TPartnerin getötet: So soll die Beziehung von Opfer und Angeklagtem gewesen sein
Am Landgericht Stade läuft der Prozess gegen einen Mann aus Gyhum, der seine Lebensgefährtin getötet haben soll. Am dritten Prozesstag ging es um die Beziehung des 34-Jährigen zu seiner Lebensgefährtin. Foto: Harscher
Ein 34-Jähriger soll seine Lebensgefährtin am 24. September 2025 in Gyhum getötet haben. Im Prozess am Landgericht Stade hat eine Zeugin über die Beziehung des Mannes zu seiner Partnerin ausgesagt.
Stade. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine damals 30-jährige Lebensgefährtin in der Nacht zum 24. September 2025 in dem gemeinsam bewohnten Doppelhaus vergewaltigt und getötet sowie anschließend eine Brandstiftung begangen zu haben.
Nachdem am Vormittag des dritten Verhandlungstages im Saal 209 des Stader Landgerichts das Obduktionsgutachten von einer Rechtsmedizinerin zusammengefasst worden war und die massive Gewalteinwirkung auf das Opfer im Mittelpunkt gestanden hatte, versuchte das Gericht am Nachmittag, sich ein Bild der inneren Verfasstheit des Opfers in den Wochen und Monaten vor der Mordtat zu machen. Die Befragung der Zeugin zielte darauf ab, dem Angeklagten nahe zu kommen.
Das sagt eine Freundin des Opfers im Gyhum-Mordprozess aus
Das spätere Opfer und die junge Frau im Zeugenstand waren einander seit der Schulzeit bekannt. Später standen sie in einer freundschaftlichen Beziehung zueinander und teilten die Liebe zu Pferden. In den Monaten vor der Tat gehörten das spätere Opfer und die Zeugin einem Frauen-Quartett an, das sich regelmäßig zu Spieleabenden traf.
Die Zeugin beschrieb das spätere Opfer als „nett, freundlich und hilfsbereit“. Von Spannungen in der etwa dreijährigen Partnerschaft zwischen ihrer Freundin und dem Angeklagten sei zunächst nichts zu spüren gewesen, sagte die Zeugin aus, die den Angeklagten gleichfalls seit Kindertagen kennt und einen „guten Bekannten“ nennt - Typ: der nette Junge von nebenan.
Mordprozess von Gyhum: War der Angeklagte aggressiv, wenn er Alkohol trank?
Auf Nachfrage des Sachverständigen beschreibt die Zeugin den Angeklagten als jemanden, der stets bestrebt gewesen sei, im Dorf „gut dazustehen“. Im Verlauf der Befragung, die der Vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer leitet, verfestigt sich unter den Zuhörern im Gerichtssaal der Eindruck, der Angeklagte habe bei Feierlichkeiten im Dorf und anderen Anlässen regelmäßig reichlich Alkohol zu sich genommen.
Unter dem Einfluss dessen habe sich der Angeklagte Frauen gegenüber in zuweilen unangemessener Art und Weise genähert, so schildert es die Zeugin aus eigenem Erleben und vom Hörensagen. Und auch das: Unter Alkoholeinfluss habe der Angeklagte Aggressionspotenzial erkennen lassen.
Nach Ansicht der Zeugin dürfte das Verhalten des Angeklagten eine wesentliche Ursache dafür gewesen sein, dass sich dessen Lebensgefährtin vom gesellschaftlichen Leben zurückzog. Die Zeugin sagt aus, das spätere Opfer habe im Freundinnenkreis Andeutungen gemacht, dass ihr Partner in betrunkenem Zustand verbale Aggressivität an den Tag gelegt habe. Es fällt mehrmals das Zitat: „Noch hat er mich nicht geschlagen.“ Das Zitat schreibt die Zeugin ihrer getöteten Freundin zu.
Freundinnen des Opfers wollten sich in Beziehung „nicht einmischen“
Seit Frühjahr 2025 wurde für die Zeugin offenbar, dass sich das spätere Opfer intensiver mit der Trennung von ihrem Partner befasste. Den Vollzug dessen habe die fehlende Antwort auf die Frage verzögert, wohin mit den Pferden. Denen habe der Angeklagte mehr als reserviert gegenübergestanden.
Eine Hilfe sei der Angeklagte seiner Partnerin bei der Versorgung der Tiere nicht gewesen. Auch das wird deutlich. Die Aussagen der Zeugin vermitteln den Eindruck, es sei dem Angeklagten ein Dorn im Auge gewesen, dass seine Partnerin „so viel Zeit und Geld für die Pferde aufbringt“.
Das Gespräch mit dem Angeklagten habe keine der drei Spieleabendfreundinnen gesucht, sagt die Zeugin auf Nachfrage aus. Einerseits habe sie sich „nicht einmischen“ wollen. Andererseits habe das spätere Opfer den Freundinnen das Gefühl gegeben, ihnen gegenüber „nicht ganz offen“ zu sein - womöglich, weil das Trio den Angeklagten gut kennt und dessen Partnerin mutmaßlich befürchtet habe, er könne von ihren Trennungsabsichten erfahren.
Mit weiteren Zeugenbefragungen setzt das Gericht den Prozess am Mittwoch, 8. April, fort.
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