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Tierseuchen

Landkreis Stade: Entwarnung bei Geflügelpest

Seit Dezember galt wegen eines Pestausbruchs in Nordkehdingen eine Stallpflicht für Geflügel.

Seit Dezember galt wegen eines Pestausbruchs in Nordkehdingen eine Stallpflicht für Geflügel. Foto: dpa

Während es bei einer Seuche Entwarnung gibt, bereitet die nächste dem Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landkreis Stade Sorgen.

Von Redaktion Freitag, 17.01.2025, 14:55 Uhr

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Landkreis. Der Landkreis Stade hat die Sperrzone in Nordkehdingen aufgehoben, die Mitte Dezember eingerichtet worden war, weil in einem Betrieb die Geflügelpest (Aviäre Influenza – Vogelgrippe) nachgewiesen wurde. Indessen gibt es nach einem bestätigten Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg weitere Verdachtsfälle.

Daher rät das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz weiterhin zu erhöhter Vorsicht. Für die MKS sind nicht nur Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Alpakas sondern auch wildlebende Klauentiere (insbesondere Wildschweine, sowie Reh-, Dam- und Rotwild) empfänglich.

Ist das Virus für den Menschen gefährlich?

Das MKS-Virus wird über den direkten Kontakt von Tier zu Tier, aber auch über tierische Sekrete und Exkrete (Blut, Speichel, Flüssigkeit aufgeplatzter Blasen, Ausatmungsluft, Milch) übertragen. Menschen, die mit einem infizierten Tier in Berührung gekommen sind, können ebenso zur Verschleppung beitragen wie andere Tiere oder Fahrzeuge, Gerätschaften und Kleidungsstücke.

Die für Tiere tödliche Maul- und Klauenseuche wird durch Viren übertragen.

Die für Tiere tödliche Maul- und Klauenseuche wird durch Viren übertragen. Foto: Ernst Matthiesen

Das Virus ist sehr resistent und kann in Böden oder Textilien mehrere Monate überleben. Die Seuche führt bei infizierten Tieren zu hochgradigen Schmerzen und Leiden. Zudem hat die Bundesrepublik Deutschland den Status „MKS-frei“ verloren, was durch den eingeschränkten Export insbesondere von Fleisch, Milch und Erzeugnissen daraus bereits jetzt hohe wirtschaftliche Verluste verursacht. Für den Menschen ist das Virus wiederum nicht gefährlich.

Tiere nicht mit Speiseresten füttern

„Eine Einschleppung hochansteckender Tierseuchen kann zum Beispiel durch Reisende und mitgebrachte Nahrungsmittel erfolgen“, sagt Sibylle Witthöft, Leiterin des Amtes Veterinärwesen und Verbraucherschutz. „Speisereste gehören nicht in die Natur, da sie mit dem MKS-Virus kontaminiert sein können, sondern sie müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.“

Das sei auch zur Eindämmung anderer Viruserkrankungen wie der Afrikanischen Schweinepest sehr wichtig. Hier sei das disziplinierte Verhalten jedes und jeder Einzelnen gefragt. Tiere sollten zudem nicht mit Speise- oder Schlachtabfällen gefüttert werden, Tierhaltungen nicht ungefragt betreten werden.

Allgemeinverfügung in Nordkehdingen aufgehoben

Zudem sollten die hiesigen Jägerinnen und Jäger derzeit auf die Jagd in Brandenburg verzichten. Die Situation in Nordkehdingen ist wiederum gänzlich anders: Rund einen Monat lang galt dort eine Zehn-Kilometer-Sperrzone um einen Geflügelbetrieb, in dem die sogenannte Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Die daraufhin erlassene Allgemeinverfügung konnte nunmehr aufgehoben werden.

Damit gibt es in diesem Bereich auch keine angeordnete Stallpflicht für Geflügel mehr. Unverändert wird jedoch dringend empfohlen, Geflügel im gesamten Kreisgebiet wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr mit dem Geflügelpest-Virus im Stall zu halten. (pm)

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