TSchwere Depressionen? Mann aus Heinbockel gefährdet Freundin und Kind

Die Polizei stoppte die Alkoholfahrt nach einer Feier in Hemmoor (Symbolbild). Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Die eigene Lebensgefährtin ruft nach einer Feier die Polizei, die stoppt den Fahrer aus Heinbockel. Der 37-Jährige schildert vor Gericht seine Sorgen, „totgefahren“ zu werden.
Otterndorf. Um früher an seinen nach einer Alkohlfahrt entzogenen Führerschein zu kommen, hat ein 37-jähriger Mann aus Heinbockel jetzt Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Im September 2023 war der Mann mit Freunden unterwegs und feierte - dabei blieb auch der Alkohol nicht aus. Mit seiner Lebensgefährtin war vereinbart, dass sie ihn an diesem Abend abholen sollte. Als die beiden mit ihrem Volkswagen die Stader Straße in Hemmoor befuhren, kam es zum Streit.
Der Angeklagte erklärt sein Verhalten während der Verhandlung vor dem Otterndorfer Amtsgericht: „Es war leider so, dass ich einfach überzeugt war, noch fahren zu können. Das war eine psychische Ausnahmesituation. Ich habe mit schweren Depressionen zu kämpfen. Da hatte ich plötzlich das Gefühl, dass meine Lebensgefährtin nicht mehr fahren kann und gegen Bordsteine fährt.“
Der 37-Jährige bestand darauf, weiterzufahren, weil er glaubte, dass seine Lebensgefährtin ihn sonst „totfahren“ würde. Während er vom Beifahrersitz auf den Fahrersitz wechselte, rief die Frau die Polizei. Im Auto der Heinbockeler saß auch ein Kind.
Mit 1,87 Promille durch Hemmoor: „Es war eine einmalige Sünde“
Nach der Blutentnahme wurde bei dem Chemikanten ein Promillewert von 1,87 festgestellt. Der Angeklagte bereue seine Tat und könne sich bis heute nicht erklären, warum er sich unbedingt hinter das Steuer setzen wollte. „Es war eine einmalige Sünde. Normalerweise fahre ich nicht einmal mehr, wenn ich nur ein Bier getrunken habe“, versicherte der Heinbockeler der Staatsanwaltschaft und Richterin Sabine Deutschmann. Den Einspruch gegen das Strafbefehlsverfahren erhob der Angeklagte, um seinen Führerschein früher wiederzubekommen.
Deutschmann ist sich allerdings sicher: „Das wird Ihnen nichts bringen. Sie müssen sowieso zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Und wenn dort herauskommt, dass sie Depressionen haben, wird es noch schwieriger werden, den Führerschein wiederzubekommen.“
Auch der Wert von 1,87 Promille sei viel zu hoch und kein sozial adäquates Trinkverhalten. Deutschmann empfahl dem Angeklagten, den Einspruch zurückzunehmen. Der 37-Jährige erkannte seine verzwickte Lage und willigte ein.