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Verkehr

TStreitpunkt Verkehrsregeln: Leser fragen - Polizei Stade antwortet

An der Ein- bzw. Ausfahrt des Kreisels am Haddorfer Grenzweg in Stade gibt es einen Zebrastreifen, aber keine Fahrradfurt. Welche Regeln gelten hier für Auto- und Fahrradfahrer?

An der Ein- bzw. Ausfahrt des Kreisels am Haddorfer Grenzweg in Stade gibt es einen Zebrastreifen, aber keine Fahrradfurt. Welche Regeln gelten hier für Auto- und Fahrradfahrer? Foto: Buchmann

Wer muss warten, und wer darf wo fahren? Das TAGEBLATT hat Leser-Fragen zum Thema Verkehr im Kreis Stade aufgegriffen - und sie von der Polizei beantworten lassen.

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Von Anke Settekorn
Donnerstag, 11.09.2025, 05:50 Uhr

Landkreis. Wie verhält man sich als Verkehrsteilnehmer am Zebrastreifen richtig? Ein Ratgeber-Artikel zu diesem Thema sorgte unlängst für Diskussionen in den sozialen Netzwerken.

Nicht nur die Verkehrsregeln für den Zebrastreifen wurden diskutiert. Die TAGEBLATT-Leser haben einige Fragen zum Thema Fahrrad- und E-Scooter-Vorfahrt aufgeworfen sowie zu konkreten Verkehrspunkten im Landkreis Stade.

Das TAGEBLATT hat diese Fragen aufgegriffen - und den Sprecher der Polizeiinspektion Stade, Rainer Bohmbach, um Antwort gebeten.

Wann muss ein Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig fahren, wann auf der Straße?

„Grundsätzlich ist Radfahren auf dem Bürgersteig verboten“, sagt Rainer Bohmbach. Kinder unter acht Jahren sind von diesem Verbot ausgenommen, sie müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen wählen, ob sie die Straße, den Radweg oder den Gehweg nutzen, erklärt der Polizist.

Übrigens: Begleiten sie ein Kind unter acht Jahren, dürfen auch Aufsichtspersonen ab 16 Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. „Aber sie müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die auf dem Gehweg immer Vorrang haben“, betont Bohmbach.

Das Verkehrszeichen 237 weist darauf hin, dass die Fahrradfahrer den Radweg benutzen müssen.

Das Verkehrszeichen 237 weist darauf hin, dass die Fahrradfahrer den Radweg benutzen müssen. Foto: Jens Kalaene/dpa

Schilder: Wann müssen Radfahrer den Gehweg benutzen?

Und es gibt eine weitere Ausnahme: Stehen die blauen Schilder mit einem weißen Fahrradsymbol oder Fahrrad- und Fußgängersymbol am Gehweg, müssen Fahrradfahrer den Bürgersteig benutzen - die Straße ist dann tabu.

Dieses Schild (Verkehrszeichen Nr. 240) zeigt an, dass der Gehweg von Fahrradfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzt wird. Auch hier dürfen Radfahrer nicht auf der Straße fahren.

Dieses Schild (Verkehrszeichen Nr. 240) zeigt an, dass der Gehweg von Fahrradfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzt wird. Auch hier dürfen Radfahrer nicht auf der Straße fahren. Foto: Patrick Pleul/dpa

Konkret zeigen die Verkehrszeichen 237, 240 und 241 die sogenannte Radwegbenutzungspflicht an.

Das Verkehrszeichen 241 weist auf einen getrennten Fuß- und Radweg auf dem Bürgersteig hin. Hier ist die Straße für Fahrradfahrer ebenfalls tabu.

Das Verkehrszeichen 241 weist auf einen getrennten Fuß- und Radweg auf dem Bürgersteig hin. Hier ist die Straße für Fahrradfahrer ebenfalls tabu. Foto: Robert Michael/dpa

Nur weil ein Radweg vorhanden ist, bedeutet das demnach nicht, dass ein Fahrradfahrer diesen auch benutzen muss. Denn fehlt ein solches Schild am Fahrradweg, hat der Fahrradfahrer die Wahl zwischen Radweg oder Straße. „Das gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften“, führt der Stader Polizeisprecher aus.

Dürfen Fahrradfahrer in der Mitte der Straße fahren?

„Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer (§ 2 Abs. 2 StVO), auch auf Radwegen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen etc.“, sagt Bohmbach.

Ab einer Gruppe von 16 Personen gelten Fahrradfahrer im Verkehr als geschlossener Verband - und dürfen die gesamte Fahrbahn in Anspruch nehmen (Symbolbild).

Ab einer Gruppe von 16 Personen gelten Fahrradfahrer im Verkehr als geschlossener Verband - und dürfen die gesamte Fahrbahn in Anspruch nehmen (Symbolbild). Foto: Dirk Waem/BELGA/dpa

Allerdings gelten Radfahrer, die in einer Gruppe von mehr als 16 Personen unterwegs sind, als geschlossener Verband (§ 27 StVO). „Im geschlossenen Verband dürfen Radfahrer grundsätzlich die Fahrbahn in Anspruch nehmen und müssen nicht einzeln hintereinanderfahren“, erklärt er.

Sonderrechte für Rennradfahrer?

Rennradfahrer sind deutlich schneller als die meisten Fahrradfahrer unterwegs - gibt es für sie besondere Regeln? Nein, sagt Bohmbach. Rennradfahrer werden wie normale Radfahrer behandelt - und müssen sich als solche an alle oben aufgeführten Regeln halten.

Gehweg: Benutzung für E-Scooter erlaubt?

Wie sieht es mit E-Scootern aus? Dürfen diese auf der Straße fahren? Wie Fahrradfahrer müssen sie das laut Polizei sogar - es sei denn, ein Schild weist auf die Radwegbenutzungspflicht hin (siehe oben).

„E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge müssen wie Radfahrer Radwege, Fahrradstraßen etc. benutzen“, macht Rainer Bohmbach deutlich.

E-Scooter-Fahrer sollen Fahrradwege benutzen (Symbolbild).

E-Scooter-Fahrer sollen Fahrradwege benutzen (Symbolbild). Foto: Jens Büttner/dpa

Gehwege seien grundsätzlich für E-Scooter etc. verboten - selbst wenn sie für Fahrräder freigegeben sind. Nur in Verbindung mit dem Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“, darf sich der E-Scooter-Fahrer den Gehweg mit Fußgängern und Radfahrern teilen.

Zebrastreifen: Haben Fahrradfahrer Vorrang vor Autos?

Das Befahren des Zebrastreifens mit dem Fahrrad ist nicht verboten - allerdings genießen nur schiebende Rad- und E-Scooter-Fahrer Vorrang vor dem Pkw-Verkehr, denn sie werden Fußgängern gleichgestellt.

Auch ein Radweg am Fußgängerüberweg bedeutet nicht automatisch freie Fahrt für Fahrradfahrer: „Eine Fahrradfurt auf gerader Strecke stärkt den Vorrang der Radfahrer nur, wenn dies durch ein Verkehrszeichen für die Autofahrer ‚Vorfahrt achten‘ gesichert wird“, so Bohmbach.

Fahrradweg vorm Kreisverkehr: Wer muss warten?

Hat ein Fahrradfahrer beim Zebrastreifen mit Fahrradfurt am Kreisverkehr Vorrang? Wie sieht es aus, wenn die Fahrradfurt fehlt, der Gehweg aber für Fahrradfahrer freigegeben ist? Wer muss dann anhalten/absteigen? Das wollen die Facebook-Nutzer wissen.

„Innerhalb geschlossener Ortschaften werden Radfahrer mit einer Verkehrsfurt, die an einem Fußgängerüberweg anliegt, bevorrechtigt über die Kreisverkehrsarme geführt“, beantwortet Rainer Bohmbach unsere Frage. In diesem Fall hat das Fahrrad also Vorrang vor dem Pkw.

Haddorfer Grenzweg und Sachsenstraße: Haben Fahrradfahrer hier Vorfahrt?

Ein Leser weist in seinem Facebook-Kommentar darauf hin, dass insbesondere bei den Kreisverkehren Haddorfer Grenzweg und Sachsenstraße für Fahrrad- und Autofahrer die Lage „mehr als unklar“ sei.

Mehr Ratgeber zum Thema Verkehr

Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach klärt auf: „Bei den Kreiseln Sachsenstraße & Haddorfer Grenzweg handelt es sich um einen Gehweg mit dem Zusatzzeichen ‚Radverkehr frei‘“.

Wer muss warten - Autofahrer oder Radfahrer? Ein Leser beschreibt die Situation am Haddorfer Grenzweg als "unklar".

Wer muss warten - Autofahrer oder Radfahrer? Ein Leser beschreibt die Situation am Haddorfer Grenzweg als "unklar". Foto: Buchmann

An den Zebrastreifen dort gibt es keine Fahrradfurt. Trotzdem müssen Autofahrer warten: „Dort gilt § 9 Abs. 3 StVO, das heißt wer aus einem Kreisel abbiegen will, muss Fahrräder durchfahren lassen, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.“

B73: Wer darf beim Abbiegen zuerst fahren?

Wie sieht es mit Abbiegespuren im Stadtgebiet aus, bei denen im Verlauf der Fahrbahnbegleitenden kombinierten Geh- und Radwege die Fahrradfurt fehlt? Als Beispiel nennt ein Leser die Abbiegespuren an der B73 oder Freiburger Straße. Er möchte wissen: Wie verhalten Auto-/Fahrradfahrer sich dort richtig?

„Hier gilt § 9 Abs. 3 StVO: Wer abbiegt, muss entgegenkommende Fahrzeuge - einschließlich Fahrräder und E-Scooter - durchfahren lassen, auch wenn diese nicht auf der Fahrbahn sind“, sagt Rainer Bohmbach. Das gelte ebenso, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in die gleiche Richtung fahren wie der Abbiegende.

Abbiegen von der Apensener Straße: Haben Pedelec-Fahrer hier Vorfahrt?

Eine TAGEBLATT-Leserin schreibt bei Facebook: „Wenn ich morgens von der Apensener Straße in den Torfweg abbiegen möchte, denken die E-Bike-Fahrer, sie hätten mit ihren 30-40 km/h Vorrang, die Straße zu überqueren“. Welche Regeln gelten hier für E-Bikes und Pedelecs?

Beim Abbiegen müssen Autofahrer auf Fahrradfahrer Rücksicht nehmen - das gilt auch für Pedelec- und E-Bike-Fahrer (Symbolbild).

Beim Abbiegen müssen Autofahrer auf Fahrradfahrer Rücksicht nehmen - das gilt auch für Pedelec- und E-Bike-Fahrer (Symbolbild). Foto: Friso Gentsch/dpa

„E-Bike-Fahrer sowie Pedelecs werden wie normale Radfahrer behandelt“, so Bohmbach. Dennoch müssen Autofahrer anhalten. Denn wie bei den vorhergehenden Fragen greife beim Abbiegen § 9 Abs. 3 StVO: „Die Verkehrsteilnehmer müssen beim Abbiegen Radfahrer beachten, selbst wenn keine Furt markiert ist.“

Der Abbiegende kreuze sozusagen den Radweg und müsse dem Radverkehr Vorrang gewähren, führt der Stader Polizeisprecher aus.

Radweg: Falsche Fahrtrichtung und trotzdem Vorrang?

Eine weitere Leserin fragt: Haben Fahrradfahrer auch Vorrang auf Fahrradwegen, wenn sie in die falsche Fahrtrichtung fahren?

Ein Schild mit dem Hinweis, dass Fahrradfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen benutzen dürfen (Symbolbild).

Ein Schild mit dem Hinweis, dass Fahrradfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen benutzen dürfen (Symbolbild). Foto: Peter Kneffel/dpa

Der Verkehrsexperte hat eine Antwort: „Das Fahren in der falschen Fahrtrichtung auf dem Radweg missachtet das Rechtsfahrgebot und ist regelwidrig.“

Fehlt ein Verkehrsschild, das dies ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel in Einbahnstraßen das Zusatzschild „Radverkehr frei“ (siehe Foto), besteht kein Vorrang für den Fahrradfahrer.

Der Stärkere gibt nach

Ein Leser behauptet, dass Autofahrer als stärkere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich Schuld am Geschehen seien. Ist das so?

„Es gibt keine pauschale rechtliche ‚Schuld‘“, stellt Rainer Bohmbach klar. Die Straßenverkehrsordnung lege gleichberechtigte Pflichten und Rechte fest. „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“, so der Polizist. Stärkere Verkehrsteilnehmer (etwa Autofahrer) sollten jedoch besondere Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen.

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