade, insbesondere in Nordkehdingen, in hoher Zahl vorkommen. In diesem Jahr seien erstmals Kraniche von der Tierseuche betroffen. Vor allem in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind bereits etliche dieser Tiere verendet und mussten entsorgt werden. Bemerkenswert: In Nordkehdingen wurde bisher kein infizierter Vogel entdeckt.
Hausgeflügel soll konsequent im Stall gehalten werden
„Aufgrund des hohen Übertragungsrisikos von Wildvögeln auf Hausgeflügel ist die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen - Biosicherheitsmaßnahmen - eminent wichtig“, heißt es in der Pressemitteilung. Weitere Informationen und Merkblätter hat das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf der Landkreis-Internetseite zusammengestellt, erreichbar über die Rubrik „Im Brennpunkt“ auf der Startseite.
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