TWer nicht absagt, zahlt – Immer mehr Restaurants erheben Strafgebühren

Bei Reservierungen planen Gastronomen entsprechend - wenn die Tische dann leer bleiben, ist das schlecht für das Geschäft, Mitarbeiter und andere Gäste. Foto: Pixabay.de
„Häufig buchen die Gäste zwei Restaurants, entscheiden spontan und sagen dann nicht ab“, berichtet der Stader Dehoga-Kreisvorsitzender Lutz Feldtman. Wann und wie die „No-Show“-Gebühr greift.
Landkreis. Sie haben einen Tisch in einem Restaurant reserviert, können den Termin aber nicht wahrnehmen? Dann sollten Sie ihn frühzeitig absagen. Das ist nicht nur dem Wirt gegenüber fair, sondern kann Ihnen im Nachhinein auch Ärger ersparen.
Dehoga: Kurzfristige Absagen von Gästen haben in der Gastronomie zugenommen
Dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zufolge haben sogenannte No-Shows, also das Nichterscheinen trotz Reservierung, oder das sehr kurzfristige Absagen zugenommen.
„Häufig buchen die Gäste zwei Restaurants, entscheiden spontan und sagen dann nicht ab“, berichtet Kreisvorsitzender Lutz Feldtmann. „Gerade bei kleineren Lokalen ist das schwierig. Aber es tut eigentlich immer weh.“
Der Verbindlichkeit steht laut Christian Heller vom Deutschen Knigge-Rat die „Fear of a better option“ gegenüber. Menschen scheuen sich, sich festzulegen und halten sich bis zur letzten Minute alle Optionen offen.
Reservierung: Wann der Wirt sich den Ausfall bezahlen lassen kann
Denn bei einem Nichterscheinen trotz Reservierung, kann der Wirt Sie finanziell in die Pflicht nehmen. Immerhin hat er sich auf Ihren Besuch eingestellt und entsprechend eingekauft.
Ob das möglich ist oder nicht, hängt laut Christian Feierabend, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, davon ab, ob der Wirt den Tisch innerhalb einer halben Stunde problemlos anderweitig besetzen kann oder nicht.
Ist das nicht möglich, kann der Wirt rein theoretisch Schadenersatz von der bestellenden Person einfordern. „Praktisch ist es allerdings für den Gastronomen oft schwierig nachzuweisen, welche Verdienstausfälle er hatte“, räumt Feierabend ein.
Zwingend erforderlich: Hinweis auf No-Show-Gebühr
Manche Restaurants schreiben deswegen im Vorfeld eine sogenannte No-Show-Gebühr fest, also eine Gebühr, die dann fällig wird, wenn der Gast seiner Reservierung unentschuldigt fernbleibt.
Dabei könne es sich laut Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale um einen festen oder gestaffelten Betrag handeln. Häufig gebe es solche Gebühren im Rahmen von Online-Reservierungen bei exklusiven Restaurants mit festen Menüs.
Wirte dürfen eine solche Gebühr der Verbraucherschützerin zufolge aber nur dann erheben, wenn sie Gäste im Vorfeld klar und deutlich darauf hingewiesen haben.
Für die Gebühr kann es laut Anwalt Alexander Rilling eine Rolle spielen, ob Gäste ein Menü mitbestellt haben. „Darauf bereitet sich der Gastwirt konkret vor, kauft gezielt ein“, sagt Rilling. Da könne man einen Teil dessen, was das Menü gekostet hätte, bei Nichterscheinen erheben, als eine Art pauschalen Schadenersatz. Schwieriger werde es für einen Gastwirt bei einer Reservierung ohne Menü. Denn da könne man zwar schätzen, was die Gäste konsumiert hätten, man wisse es aber nicht so genau wie bei einem Menü.
In jedem Fall müsse etwas wie eine No-Show-Gebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Außerdem sollten Gäste einen Hinweis auf die Gebühren bekommen und diesen auch bestätigen.
Auch bei Ärzten sind Ausfallhonorare mitunter zulässig
Übrigens: Auch einen Arzttermin sollten Sie absagen, sobald absehbar ist, dass Sie diesen nicht wahrnehmen können. Zum einen, weil Sie so anderen Erkrankten ermöglichen, den Termin in Anspruch zu nehmen. Zum anderen, weil auch Arztpraxen Sie finanziell in die Pflicht nehmen können, wenn Sie unentschuldigt fernbleiben. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
Ein solcher Ersatzanspruch oder ein Ausfallhonorar komme ausschließlich dann in Betracht, wenn Ärztinnen und Ärzten wegen des ausgefallenen Termins ein Verdienstausfall entstanden ist. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn in der betreffenden Zeit kein anderer Patient behandelt werden konnte. Laut den Verbraucherschützern gilt das etwa besonders bei sehr spezialisierten Praxen mit wochenlangen Wartezeiten auf neue Termine.
Was Dr. Stephan Brune zu den No-Show-Gebühren sagt
Für die No-Show-Gebühr fehlt nach Angaben der KV Bremen aber derzeit die rechtliche Grundlage: „Der Bundesgesetzgeber muss das entscheiden, das ist bislang nicht geregelt“, sagt KV-Sprecher Christoph Fox.
Dr. Stephan Brune, Vorsitzender des Bezirksausschusses Stade der Kassenärztlichen Vereinigung in Niedersachsen, betont: „Bisher ist es rechtlich nicht möglich, säumige Patienten finanziell zu belangen. Die Hauptleidtragenden sind andere Patienten, die gerne einen Termin gehabt hätten - gerade mit Blick auf den Ärztemangel und begrenzte Terminmöglichkeiten. Für die Arztpraxen ist es extrem ärgerlich, wenn jemand einfach nicht erscheint.“
Verband: Weniger Gäste und höhere Preise nach Mehrwertsteuererhöhung
Seit der Mehrwertsteueranpassung auf Speisen in Restaurants im Januar vermeldet nach Angaben des Branchenverbandes Dehoga rund die Hälfte der Gastronomie-Betriebe in Deutschland weniger Gäste. Etwa ein Drittel der befragten Gastronomie-Betriebe gab an, dass der Durchschnittsbon pro Gast seit der Mehrwertsteueranpassung niedriger ausfalle, wie aus einer am Montag veröffentlichten Dehoga-Umfrage hervorgeht.
Für Speisen in Restaurants oder Cafés war der Mehrwertsteuersatz in der Corona-Pandemie zur Entlastung der Branche vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Diese Ausnahmeregelung wurde wegen der Energiekrise mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende 2023. Seit dem Jahreswechsel gilt wieder der höhere Satz von 19 Prozent.
Etwa vier von fünf der befragten Gastronomie-Betriebe haben in den vergangenen Wochen laut Umfrage die Preise erhöht. „Nach vier Verlustjahren ließen die massiv gestiegenen Kosten den Betrieben keine andere Wahl, als die Preise anzupassen“, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick. Laut Umfrage verzichten fast zwei Drittel der Betriebe aufgrund der Mehrwertsteueranpassung auf Investitionen oder fahren ihre Ausgaben in diesem Bereich zurück. Fast ein Drittel der befragten Betriebe kürzte demnach die Öffnungszeiten.
Stader Dehoga-Bezirksvorsitzender: „Man spürt schon einen Spardrang“
„Die Politik muss sich nicht wundern, dass so viele Gastronomen ihren Betrieb einschränken oder ganz aufhören. Uns wird es schwer gemacht.“ So reagiert Restaurantbetreiber Olaf Wurm, Vorsitzender des Dehoga-Bezirksverbandes Stade, auf die Frage, wie er die Rückerhöhung der Mehrwertsteuer einschätzt. Wurm ist Geschäftsführer des Restaurants „Fisch und Meer“ in Dorum (Kreis Cuxhaven).

Olaf Wurm in seinem Restaurant „Fisch und Meer“ am Dorumer Tief. Foto: Scheschonka
Bisher ist in seinem Restaurant aufgrund der Wintersaison wenig los. Die Gäste verzehren weniger als früher. „Man spürt schon einen Spardrang, gerade bei den Getränken. Früher haben die Gäste vielleicht noch ein zweites oder drittes Bier bestellt und saßen länger. Heute gehen sie früher - und es bleibt oft nur bei einem Getränk.“ Wurm hofft nun, dass die Touristen, die im Sommer kommen, etwas lockerer mit dem Geld umgehen. Die erhöhte Mehrwertsteuer gibt er fast komplett an seine Gäste weiter. Die Preise hat er häppchenweise angepasst. Im Winter hat er bereits um fünf Prozent erhöht, zwischen 12 und 15 Prozent sind es jetzt.
Konkrete Spar-Maßnahmen bereits ergriffen
Sieben Tage die Woche ist Wurms Restaurant geöffnet, doch einige Maßnahmen musste er ergreifen, um die Kosten zu deckeln und das Personal zu halten: Montag-, Dienstag- und Mittwochmittag bleibt das Lokal geschlossen, es gibt kein Frühstück mehr, die Küche schließt bereits um 20 Uhr, das Restaurant um 21 Uhr. Viele Gäste würden dies auch akzeptieren. Die lokalen Gastronomen tauschen sich in einer WhatsApp-Gruppe aus. Seine Kollegen berichten darin Ähnliches. Die Branche würde vor allem ärgern, dass die Politik mit „Steuererhöhungen und Bürokratie-Irrsinn“ den Gastronomen Steine in den Weg legt. Nach seinen Angaben sei die Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer weiterhin wichtiges Anliegen der Dehoga. (dpa/NZ/st)