Zähl Pixel
Sicherheit

Online-Banking: Das ändert sich bei Sparkassen derzeit

Einheitliche Lösung: Ab Januar 2027 erfolgt die Freigabe von Online-Zahlungen ausschließlich über die S-PushTAN-App.

Einheitliche Lösung: Ab Januar 2027 erfolgt die Freigabe von Online-Zahlungen ausschließlich über die S-PushTAN-App. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Kunden und Kundinnen der Sparkassen haben zurzeit oft noch mehrere Apps auf dem Handy, um Zahlungen zu autorisieren. Eine wird nun abgeschafft. Was Sie tun müssen.

Von Redaktion 07.08.2026, 10:00 Uhr
3 Monate Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €! Jetzt sichern!

Landkreis. Wer online mit Kredit- oder Debitkarten der Sparkassen bezahlt, nutzt zur Freigabe derzeit oft noch die S-ID-Check-App. Diese ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Faktor-Authentifizierung, bei der zur Bestätigung einer Zahlung etwa Fingerabdruck oder Gesichtserkennung ins Spiel kommen.

Im Online-Banking kommt zur Freigabe von Aufträgen hingegen die S-PushTAN-App zum Einsatz. Bisher brauchen viele Kundinnen und Kunden also oft zwei Apps. Damit soll nun Schluss sein.

Ab Ende Januar 2027 wird die Freigabe von Online-Zahlungen in die S-PushTAN-App integriert, die S-ID-Check-App wird eingestellt - und kann dann nicht mehr genutzt werden, heißt es vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Ziel ist es, Bezahlvorgänge sowie Installations- und Registrierungsaufwand zu verringern, heißt es weiter.

Was bedeutet das jetzt für Sparkassen-Kunden?

Wer die S-PushTAN-App noch nicht nutzt, muss die App neu einrichten und seine Karten einmalig registrieren. Kundinnen und Kunden, die die App schon für das Online-Banking nutzen, können die Karteneingabe einfach ergänzen.

Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Betroffene im Internet - und auch in den Filialen vor Ort helfen die Mitarbeitenden weiter, heißt es vom DSGV. (dpa/tmn)

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Pflege im Heim: Was tun, wenn das Geld ausgeht?

Die Rente zu klein, die Ersparnisse fast dahingeschmolzen? Können Pflegebedürftige ihren Heimplatz nicht mehr zahlen, springt das Sozialamt ein. Was Betroffene und ihre Angehörigen dazu wissen müssen.