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Komplexe Reform

Neues EU-Asylrecht: Änderungen auf den letzten Drücker

Ein Teil der Reform des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sind beschleunigte Asylverfahren für bestimmte Gruppen an den EU-Außengrenzen. (Symbolbild)

Ein Teil der Reform des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sind beschleunigte Asylverfahren für bestimmte Gruppen an den EU-Außengrenzen. (Symbolbild) Foto: Francisco Seco/AP/dpa

Wie wirkt sich die neue EU-Asylverordnung auf laufende Verfahren aus? Das Innenministerium plant eine kurzfristige Anpassung – Kritik kommt aus der Opposition.

Von dpa Mittwoch, 10.06.2026, 17:50 Uhr

Berlin. Bei der Anwendung der ab Freitag geltenden neuen europäischen Asylregeln in Deutschland muss die Koalition auf den letzten Metern noch Änderungen vornehmen. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung im Text des Gesetzes, mit dem das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt wird. 

Darin heißt es, die neue Verordnung, nach der künftig entschieden wird, wer schutzberechtigt ist und wer nicht, solle nicht auf bereits laufende Asylverfahren angewendet werden. Später fiel dann wohl jemandem auf, dass die entsprechende EU-Verordnung jedoch genau dies verlangt.

Abstimmung am ersten Geltungstag der neuen Regeln

In einer Antwort auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) führt das Ministerium nun aus, die Prüfung von Asylanträgen richte sich ab dem 12. Juni nach der neuen Verordnung, und „eine Unterscheidung zwischen laufenden Verfahren und neuen Anträgen ab diesem Datum wird nicht gemacht“. Die Bundesregierung beabsichtige die anderslautende Regelung im bereits verabschiedeten Asylgesetz zum 1. Oktober zu streichen und habe dafür einen entsprechenden Regelungsvorschlag an einen Entwurf zu einem anderen Gesetz angehängt. Über den soll an diesem Freitag im Bundestag final beraten und abgestimmt werden. 

Übergangsphase

Der 1. Oktober sei der frühestmögliche Zeitpunkt, zu dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die aufgrund der geänderten Rechtslage erforderlichen Anpassungen in operativer und technischer Hinsicht vornehmen könne, führt das Innenministerium in seiner Antwort an die Abgeordnete weiter aus. Für den Zeitraum zwischen dem 12. Juni und dem 30. September habe man das Bamf angewiesen, in Fällen, in denen sich aufgrund der neuen Verordnung ein für die Antragsteller günstigerer Entscheidungsmaßstab ergebe als nach den alten Regeln, bereits den Maßstab der neuen Verordnung anzuwenden. 

Kopfschütteln in der Linksfraktion

Bünger wirft dem Ministerium vor, unnötiges Chaos zu stiften. Sie sagt: „Es ist unverantwortlich, wenn infolge der wirren Gesetzgebung unklar ist, ab wann welche Regeln gelten zu der Frage, wer Schutz erhalten soll und wer nicht.“

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