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Justiz

TStader Richter: Surfpark darf weiterhin nicht gebaut werden

So soll der Surfpark in Stade aussehen.

So soll der Surfpark in Stade aussehen. Foto: Surfgarten

Das Verwaltungsgericht Stade hat seine Entscheidung über den Baustopp für den Surfpark in Stade getroffen. Dienstagvormittag teilt die Stadt mit: Das Verbot bleibt bestehen.

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Von Lars Strüning
Mittwoch, 13.05.2026, 13:00 Uhr

Stade. Die Planung und Realisierung des Surfparks im Süden Stades hat eine lange Geschichte. Jetzt ist sie um ein Kapitel reicher. Zuerst stoppte das Verwaltungsgericht Stade die Pläne, dann kam 2024 das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ins Spiel.

Auch das OVG verwarf das Vorhaben und kritisierte den Bebauungsplan der Stadt, der extra für den Surfpark aufgelegt worden war, deutlich.

Neuer Bebauungsplan nach scharfer Richter-Kritik

Die Stadt hat versucht, den Auflagen aus Lüneburg durch einen überarbeiteten Bebauungsplan gerecht zu werden. Die große Mehrheit im Rat der Stadt wollte es im Juni 2025 so. Daraufhin zogen die Investoren des Surfparks im Herbst 2025 wiederum vor das Verwaltungsgericht Stade, um den verhängten Baustopp aufheben zu lassen. Erfolglos.

Die Stadt hatte unter anderem den Betrieb von Bordellen auf dem Areal zunächst nicht ausgeschlossen – ein redaktioneller Fehler in der Begründung des Bebauungsplanes, der von der Stader Stadtverwaltung inzwischen korrigiert wurde.

Außerdem bemängelte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, dass die Abwägung zur landschaftsbildprägenden Wirkung des Surf- und Gewerbeparks unzureichend erfolgt sei. Dem sollte durch die Änderung im Bebauungsplan mit einer vollständigen Eingrünung des Surfparkareals Rechnung getragen werden.

Darüber hinaus hatte das Gericht bemerkt, ein Surfpark passe nicht zur eigentlich in dem Bereich laut übergeordneten Raumordnungsprogramm des Landkreises Stade vorgesehenen industriellen Nutzung. Das wohl schärfste Argument der Richter in Lüneburg. Dem versuchte die Stader Stadtverwaltung mit einem so genannten Zielabweichungsantrag beim zuständigen Landkreis Stade zu begegnen, der auch seine Zustimmung gab. Das überzeugte die Richter in Stade, also in der ersten Instanz, offenbar nicht.

Stadt prüft Gang vors Oberverwaltungsgericht

Dazu äußert sich Lars Kolk, Erster Stadtrat in Stade: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kommt für uns überraschend, schließlich haben wir die aufgezeigten Mängel geheilt.“ Die Stadt werde die Begründung des Beschlusses nun schnellstmöglich prüfen.

Kolk: „Wir behalten uns vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzureichen.“ Die Begründung des Verwaltungsgerichts zum aktuellen Urteil steht noch aus.

Kolk will damit deutlich machen, dass die Verwaltung sich weiter für die Surfpark-Investoren und deren Vorhaben stark macht. Er gibt sich nach wie vor überzeugt: Der geplante Surfpark macht unsere Stadt und die ganze Region für Touristinnen und Touristen noch attraktiver und passt hervorragend zum maritimen Charakter Stades.“ Außerdem mache ein solches Freizeitangebot Stade als Wohn- und Arbeitsort noch interessanter.

Worum ging es?

Die Stadt Stade wollte einen großen Surfpark („Surfpark Stade“) bauen lassen. Dafür gab es bereits eine Baugenehmigung und einen Bebauungsplan.

Der Umweltverband Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Niedersachsen) hatte dagegen geklagt bzw. Widerspruch eingelegt.

Der zentrale Streitpunkt:

Der Surfpark soll auf einer Fläche entstehen, die laut Regionalplanung eigentlich für große Industrieanlagen („Premiumstandort“ für Industrie) reserviert ist.

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Was hat das Gericht jetzt entschieden?

Das Verwaltungsgericht Stade hat entschieden:

• Der Surfpark darf vorerst weiterhin nicht gebaut werden.

• Die frühere Entscheidung zugunsten des BUND bleibt bestehen.

• Die Stadt Stade und die Betreiberfirma konnten das Gericht nicht überzeugen, dass die rechtlichen Probleme inzwischen gelöst wurden.

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Warum?

Der wichtigste Punkt:

1. Der Surfpark widerspricht weiterhin der Raumplanung

Die Fläche ist laut Regionalem Raumordnungsprogramm ausdrücklich für große Industrie vorgesehen.

Das Gericht sagt:

Ein Surfpark mit Hotel, Freizeitnutzung und Übernachtungen schafft neue „schutzbedürftige Nutzungen“ (Menschen schlafen dort, halten sich lange auf etc.).

Dadurch würden zukünftige große Industrieansiedlungen massiv eingeschränkt:

• wegen Lärm,

• Gerüchen,

• Sicherheitsabständen,

• Störfallrecht.

Das Gericht meint:

Damit würde gerade der besondere Zweck dieser Industriefläche zerstört.

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2. Die „Zielabweichung“ reicht nicht aus

Die Stadt hatte versucht, das Problem über eine sogenannte „Zielabweichung“ zu lösen.

Das bedeutet vereinfacht:

„Wir weichen ausnahmsweise von der Raumplanung ab.“

Das Gericht sagt aber:

Das ist keine kleine Ausnahme mehr, sondern eine grundlegende Änderung der Planung.

Dafür hätte man:

• die gesamte Regionalplanung offiziell ändern müssen

• inklusive Umweltprüfung.

Eine einfache Ausnahmegenehmigung reicht nach Ansicht des Gerichts nicht.

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3. Der Bebauungsplan ist deshalb wahrscheinlich rechtswidrig

Weil die übergeordnete Raumplanung verletzt wird, hält das Gericht auch den neuen Bebauungsplan weiterhin für wahrscheinlich rechtswidrig.

Und ohne wirksamen Bebauungsplan:

• ist die Baugenehmigung ebenfalls rechtswidrig.

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Praktische Bedeutung

Der Surfpark ist damit erneut massiv ausgebremst.

Stand jetzt bedeutet der Beschluss:

• kein sofortiger Baubeginn,

• die Genehmigung bleibt blockiert,

• die Stadt müsste vermutlich:

o entweder die Regionalplanung offiziell ändern,

o oder das Projekt deutlich verkleinern/ändern.

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Wichtig:

Das ist noch keine endgültige Hauptsacheentscheidung.

Es handelt sich um ein Eilverfahren („vorläufiger Rechtsschutz“).

Aber:

Das Gericht formuliert ungewöhnlich deutlich und ausführlich, dass es die Planung rechtlich für sehr problematisch hält. Das ist für die Stadt und den Betreiber ein deutliches Warnsignal für das Hauptverfahren.

Die Gegner des Surfparks in Stade versammelten sich nach der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.

Die Gegner des Surfparks in Stade versammelten sich nach der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Foto: Strüning

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