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Justiz

TSuizid nach Todesschüssen in Stade: Der Versuch einer Rekonstruktion

Der Blick in einen Haftraum in der Justizvollzugsanstalt in Bremervörde.

Der Blick in einen Haftraum in der Justizvollzugsanstalt in Bremervörde. Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Der mutmaßliche Todesschütze von Stade ist bis kurz vor seinem Tod überwacht worden. Doch dann sahen Psychologen keine Suizidgefahr mehr. Das ist bislang bekannt.

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Von Björn Vasel
22.07.2026, 18:00 Uhr

Stade. Um 6.29 Uhr hatte ein Notarzt am Dienstag den Tod des mutmaßlichen Mörders von Stade in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde „durch Strangulation“ in einem Einzelhaftraum festgestellt. Das Justizministerium geht von einem Suizid aus.

„Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen aktuell nicht vor“, sagt Ministeriumssprecher Simon Beschoten. Letztlich muss das die Staatsanwaltschaft Stade im Zuge des Todesermittlungsverfahrens klären. Doch wie konnte sich der 45-Jährige in seiner Zelle überhaupt das Leben nehmen?

Justizvollzugsanstalt lockerte Überwachung

Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Bremervörde, Dr. Arne Wieben, darf sich laut einer Anweisung des Niedersächsischen Justizministeriums nicht äußern. Doch in einem nicht-öffentlichen Vermerk hat die Landesregierung nach TAGEBLATT-Informationen die Mitglieder des neunköpfigen Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ des Landtags bereits umfassend informiert.

Spurensicherung am Abend des 29. Juni in der Dankersstraße in Stade.

Spurensicherung am Abend des 29. Juni in der Dankersstraße in Stade. Foto: Vasel

In der U-Haft sei der 45-Jährige demnach seit dem sogenannten Zugangsgespräch am 30. Juni psychologisch betreut worden. Der türkischstämmige Mann, der am 29. Juni sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung an der Dankersstraße in Stade mit seiner Pistole getötet hatte, sei bereits bei seiner Einlieferung in der JVA Bremervörde als „suizidgefährdet“ eingestuft worden.

Gefangener hatte bereits versucht, sich das Leben zu nehmen

Ein Grund für die Suizidgefahr: Bei der Straßensperre in Haddorf habe der Beschuldigte auf der Bundesstraße 73 versucht, sich mit seiner Schusswaffe das Leben zu nehmen. Doch ihm war die Munition ausgegangen. Letztlich konnte Fatih Khan G. sich der Festnahme durch die Beamten nicht mehr entziehen. Hinzu kamen unter anderem die Schwere der Tat und die Ungewissheit, wie es mit seiner 34-jährigen Lebensgefährtin und dem drei Monate alten Kind weitergeht.

Spurensicherung in der Dankersstraße in Stade.

Spurensicherung in der Dankersstraße in Stade. Foto: Vasel

Das Justizministerium teilte den Landtagsabgeordneten laut TAGEBLATT-Informationen mit, dass der mutmaßliche Todesschütze aus Garbsen in der Untersuchungshaft bis Montag überwacht worden sei. Zu Beginn der U-Haft sei dieser rund um die Uhr videoüberwacht worden. Nach einer Woche lockerte die JVA die strengen Kontrollen das erste Mal.

Der Verdächtige wurde demnach in eine kameraüberwachte Einzelzelle mit Fernseher verlegt. Zwölf Tage nach seiner Festnahme sei die Videoüberwachung nach Rücksprache mit der Anstaltspsychologin beendet worden. Stattdessen gab es abendliche und nächtliche Sichtkontrollen.

Kontrollbesuche in der Zelle

Auch tagsüber hätten die Mitarbeiter ein Auge auf ihn gehabt. Laut Ministerium mussten sie sich zunächst alle 30 Minuten, später alle zwei Stunden überzeugen, dass es G. körperlich gut gehe.

Seit dem 9. Juli habe der Mann am regulären Gefängnisalltag teilnehmen können. Er habe sich „glaubhaft von akuten Suizidgedanken und Selbstverletzungsimpulsen distanziert“, notierte die Psychologin. Der Gefangene habe soziale Kontakte mit Mitgefangenen gepflegt.

„Hinweise auf eine psychische Destabilisierung, selbstgefährdendes Verhalten oder sonstige Auffälligkeiten ergaben sich im gesamten Beobachtungszeitraum nicht“, heißt es im anstaltsinternen Vermerk vom 13. Juli. Der 45-Jährige sei respektvoll mit Justizvollzugsbeamten und Mitgefangenen umgegangen. Schließlich sei die Beobachtung zum 20. Juli aufgehoben worden.

Tatverdächtiger war „extrem manipulativ“

Gegen 20.30 Uhr sei der Mann am Montag das letzte Mal von einem Justizvollzugsbeamten „bei der Ausgabe der Nachtmedikation lebend gesehen“ worden. Auffälligkeiten „ergaben sich hierbei nicht“, sagte Ministeriumssprecher Simon Beschoten am Mittwoch dem TAGEBLATT.

Der Tatverdächtige sei „offenbar extrem manipulativ gewesen“, heißt es aus der Politik. Er habe die Psychologen überzeugen können, dass er keine akuten Suizidgedanken mehr habe. In einem nicht öffentlichen Vermerk, basierend auf einem psychologischen Gespräch am Montag, steht, dass es keine Wahrnehmungen hinsichtlich der „Gefahr der Selbstverletzung“ oder „gar der Selbsttötung“ gab. Und: Er habe hinter Gittern ein Buch schreiben und ein naturwissenschaftliches Studium beginnen wollen.

Der 45-Jährige habe sich mit einem Oberteil der Anstaltsbekleidung im Sanitärbereich seines Haftraums stranguliert - offenbar im Laufe der Nacht. Um 6.05 Uhr sei der türkische Staatsbürger am Dienstag bei der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle von einem Stationsbediensteten in seinem Einzelhaftraum leblos aufgefunden worden. Die Leiche war schon kalt. Er hinterließ einen Abschiedsbrief, der Inhalt ist unbekannt.

Opposition fordert Konsequenzen

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, fordert lückenlose Aufklärung. Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) müsse persönlich im Fachausschuss erscheinen. „Wenn so viele Fehler auf dem Tisch liegen, dann muss man von einem Kontrollverlust sprechen“, sagte die ehemalige Richterin und frühere Referentin im Justizministerium.

Hermann verwies auf Fälle der jüngsten Vergangenheit: Ein Mörder konnte nach Italien fliehen, ein Sexualstraftäter im Sonderurlaub mehrere Kinder missbrauchen. Und jetzt der Tote in der U-Haft. Sie kritisierte, dass wichtige Stellen für den Strafvollzug im Ministerium unbesetzt seien.

Das Niedersächsische Justizministerium sehe aktuell keine Anzeichen für fehlerhaftes Verhalten der Justizvollzugsmitarbeiter und der Psychologen in der JVA Bremervörde. Diese hätten auf Grundlage des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes gehandelt. Das Ministerium prüfe trotz alledem, ob die Regularien angepasst werden müssen.

Telefonseelsorge

Hinweis der Redaktion: Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, versuchen Sie, mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Das können Menschen sein, die Ihnen nahe stehen. Sie können auch mit anderen Menschen über Ihre Gedanken sprechen.

Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind 0 800/ 111 0 111 und 0 800/ 111 0 222. Der Anruf bei der Telefonseelsorge ist kostenfrei. Er taucht weder auf der Telefonrechnung, noch im Einzelverbindungsnachweis auf.

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Das Fahrzeug des mutmaßlichen Täters wurde in Haddorf abgeschleppt.

Das Fahrzeug des mutmaßlichen Täters wurde in Haddorf abgeschleppt. Foto: Strüning

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